Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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elDuderino:

--- Zitat von: DerAlimentierte am 17.05.2024 01:02 ---https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

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......Bei Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde der Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf den Zeitraum bis ins Jahr 2017 zurück ausgedehnt.......

Bedeutet diese Ausführung, dass ich mit drei Kindern auch eine Nachzahlung ab 2017 zu erwarten habe, wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?

Knecht:

--- Zitat von: elDuderino am 17.05.2024 05:32 ---
--- Zitat von: DerAlimentierte am 17.05.2024 01:02 ---https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

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......Bei Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde der Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf den Zeitraum bis ins Jahr 2017 zurück ausgedehnt.......

Bedeutet diese Ausführung, dass ich mit drei Kindern auch eine Nachzahlung ab 2017 zu erwarten habe, wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?

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Verlasse dich besser auf nichts davon. Die neue Regierung wird dann davon wahrscheinlich auch nichts mehr wissen...

Warzenharry:

--- Zitat von: elDuderino am 17.05.2024 05:32 ---
--- Zitat von: DerAlimentierte am 17.05.2024 01:02 ---https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

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......Bei Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde der Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf den Zeitraum bis ins Jahr 2017 zurück ausgedehnt.......

Bedeutet diese Ausführung, dass ich mit drei Kindern auch eine Nachzahlung ab 2017 zu erwarten habe, wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?

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Lass dir nichts erzählen. Rein rechtlich kannst du auch mit Nachzahlungen rechnen, sofern deine persönlichen Lebensumstände auf den von dir genannnten Sachverhalt zutreffen.

Da kommt der Bund nicht ohne weiteren Gesetzesbruch nicht raus.

Nochmal, wenn das Mutterhaus und seine Juristen so einen Erlass schreiben wie will ich dann als nicht-jurist bitte erkennen dass das alles nicht rechtens ist und ich lieber doch Widerspruch einlegen sollte, der natürlich auch nicht beschieden wird.?

Der erlass hat erstmal Gültigkeit. Kommt man zu dem Punkt, wo er entweder vom BMI eingestampft wird, seine Wirkung wegen Umsetzung verliert oder aber durch das BVerfG kassiert wird, dann kannst du, die Widereinsetzung wegen der erst dann erlangten Erkenntnis des Unrechts beantragen und zur not auch einklagen.

Aber ja. zukünftig werde ich auch einfach jedes Jahr Widerspruch einlegen. Das macht es dann nochmal einfacher.

elDuderino:

--- Zitat von: Warzenharry am 17.05.2024 07:10 ---
--- Zitat von: elDuderino am 17.05.2024 05:32 ---
--- Zitat von: DerAlimentierte am 17.05.2024 01:02 ---https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

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......Bei Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde der Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf den Zeitraum bis ins Jahr 2017 zurück ausgedehnt.......

Bedeutet diese Ausführung, dass ich mit drei Kindern auch eine Nachzahlung ab 2017 zu erwarten habe, wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?

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Lass dir nichts erzählen. Rein rechtlich kannst du auch mit Nachzahlungen rechnen, sofern deine persönlichen Lebensumstände auf den von dir genannnten Sachverhalt zutreffen.

Da kommt der Bund nicht ohne weiteren Gesetzesbruch nicht raus.

Nochmal, wenn das Mutterhaus und seine Juristen so einen Erlass schreiben wie will ich dann als nicht-jurist bitte erkennen dass das alles nicht rechtens ist und ich lieber doch Widerspruch einlegen sollte, der natürlich auch nicht beschieden wird.?

Der erlass hat erstmal Gültigkeit. Kommt man zu dem Punkt, wo er entweder vom BMI eingestampft wird, seine Wirkung wegen Umsetzung verliert oder aber durch das BVerfG kassiert wird, dann kannst du, die Widereinsetzung wegen der erst dann erlangten Erkenntnis des Unrechts beantragen und zur not auch einklagen.

Aber ja. zukünftig werde ich auch einfach jedes Jahr Widerspruch einlegen. Das macht es dann nochmal einfacher.

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Danke Dir für die Einschätzung

Bastel:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 16.05.2024 19:58 ---
--- Zitat von: Blablublu am 16.05.2024 19:55 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 16.05.2024 19:20 ---
--- Zitat von: Blablublu am 16.05.2024 10:22 ---Es gibt da letzten Endes 2 Möglichkeiten zu was das ganze führt:

1. Keiner investiert mehr in eigene Bildung oder Leistung (schulische), weil ich ja als ungelernter Arbeiter das gleiche Verdiene wie ein Facharbeiter oder

2. Zu einer Inflation, welche dafür sorgt, dass die 15 Euro soviel wert sind wie vorher die 12 Euro.

So einfach ist das. Leider gibt es keinen wirtschaftlichen Sachverstand in der Politik mehr. Ich kann auch keinen Mietendeckel oder Mietpreisbremse einführen und erwarten, dass ich damit das Wohnungsproblem löse, weil plötzlich jeder sein Geld in Immobilien investiert, weil dann dort die Rendite so Hoch ist.

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Wenn laut EU Richtlinie der Mindestlohn 60% vom Medianverdienst betragen muss, wieso sollte es dann zu einer Inflation führen?
Wenn die Löhne sinken würde auch der Mindestlohn sinken.

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Weil die Löhne von Facharbeitern und anderen Gruppen auch steigen müssen, wegen des Lohnabstandsgebot. Andernfalls landet man bei Punkt 1. Oder wieso sollte man bis 25 studieren, wenn man dann das gleiche verdient wie der ungelernte der mit 15 die Schule abgebrochen hat. Somit beginnt eine Lohn Preis Spirale oder glaubst du der Handel und die anderen Betriebe wie Speditionen etc. legen die höheren Kosten nicht um...

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60% vom Median ist nicht "das gleiche verdienen wie ein Akademiker". Das ist weit darunter. Kannst mir gerne Hochschulabsolventen zeigen die sich mit 2200 € Brutto abspeisen lassen.

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15€ Mindestlohn ergeben ein Brutto von ca. 2600€. Ein E9bler fängt mit ca. 3775€ an. Erster kann bereits mit 16 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, letzterer im Idealfall mit 22/23. Jetzt kann sich jeder selber ausrechnen, nach wie vielen Jahren sich das Studium gelohnt hat. Noch interessanter wird es, wenn man das Netto heranzieht.

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