Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Hugo:
@Bundi
Ja. Wahrscheinlich gleich am 01.04. damit angefangen ;D
Bundi:
Wenn man den Thread zum neuen Disziplinarrecht und dem dort verlinkten Artikel der NZZ dazu liest, so müsste unsere BMI und einige andere die Verfassung und die Rechtsprechung des BVerfG misachtenden Verantwortungsträger gegen sich selbst ermitteln und mittels Disziplinarverfpgung aus dem Amt entfernen 🤣🤣
Maximus:
--- Zitat von: BalBund am 16.04.2024 19:12 ---Der Alimentierte hat keine andere Daseinsberechtigung in diesem Thread als die Beiträge auf Abgeordnetenwatch hier rüberzukopieren und mehrheitlich wohl auch selbst zu verfassen. Einfach ignorieren, die Beiträge auf der Plattform sind nicht erhellend, FragdenStaat hat da schon mehr Relevanz.
Ansonsten: Derzeit verhandelt niemand relevantes mit irgendjemandem, das Thema ist aktuell nicht einmal bei der Fachseite auf der Agenda. Dort werden aktuell die Durchführungsvorschriften zum neuen Bundesdisziplinargesetz und die Auswirkungen bei Besoldungsrückstufungen ausgearbeitet.
--- End quote ---
Wahrscheinlich wird erst wieder verhandelt, wenn der Haushalt für 2025 weitestgehend steht. Ein neuer Entwurf wird daher aus meiner Sicht frühestens Ende Juni in die Verbändebeteiligung gehen. In der Sommerpause können dann die Stellungnahmen ausgewertet werden. Vielleicht platzt aber auch die Regierung; dann passiert erst einmal garnichts...
KlagendePerson:
--- Zitat von: Bundi am 16.04.2024 19:48 ---
--- Zitat von: Dadonis am 16.04.2024 12:05 ---Der Bundeswehrverband schreibt folgendes aus der Abteilung Recht
Entgegen anderslautender medialer Berichterstattung hält die Bundesregierung weiterhin an ihrem Vorhaben fest, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation auch auf der Bundesbesoldungsebene umzusetzen. Richtig ist, dass sich das Vorhaben wiederholt verzögert hat und am letzten Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr in der Form nicht festgehalten werden soll. Das bedeutet aber nicht, dass der geplante Gesetzgebungsprozess damit auf Eis liegt. Vielmehr erarbeitet das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat derzeit einen neuen Referentenentwurf, um eine verfassungskonforme Besoldung auch auf Bundesebene sicherzustellen. Dieser Entwurf ist noch nicht bekannt.
Der Deutsche BundeswehrVerband e.V. begleitet das Gesetzgebungsvorhaben schon von Beginn an und konnte auf Arbeitsebene bereits einige wichtige Erfolge erzielen. Diese liegen für unsere Mitglieder nicht immer sichtbar in den Verbesserungen der sozialen Rahmenbedingungen, sondern gerade in Ansehung der Haushaltslage auch in der Abwehr von drohenden Verschlechterungen.
Die weitere Verzögerung des Gesetzgebungsvorhabens ist insbesondere dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 geschuldet, mit welchem es die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 festgestellt hat. Der Bundeskanzler und das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigen nun, dem Vernehmen nach, eine stärkere Ausgestaltung des Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation nach dem Vorbild der Länder.
Zum Hintergrund: Das BVerfG hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u.a. und 2 BvL 4/18) besoldungsrechtliche Vorgaben in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin verfassungsrechtlich überprüft. So hatte der Beschluss 2 BVL 6/17 die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand und stellt klar, dass der Gesetzgeber es versäumt hatte, die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ab dem dritten Kind mit in die amtsangemessene Alimentation einzuarbeiten. Der Bedarf ab dem dritten Kind muss dabei mindestens 15 Prozent über dem Niveau der sozialen Grundsicherung liegen. Der Beschluss 2 BVL 4/18 erging zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im Land Berlin, welche bei Betrachtung des Nominallohnindexes sowie des Verbraucherpreisindexes zu niedrig war, da der Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur sozialen Grundsicherung nicht eingehalten wurde. Daher fordert das BVerfG eine realitätsgerechte Berücksichtigung von Miet- und Heizkosten anhand tatsächlicher Bedarfe, also einer Wiederherstellung des Abstandsgebots durch eine Wohnkostenbeteiligung.
--- End quote ---
Der Stellungnahme des DBwV folgend ist die weitere Verzögerung u.a. nun die Schuld des BVerfG infolge seines Urteils zum Haushaltsbetrug ??
Und der DBwV begleitet die Gesetzgebung im Sinne seiner Mitglieder und hat einiges erreicht was nur für die Mitglieder nicht gleich ersichtlich ist ? Da wird geschrieben man hat evtl Verschlechterungen abwenden können. Haben die Damen und Herren des DBwV was geraucht ?
--- End quote ---
Ja, dieses BverfG ist schon echt ziemlich blöd.
Man hat langsam aber sicher einfach keine Lust mehr…Gut das ich inzwischen ein alter Sack bin und nicht mehr irgendwo im Ausland Dienst schieben muss. Gibt ja genug Kameraden, die es nicht geschafft haben (und leider im Dienst verstorben sind oder 0 Unterstützung bekommen). In Anbetracht dessen sind unsere Befindlichkeiten hier eigentlich total über. Aber es frustriert einen insgesamt schon…Aber gut, man hat halt einen besch…eidenen Arbeitgeber und holt sich die Lebenszufriedenheit im Privaten…aber das hätte ich bei der Vereidigung 199x nicht erwartet…
Bundi:
@klagendeperson
Aus genau den von Ihnen genannten Gründen, einige Soldaten haben im Auftrag des BT ihr Leben gegeben. Und zur Zeit sind einige Kameraden in einem nicht ungefährliche Einsatz. Und all diesen Kameraden erweist unser Gesetzgeber nicht den geringsten Respekt und regelt deren Besoldung verfassungsgemäß. Das gilt selbstverständlich auch für all die Polizisten, Feuerwehr etc. Beziehe mich dann erster Linie auf all die Besmten welche ihr Leib und Leben für den Dienstherrn riskieren. Dies soll nicht despektierlich für uns andere Bürodiener sein, aber es ist in meinen Augen nochmal etwas anderes wenn die Gesundheit etc auf dem Spiel stehen kann. Es ist einfach nur noch beschämend was sich unsere Besoldungsgesetzgeber leisten. Die dafür Verantwortlichen sind einfach nur noch eine Schande. Da werden Ehrentage etc eingeführt aber eine verfassungsgemäße Alimentation als eine Grundvoraussetzung des Dienst und Treueverhältnisses sind wir offenbar niemandem wert.
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