Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
tinytoon:
Guten Morgen,
mal eine Frage:
Hier wurde bisher viel über die Klagemöglichkeiten mit Bezug zur Alimentation selbst geschrieben. Was ich mich die letzten Tage gefragt habe ist, ob es nicht möglich wäre andere Klagewege zu finden, die den Gesetzgeber derart unter Druck setzen, dass er selbst keine Alternative sieht als schnell zu handeln.
Folgende Hypothese:
In Anbetracht des beiderseitigen Treueverhältnisses und dessen ggf. Aufkündigung des Bundes wurde bereits die Position des Streikrechts ins Gespräch gebracht (Dr. Battis?). Wäre es nicht denkbar zu versuchen das Streikrecht einzuklagen, aufgrund der Tatsache, dass die verfassungswidrige Alimentation bereits über einen so langen Zeitraum besteht? Ich weiß, dass es bereits Urteile zum Streikrecht grundsätzlich gibt aber eben nicht unter dieser besonderen Situation.
Ich denke es ist sinnvoll in der ganzen Angelegenheit auch „ums Eck“ zu überlegen und im besten Fall Druck von verschiedenen Seiten aufzubauen.
Würde das Streikrecht zugestanden, ist glaube ich klar, wie schnell eine Lösung käme. Aber ich denke auch allein die Tatsache, dass eine solche Klage anhängig ist, bringt schon gewisse Unruhe. Was denkt Ihr?
Malkav:
--- Zitat von: tinytoon am 03.05.2024 07:54 ---Würde das Streikrecht zugestanden, ist glaube ich klar, wie schnell eine Lösung käme. Aber ich denke auch allein die Tatsache, dass eine solche Klage anhängig ist, bringt schon gewisse Unruhe. Was denkt Ihr?
--- End quote ---
Das Streikrecht kann und wird es im deutschen Beamtenrecht nicht geben. 2018 hat das BVerfG entsprechend entschieden und wurde der EGMR schloss sich dieser Linie 2024 an. Ich sehe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das BVerfG seine Rechtsprechung ändern wollte.
Auf dem Papier ist die Lage auch gar nicht schlecht. Wir dürfen nicht streiken, können aber unseren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation gerichtlich durchsetzen. Dass diese Rechtsdurchsetzung gerade an einer Arbeitsverweiger... äh ausführlichen und zeitaufwendigen Abwägung durch das BVerfG de facto scheitert, ändert daran rechtlich erstmal nichts. Der selbe Senat wird kaum sagen: "Ja okay! Weil wir unserer Aufgabe, zeitnah Rechtsschutz zu gewähren, nicht nachkommen, schmeißen wir jetzt mal das gesamte Beamtenrecht über den Haufen und ihr dürft doch streiken."
Julianx1:
Und der Klageweg würde.... 8, 10, 15 Jahre dauern?
--- Zitat von: PolareuD am 02.05.2024 16:53 ---
--- Zitat von: Bundi am 02.05.2024 16:19 ---Leider ist kein Verfahren für den Bund anhängig so dass ich und alle Budnesbeamten selbst dann weiter schmoren dürften.
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Noch nicht, Bundi. Wir sind am vorbereiten.
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xap:
Wie soll man die Frage seriös beantworten? Ich habe derzeit seit 5 Jahren einen Rechtsstreit wegen einer Nichtigkeit (privat) - mittlerweile gebe ich mich diesbezüglich keiner Illusionen mehr hin.
Finanzer:
--- Zitat von: Julianx1 am 03.05.2024 08:52 ---Und der Klageweg würde.... 8, 10, 15 Jahre dauern?
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Und trotzdem muss es angefangen werden. Alleine um den Wertverlust durch die Inflation zu mindern.
Oder irre ich mich und man kann den Zinsschaden im Klageverfahren nicht geltend machen?
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