Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (2385/3505) > >>

MasterOf:

--- Zitat von: Hugo am 16.04.2024 16:26 ---Hört auf, denen zu schreiben. Das wird sich kaum ein Abgeordneter anschauen.
Ich kenne jemanden der für kurze Zeit für einen Landtagsabgeordneten gearbeitet hat. Dieser Abgeordnete hatte ein Team aus 2-3 Leuten, welche sich ausschließlich um social media, Internetauftritte und analoge Schreiben (Weihnachtsgruß an den Wahlkreis etc.) gekümmert haben. Seiner Aussage nach war der Druck sehr groß seitens des Abgeordneten, weshalb er nach kurzer Zeit kündigte. Seine Aussage zu solchen Plattformen: die wurden teilweise nicht einmal gegengelesen.
Vielleicht erwischt ihn jemand in seiner Freizeit während einer Boßeltour. Dann könnte man ihn direkt fragen  ;)

--- End quote ---

Das bringt alles nichts. Ich habe mittlerweile das Gefühl, er hätte die Umsetzung des BBVAngG gerne längst umgesetzt, aber wie auch u. a. BalBund ausgeführt hat, liegt es halt nicht in seiner Hand.

KlagendePerson:

--- Zitat von: PublicTim am 16.04.2024 08:45 ---Ich stande mal von der gleichen Fragestellung, ob ich in die Privatwirtschaft wechseln soll. Nach langem Überlegen und durchrechnen, habe ich mich dagegen entschieden. Aus finanzieller Sicht kann ich nur sagen, dass man rund doppelt so viel Brutto in der PW haben muss, wie die aktuelle Besoldung, um die anstehende Pension ggü der Rente auffangen zu können. Hierbei versteht sich, dass das mehr an Netto aus der PW angelegt werden muss.

--- End quote ---

So ist es bei mir auch. Insbesondere um die exzellente Absicherung einer (durch den heftigen Stress verursachten) DU zu kompensieren sind mindestens 7 bis 8k netto mtl. erforderlich (in Stkl. 1 ohne Kinder). Das Brutto liegt dann bei über 150k p.a. und in den Jobs gibt es kein 5 Tage Homeoffice usw.

Dennoch darf man den Dienstherrn nicht mit dem illegalen Handeln davon kommen lassen. Auf ein Diszi hat natürlich keiner Lust. Also, welche Möglichkeiten bestehen um im rechtlichen Rahmen zu agieren? Dass das alles ungemein an der Psyche nagt, wenn man trotz immensen Arbeitseinsatz keine Wertschätzung erfährt und in vielen Fällen zu einer Dienstunfähigkeit führt, ist ja klar. Insofern sei jedem u40 der Abschluss einer entsprechenden DU Versicherung empfohlen, um keinen Netto Verlust zu erleiden.

BalBund:
Der Alimentierte hat keine andere Daseinsberechtigung in diesem Thread als die Beiträge auf Abgeordnetenwatch hier rüberzukopieren und mehrheitlich wohl auch selbst zu verfassen. Einfach ignorieren, die Beiträge auf der Plattform sind nicht erhellend, FragdenStaat hat da schon mehr Relevanz.

Ansonsten: Derzeit verhandelt niemand relevantes mit irgendjemandem, das Thema ist aktuell nicht einmal bei der Fachseite auf der Agenda. Dort werden aktuell die Durchführungsvorschriften zum neuen Bundesdisziplinargesetz und die Auswirkungen bei Besoldungsrückstufungen ausgearbeitet.

Bastel:

--- Zitat von: KlagendePerson am 16.04.2024 19:08 ---
--- Zitat von: PublicTim am 16.04.2024 08:45 ---Ich stande mal von der gleichen Fragestellung, ob ich in die Privatwirtschaft wechseln soll. Nach langem Überlegen und durchrechnen, habe ich mich dagegen entschieden. Aus finanzieller Sicht kann ich nur sagen, dass man rund doppelt so viel Brutto in der PW haben muss, wie die aktuelle Besoldung, um die anstehende Pension ggü der Rente auffangen zu können. Hierbei versteht sich, dass das mehr an Netto aus der PW angelegt werden muss.

