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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ozymandias:
Würde evtl. nur bei Hyperinflation oder ähnlichem Erfolg haben. Also wenn wirklich eine sehr enorme Schieflage vorliegen würde.
Komischerweise ist die Entscheidung mal wieder nicht zuerst auf der Seite des BVerfG. Wenn ich das richtig gesehen habe.
Alexander79:
--- Zitat von: PolareuD am 07.08.2025 18:18 ---Das zeigt eindeutig, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zum Ziel führen kann, solange der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht ausgeschöpft ist. Von daher steht uns allen erstmal nur die Feststellungsklage auf amtsangemessene Alimentation offen.
--- End quote ---
Ähh, für mich als juristischer Laie zeigt das eindeutig etwas anderes.
In dem Urteil steht ja drin, das man den Rechtsweg nicht ausschöpfen muss, wenn er objektiv sinnlos ist.
Nun führt das BVerfG aus:
Zitat:"Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte unzumutbar ist, weil sie offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre, etwa weil ein Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht letztlich zu beantworten hat"
um das gleich wieder einzukassieren
Zitat:"Auch wenn eine vorherige fachgerichtliche Prüfung für die Beschwerdeführer günstigstenfalls dazu führte, dass das angegriffene Gesetz nach Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist die Anrufung der Fachgerichte nicht offensichtlich sinnlos. Denn von der fachgerichtlichen Vorprüfung ist eine verbesserte Entscheidungsgrundlage zu erwarten. Eine Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation erfordert nicht nur eine umfassende Aufbereitung und Prüfung der einfachgesetzlichen Rechtslage. "
https://rewis.io/urteile/urteil/0q0-16-07-2025-2-bvr-171923/
Netterweise wird in dem zitierten Artikel hier
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg416089.html#msg416089
vom Präsident des VG Onsabrück gesagt.
Wir nehmen die Klage an und reichen sie das BVerfG weiter.
Ich versteh das so, das ein Verwaltungsgericht hier gar nichts weiter prüft.
Ich bewundere jede juristisch bewanderte Person, die hier noch durchblickt.
Ozymandias:
--- Zitat von: Alexander79 am 07.08.2025 19:22 ---Ich bewundere jede juristisch bewanderte Person, die hier noch durchblickt.
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Juristerei ist oftmals nur das (obfuskierende und wortklauberische) Verschieben von Problemen an andere Instanzen. Machen Behörden oftmals auch gern so, bis zum letzten Zirkelschluss. 8)
Am Ende muss sowieso das BVerfG entscheiden, könnte es auch sofort. Will es aber nicht. ;D
Dass man durch die Fachgerichte eine bessere Entscheidungsgrundlage hat ist hier zwar das Argument, stimmt in der Realität aber leider nicht*, wird man an der neuen (sicherlich langen und hochkomplexen) Entscheidung deutlich sehen, nehme ich zumindest an.
*Zwischenzeitlich hatte man ja 50-70 davon und benötigte trotzdem mehrere Jahre.
DrStrange:
--- Zitat von: DrStrange am 02.07.2025 12:45 ---Im Nachbarforum hat jemand den 12.8.2025 als Termin für eine Entscheidung genannt. Und der DGB (?) sprach jüngst von einer zeitnah anstehenden Entscheidung.
Woher die Daten kommen, keine Ahnung.
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Das ist ja nun am Dienstag. Mal schauen, ob was dran ist.
EDIT: Es ist der 13.08.. Sorry
--- Zitat von: Bearbeiter am 21.06.2025 17:52 ---Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.
--- End quote ---
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