Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Asperatus:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 06.02.2021 11:19 ---Die sachliche Grundlage für statthaft familienbezogene Besoldungsbestandteile ergibt sich offensichtlich aus der Summe des gewährten Kindergelds sowie einer von der Nettoeinkommenshöhe abhängigen Unterhaltshöhe, die sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Die gesamte Problematik ist in der Untersuchung zur Vorlage des Berliner Anpassungsgesetzes auf den S. 35-45 dargelegt; vgl. hier https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/ Wer den zu beachtenden allgemeinen Rahmen nicht lesen möchte (jener ist aber zum Verständnis der Problematik mit relevant), sollte ab den Abschnitt ab der S. 40 lesen; und wer es ganz knapp haben will, sollte oberhalb der Tabelle 14 auf der S. 43 beginnen. Wer allerdings erst ab der S. 43 beginnt, wird womöglich die Gesamtproblematik nicht erfassen. Höchstwahrscheinlich sind für den Bund die Passagen zum Abstandsgebot weniger von Interesse (da ich den Gestzesentwurf nicht kenne, kann ich das nicht beurteilen); die sich darauf beziehenden Abschnitte wären für den Entwurf des Bundes also ohne Belang. Das Problem ist aber das offensichtlich deutliche Übersteigen der Summe aus Kindergeld, Familien- und Ergänzungszuschlägen über die Referenzwerte der Düsseldorfer Tabelle. Diese Passagen der genannten Untersuchung sollten hier von einigem Interesse sein. Denn wie oben dargestellt führt mindestens ein Überschreiten des Referenzwertes, höchstwahrscheinlich eher schon ein deutliches Annähern an den Referenzwert dazu, dass eine solche Besoldungsdifferenzierung evident sachwidrig sein dürfte, weil sie explizit gegen die regelmäßige, eventuell auch schon ständige Rechtsprechung des BVerfG verstößt.
--- End quote ---
Das Schwan-Gutachten würde ich kritisch sehen. Auf www.berliner-besoldung.de wird er als "unabhängiger Sachverständiger" bezeichnet. Fraglich ist jedoch, wer ihn beauftragt hat oder ob er aus Eigeninitiative schrieb. Fakt scheint mir auch zu sein, dass Schwan kein Jurist ist, was man dem "Gutachten" meiner Meinung nach anmerkt. Meine Recherchen haben folgendes ergeben:
--- Zitat ---Torsten Schwan wurde 1968 in Bremen geboren. Nach dem Studium der Fächer Chemie, Geschichte sowie Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften promovierte er 1999 an der Technischen Universität Braunschweig. Seit 2002 arbeitet er als Studienrat an der Osnabrücker Gesamtschule Schinkel. Er veröffentlichte diverse Arbeiten zum Werk und zur Person des Jenaer Reformpädagogen Peter Petersen. Eine umfassende Studie zur Jenaplan-Pädagogik und ihrer Erziehungstheorie in der Weimarer Republik und während der NS-Zeit wird im Verlauf des Jahres 2011 abgeschlossen werden.
--- End quote ---
Schwan scheint also aus der Perspektive eines Betroffenen zu schreiben. Er ist Experte für die Person des Jenaer Reformpädagogen Peter Petersen und nicht des Besoldungsrechts. Seine Rückschlüsse genieße ich daher mit Vorsicht.
Unterbezahlt:
--- Zitat von: Asperatus ---
Schwan scheint also aus der Perspektive eines Betroffenen zu schreiben. Er ist Experte für die Person des Jenaer Reformpädagogen Peter Petersen und nicht des Besoldungsrechts. Seine Rückschlüsse genieße ich daher mit Vorsicht.
--- End quote ---
Das tut überhaupt nichts zur Sache. Auch wenn es kein "Gutachten" im klassischen Sinne ist, sind seine Ausführungen stets gut belegt und kein Gesinnungsaufsatz.