--- End quote ---

So ist es bei mir auch. Insbesondere um die exzellente Absicherung einer (durch den heftigen Stress verursachten) DU zu kompensieren sind mindestens 7 bis 8k netto mtl. erforderlich (in Stkl. 1 ohne Kinder). Das Brutto liegt dann bei über 150k p.a. und in den Jobs gibt es kein 5 Tage Homeoffice usw.

Dennoch darf man den Dienstherrn nicht mit dem illegalen Handeln davon kommen lassen. Auf ein Diszi hat natürlich keiner Lust. Also, welche Möglichkeiten bestehen um im rechtlichen Rahmen zu agieren? Dass das alles ungemein an der Psyche nagt, wenn man trotz immensen Arbeitseinsatz keine Wertschätzung erfährt und in vielen Fällen zu einer Dienstunfähigkeit führt, ist ja klar. Insofern sei jedem u40 der Abschluss einer entsprechenden DU Versicherung empfohlen, um keinen Netto Verlust zu erleiden.

--- End quote ---

Das mag für A13+X durchaus sein. Ich bin aber im gD und in A11 ist vermutlich für sehe lange Zeit das Ende der Fahnenstange. Zudem muss ich jetzt eine Familie ernähren und nicht erst wenn es Karlsruhe einfällt.

Bundi:

--- Zitat von: Dadonis am 16.04.2024 12:05 ---Der Bundeswehrverband schreibt folgendes aus der Abteilung Recht


Entgegen anderslautender medialer Berichterstattung hält die Bundesregierung weiterhin an ihrem Vorhaben fest, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation auch auf der Bundesbesoldungsebene umzusetzen. Richtig ist, dass sich das Vorhaben wiederholt verzögert hat und am letzten Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr in der Form nicht festgehalten werden soll. Das bedeutet aber nicht, dass der geplante Gesetzgebungsprozess damit auf Eis liegt. Vielmehr erarbeitet das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat derzeit einen neuen Referentenentwurf, um eine verfassungskonforme Besoldung auch auf Bundesebene sicherzustellen. Dieser Entwurf ist noch nicht bekannt.

Der Deutsche BundeswehrVerband e.V. begleitet das Gesetzgebungsvorhaben schon von Beginn an und konnte auf Arbeitsebene bereits einige wichtige Erfolge erzielen. Diese liegen für unsere Mitglieder nicht immer sichtbar in den Verbesserungen der sozialen Rahmenbedingungen, sondern gerade in Ansehung der Haushaltslage auch in der Abwehr von drohenden Verschlechterungen.

Die weitere Verzögerung des Gesetzgebungsvorhabens ist insbesondere dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 geschuldet, mit welchem es die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 festgestellt hat. Der Bundeskanzler und das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigen nun, dem Vernehmen nach, eine stärkere Ausgestaltung des Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation nach dem Vorbild der Länder.

Zum Hintergrund: Das BVerfG hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u.a. und 2 BvL 4/18) besoldungsrechtliche Vorgaben in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin verfassungsrechtlich überprüft. So hatte der Beschluss 2 BVL 6/17 die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand und stellt klar, dass der Gesetzgeber es versäumt hatte, die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ab dem dritten Kind mit in die amtsangemessene Alimentation einzuarbeiten. Der Bedarf ab dem dritten Kind muss dabei mindestens 15 Prozent über dem Niveau der sozialen Grundsicherung liegen. Der Beschluss 2 BVL 4/18 erging zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im Land Berlin, welche bei Betrachtung des Nominallohnindexes sowie des Verbraucherpreisindexes zu niedrig war, da der Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur sozialen Grundsicherung nicht eingehalten wurde. Daher fordert das BVerfG eine realitätsgerechte Berücksichtigung von Miet- und Heizkosten anhand tatsächlicher Bedarfe, also einer Wiederherstellung des Abstandsgebots durch eine Wohnkostenbeteiligung.

--- End quote ---

Der Stellungnahme des DBwV folgend ist die weitere Verzögerung u.a. nun die Schuld des BVerfG infolge seines Urteils zum Haushaltsbetrug ??
Und der DBwV begleitet die Gesetzgebung im Sinne seiner Mitglieder und hat einiges erreicht was nur für die Mitglieder nicht gleich ersichtlich ist ? Da wird geschrieben man hat evtl Verschlechterungen abwenden können.  Haben die Damen und Herren des DBwV was geraucht ?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version