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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BalBund:
nochmal meine 2 Cent zu den letzten Seiten:

Harry verstehe ich dem Grunde nach, je nachdem wo man beruflich sitzt kann ein Outing als Querulant tatsächlich unliebsame Folgen haben. Bei Bürgerservice wird aber niemand hingehen und deinen Namen mit der großen "Beamtendatenbank" beim BVA abgleichen, insofern wäre der Weg an sich sinnvoller, auch wenn die Antwort weiterhin ident bleiben wird. Das ist eher Methode "steter Tropfen" auf der Fachseite wo es nötig ist, statt im Parlament, was sich nicht kümmert.

Die Idee nicht wählen zu gehen um dem dem System heimzuzahlen ist bescheiden, wer nicht wählt, wählt Populisten, ob rechte oder linke ist je nach Wahltagsstimmung unterschiedlich.

Ansonsten hat Unknown nicht ganz Unrecht, es besteht aus meiner Warte eine große Gefahr, dass dieses Thema ob der Haushaltszwänge und fehlendem Rechtsdrucks (einer) der nächsten Regierung(en) überlassen wird, ein Inkrafttreten am 01.01.25 halte ich persönlich für ausgeschlossen, weil wir uns dann bereits wieder in Tarifverhandlungen befinden und diese ja schnellstmöglich von D3 auf die Beamtenschaft übertragen werden müssen.

Maximus:

--- Zitat von: BalBund am 29.05.2024 16:54 ---ein Inkrafttreten am 01.01.25 halte ich persönlich für ausgeschlossen, weil wir uns dann bereits wieder in Tarifverhandlungen befinden und diese ja schnellstmöglich von D3 auf die Beamtenschaft übertragen werden müssen.

--- End quote ---
Ich meinte natürlich rückwirkend zum 01.01.2025...dann kann die Regierung dies Mitte 2025 noch als Wahlgeschenk verkaufen...Aber wahrschnlich hast du Recht und die nächste Regierung soll sich mit dem unliebsamen Thema beschäftigen

Bundi:
@Balbund

Leider muss ich dir vollumfänglich zustimmen.
Eventuell bleibt uns betroffenen Bundesbeamten eine Option sollte wie zu erwarten ist, nichts vor den nächsten Tarifverhandlungen passieren, so gebe es unter Umständen die Option das die Gewerkschaften und Verbände dies Thema im Rahmen der TV Verhandlungen mit entsprechendem Druck thematisieren könnten. Weiss Das die TV Verhandlungen nur denTarifvereich betreffen und es daher nur um deren Angelegenheiten geht aber wenn es die Verbände ernst meinen würden, gäbe es vielleicht doch eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang das Thema Amtsangemessene Alimentation zu thematisieren. Sollte dies nicht machbar sein bzw nicht stattfinden so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.

Amtsschimmel:
Die Gewerkschaftsklientel interessiert das Thema doch gar nicht. Lieber wird der Fokus auf eine Arbeitszeitreduzierung gelegt, von der man sich a.) nichts kaufen kann und b.) die dann eh nicht auf Beamte übertragen wird.
--- Zitat von: Bundi am 29.05.2024 22:55 ---@Balbund

Leider muss ich dir vollumfänglich zustimmen.
Eventuell bleibt uns betroffenen Bundesbeamten eine Option sollte wie zu erwarten ist, nichts vor den nächsten Tarifverhandlungen passieren, so gebe es unter Umständen die Option das die Gewerkschaften und Verbände dies Thema im Rahmen der TV Verhandlungen mit entsprechendem Druck thematisieren könnten. Weiss Das die TV Verhandlungen nur denTarifvereich betreffen und es daher nur um deren Angelegenheiten geht aber wenn es die Verbände ernst meinen würden, gäbe es vielleicht doch eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang das Thema Amtsangemessene Alimentation zu thematisieren. Sollte dies nicht machbar sein bzw nicht stattfinden so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.

--- End quote ---

clarion:
Die Reduzierung der Arbeitszeit würde immerhin den Stunndenlohn erhöhen. Wie weit sind die unteren Ämter eigentlich vom Mindestlohn weg?

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