Aber du musst ihm ja nicht trauen. Ich denke die Lektüre von
Die Besoldungsrevolution des BVerfG
Der Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau
Vors. Richter am VG Dr. Martin Stuttmann
sollte für dich interresant sein, bevor du bei Dr. Schwan einsteigst.
Ansonsten wird die Diskussion hier deutlich fruchtbarer, wenn diejenigen die ihn haben, den Gesetzentwurf hier hochladen könnten. Ich bin gespannt es zu lesen bevor wir hier halbgare Interpretationen betreiben.
Ich finde die Zürückhaltung der Juristen hier insgesamt interessant. Qualifizierte Anwaltskanzleien könnten durchaus werben, die betroffenen Beamten zu vertreten und eine erste Einschätzung abgeben. Gerade in Berlin ist die Katze ja durchaus "aus dem Sack".
was_guckst_du:
..manche hier mögen es nicht, wenn man nicht genau der Meinung ihrer Heilsbringer ist... ;)
Bastel:
--- Zitat von: was_guckst_du am 06.02.2021 14:45 ---..manche hier mögen es nicht, wenn man nicht genau der Meinung ihrer Heilsbringer ist... ;)
--- End quote ---
Wir sind doch nicht bei den Grünen und FFF?
EinfachIch:
@Asperatus
Danke für die sachlichen und verständlichen Beiträge. Die sonstigen Argumentationsketten lassen schon viel Frust und Eigeninteresse erkennen.
Mal aus der „primitiven“ Sicht eines lediglich im Mittelfeld besoldeten:
Da wird seitenweise Text verfasst, den man so einfach zusammenfassen könnte auf „Ich habe keine Kinder und will aber auch mehr Kohle“. Das wäre wenigstens ehrlich und für die Mitleser hier auch nicht so ermüdend.
Man kann doch auch als kinderloses Paar anerkennen (oder auch als Paar mit erwachsenen Kindern), was Familien mit einem oder mehreren nicht volljährigen Kindern, gerade in Ballungsräumen, leisten. Regelmäßig muss ein Partner seine Stunden reduzieren (das kostet nunmal Geld, das ist hoffentlich jedem klar, auch ohne dass ich mich geschwollen artikuliere und irgendwelche Studien zitiere). Man braucht zu dritt oder viert,... nunmal auch mehr Platz als zu zweit, was sich wohl unbestritten auch in den Miet- oder Kaufpreisen niederschlägt. Ich kenne Familien, die Zahlen 500 eur und mehr allein für Kinderbetreuungskosten, in Kombination mit den hohen Mieten wird es dann sehr schnell sehr eng. Und ich meine mit eng nicht, dass man nur einmal im Jahr in die USA fliegen kann,...
Ein REZ ist für Familien lange überfällig. Die Höhe ist mehr als man erwarten konnte, kompensiert auch keinesfalls die Lücke zu den DINKs, was man aber wohl auch kaum erwarten dürfte oder erwartet. Bei begrenzt zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ist der Ansatz, zunächst kinderreichen Familien in hochpreisigen Mietlagen / Ballungsräumen spürbar zu helfen, in meinen Augen absolut sachgerecht.
Aber nein: ohne den Entwurf zu kennen, allein aufgrund der Tatsache sich nicht in der Tabelle wiederzufinden: „das ist verfassungswidrig“; „evident sachwidrig“, „das verstößt gegen den Beschluss des BVerfG“,.... ohne Worte.
So, jetzt habe ich auch mal ne Seite geschrieben, die man ehrlich zusammenfassen könnte mit: ich werde künftig ca 700 eur REZ bekommen, also hört auf zu quatschen. :-) in diesem Sinne, es gibt immer Verlierer und Gewinner und hier sieht es so aus, als ob die Familien auch einmal gewinnen dürfen.
So jetzt bitte mehr aus der Comedyabteilung. Das vertreibt die Corona-Langeweile. Ich war eigentlich nur hier, um die Tabelle abzugreifen. Danke dafür an Treudiener. Meine Kollegen und ich sind in freudiger Erwartung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version