Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Maximus:

--- Zitat von: Bundi am 29.05.2024 22:55 ---@Balbund
... so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.

--- End quote ---

Es gibt doch das Rundschreiben...außerdem hat der Bund mehrfach - auch gegenüber den Verbänden -  zugegeben, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist. Einen Rückzieher kann er also nicht mehr machen. Das einzige was dem Bund bleibt, er kann die Sache verschleppen. Für den Bund ist dies aber nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Aktuell hat der Bund noch die Möglichkeit, die Nachzahlungen ab 2021 gering zu halten bzw. klein zu rechnen. Wenn der Bund das Urteil des BVerfG abwartet, ist der Spielraum hier deutlich kleiner. Ich glaube daher schon, dass das BBVAngG in 2025 oder spätestens 2026 mit der neuen Regierung (Teil der Koalitionsverhandlung) kommen wird...

xap:
Er kann auch einfach den Weg derjenigen Länder gehen, die Beamtenfamilien zu Bedarfsgemeinschaften machen. So in der Richtung erwarte ich es und bin gleichzeitig froh seit 4 Jahren Widerspruch eingelegt zu haben, um im Gegensatz zu den gutgläubigen Kollegen den Klageweg bestreiten zu können.

TorteJones:

--- Zitat von: clarion am 30.05.2024 06:18 --- Wie weit sind die unteren Ämter eigentlich vom Mindestlohn weg?

--- End quote ---

Die liegen darüber keine Sorge

Warzenharry:
Ich werde nun in den sauren Apfel beißen und einige Ministerien mit einer IFG Anfrage belasten. Dazu werde ich diverse Fragestellungen einbauen.
Habt ihr evtl. bestimmte Fragen, im Bezug auf das BBVAngG, den Entwurf oder der Haltung der Ministerien zu dem Vorgang?

Wenn ja könnt ihr diese gerne hier oder via PN schreiben und ich werde diese ggf. mit in die IFG-Anfragen einbauen.

Grüße

Ozymandias:
Ich glaube bei noch laufenden Gesetzesvorhaben hat man mit dem IFG keine Chance.
Schau mal bei den Fragdenstaat dort gibt es eine Anleitung und Handbuch über solche Anfragen.

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