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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
tigertom:
Ja, anmaßend !
Es geht hier doch nicht um Menschen, die 15.000 oder 20.000 EUR netto im Monat bekommen, die dann "jammern" dass es nicht genug ist.
Es sind Leute, die 5.700 EUR bekommen und denen eigentlich meinetwegen 6.200 EUR zustehen. Ich wüsste definitiv, was ich mit den 500 EUR mehr tun würde.
Ich (Vater eines Kindes, in Hamburg wohnend, nein, ich werde nicht umziehen!) bin nach Abzug PKV mit 3.100 weit davon entfernt.
GeBeamter:
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Besoldung A14 Stufe 4 Grundgehalt: 6115.06 €
verheiratet + 3 Kinder: 920.10 €
Monatsbrutto: 7035.16 €
Lohnsteuerklasse 3
Kinderfreibetrag 1.5
Monatsnetto: 5781.83 €
-PKV grob gerechnet 600 €
jetzt kommen da noch das Kindergeld drauf was ich vorhin vergessen hab also nochmal 750 €
Ergo insgesamt: 5981.83 €, und das nur von deinem Gehalt. Da sind die ca. 2000 € deiner Frau noch nicht mal berücksichtigt
Du machst dich lächerlich mit jedem Post
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Ah, du hast natürlich clever mit der Lstk 3 gerechnet, die es aus gutem Grund bald nicht mehr gibt, weil sie ein Taschenspielertrick ist. Denn das was viele - scheinbar du auch - nicht verstehen ist, dass die Steuerschuld einer gemeinsamen Veranlagung immer gleich ist, egal welche Steuerklasse man hat. Sprich die 2000€, die du meiner Partnerin andichtest, kannst dzu mal schön deutlich einkürzen, würde sie dann Steuerklasse V nutzen müssen. Am Ende wird abgerechnet über den Lohnsteuerjahresausgleich und da ist das netto bei A14 1000€ geringer pro Monat, als von dir angesetzt. Hinzu kommt, dass du die Familienzuschläge alle mir zuteilst, obwohl meine Frau Beamtin ist und zumindest die Stufe 1 damit anteilig erhält. Aber ja, die FZ sind bei einer fünfköpfigen Familie enorm, hinzu kommt das Kindergeld. Und jetzt fragen wir uns noch einmal, wer das hier gegenständliche Urteil eigentlich erstritten hat und worum es geht. Richtig, Gegenstand war die Richterbesoldung in Berlin bei drei und mehr Kindern. Und nichts anderes habe ich - jetzt schon mehrfach - dargelegt. Die finanziellen Belastungen mit mehreren Kindern in einem Ballungsraum sind enorm. Man nagt nicht am Hungertuch, aber es ist halt auch der Verantwortung nicht angemessen. Und letztlich ist es ja auch der Dienstherr, der einen in Füssen Regionen einsetzt und erwartet, dass man dienstortnah wohnt.
Und das ist ja auch logisch, denn das BMI selbst hat festgestellt, dass je nach familiärer Konstellation die amtsangemessene Besoldung bis A12/2 nicht genügend Abstand zur Grundsicherung hat. Schlimm genug für alle die noch darunter liegen. Aber es zeigt auch, dass A12 aufwärts der Abstand zu den Bedarfsgemeinschaften nicht hoch ist. Und ich wollte ganz real veranschaulichen, dass auch"oben" in der A-Besoldung kein Schampus aus dem Wasserhahn kommt. Das verdeutlicht letztlich doch umso mehr, wie krass es in vergleichbarer Situation in den unteren Einkommensgruppen sein muss.
Den Vergleich zur Wirtschaft muss man sich auch einmal vergegenwärtigen. Wir reden hier bei Leitungsverantwortung in DAX Konzernen - und die sind in den Ballungsräumen die wichtigsten AG - von sechsstelligen Gehältern, Boni, Unternehmensanteilen und Corporate Benefits. Ich akzeptiere als Beamter, dass ich das alles nicht in gleicher Höhe bekommen kann, auch wenn ich die gleiche Verantwortung habe. Aber es läuft in den letzten Jahren einfach zu krass auseinander.
Und noch zu den CB der Privatwirtschaft: 30% auf den Strom- oder Festnetzvetrag, 50% auf Eintrittskarten... das ist keine Seltenheit. Muss ich als Beamter nicht haben, spart aber gut bezahlten Angestellten dennoch zusätzlich Geld. Bei uns Besmten bekommt es das BMI scheinbar nicht Mal hin, einen Rahmenvertrag für ein Jobradleasing abzuschließen, weil Beamte dann privatwirtschaftlche Vorteile und somit Zuwendungen erhielten, was gegen den Neutralitätsgrundsatz verstößt.
Und noch einmal ein Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die meine posts verstanden haben und mit weiteren Zahlen unterfüttern.
clarion:
Ich verstehe hier beide Seiten, mit A14 dürfte man beim Verdienst auch mit heutigen Besoldung deutlich über dem Median liegen. Da klingt ein Spruch, "meine Kinder haben noch nie ein Flugzeug von innen gesehen" schon sehr weinerlich. Es ist ja auch immer eine Frage der persönlichen Priorität, wie man das Geld ausgibt, das nach Stillung der Grundbedürfnisse Wohnen, Gesundheit, Essen und Kleidung übrig bleibt.
Ich bin aber voll bei Gebeamter, wenn er sagt, gemessen an meiner Ausbildung und meiner Verantwortung, bin ich im Vergleich zur Privatwirtschaft völlig unterbezahlt. Nicht nur das! Wenn höchstrichterlich festgestellt wird, dass bis in gD hinein noch nicht einmal die Mindestalimentation gewährt wird, und die Besoldungsgesetzgeber diesen Mangel peinlich berührt nicht schnellstmöglich abstellen, das macht mich das wirklich sauer.
GeBeamter:
--- Zitat von: clarion am 18.08.2024 09:28 ---Ich verstehe hier beide Seiten, mit A14 dürfte man beim Verdienst auch mit heutigen Besoldung deutlich über dem Median liegen. Da klingt ein Spruch, "meine Kinder haben noch nie ein Flugzeug von innen gesehen" schon sehr weinerlich. Es ist ja auch immer eine Frage der persönlichen Priorität, wie man das Geld ausgibt, das nach Stillung der Grundbedürfnisse Wohnen, Gesundheit, Essen und Kleidung übrig bleibt.
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Das habe ich so auch gar nicht geschrieben und war auch nur eine Reaktion auf den Vorwurf jährlich eine Fernreise zu machen. Ich fliege mit meiner Familie aus Prinzip nicht. Wie wir unseren Urlaub verbringen, schrieb ich im Eingangsposting. Es ging mir darum dazulegen, dass wir eben nicht das Geld mit beiden Händen aus dem Fenster werfen.
InternetistNeuland:
@Swen
Danke für deine Antwort und den Link!
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