Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
cyrix42:
--- Zitat von: GeBeamter am 18.08.2024 08:59 --- Und letztlich ist es ja auch der Dienstherr, der einen in Füssen Regionen einsetzt und erwartet, dass man dienstortnah wohnt.
--- End quote ---
Ist das denn eigentlich überhaupt so? Von Arbeitslosen verlangt die Agentur für Arbeit jedenfalls die Bereitschaft bis zu 2,5h Pendelstrecke pro Tag (für eine Vollzeittätigkeit); wer trotz dieses zumutbaren Arbeitswegs eine Arbeitsstelle ablehnt, bekommt das Arbeitslosengeld gestrichen.
btw, weil hier so über das Wohneigentum gesprochen wird: Da sich die Situation für alle verschlechtert hat, kann man da kaum mit -- aber vor 20 Jahren war es noch besser -- kommen. Ja, war es. Hilft nur nicht weiter, weil es kein Anrecht darauf gibt, dass es den Leuten jetzt so gehen muss wie vor 20 Jahren. (Mal davon abgesehen, dass in der Zeit andere Dinge den Wohlstand erhöht haben; man denke beispielsweise an Unterhaltungselektronik.)
Natürlich sollten auch Personen in höheren Ämtern angemessen besoldet werden. Aber einem Oberstudienrat mit A14 wäre jetzt z.B. niemand, dem ich ein besonders hohes Verantwortungsniveau zubilligen würde -- jedenfalls auch nicht mehr als einem Busfahrer... Ja, ein Oberstudienrat hat eine relevante Ausbildung durchlaufen und nimmt eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe war. (Im Übrigen tun dies andere Berufszweige, etwa im sozialen Bereich auch; und werden nicht entsprechend belohnt...) Beamte haben hier das Glück, dass sie ein einklagbares Recht auf angemessene Alimentation haben. (Während z.B. für den Rest der Arbeitswelt in Deutschland Kinder ein Privatvergnügen sind, was man sich leisten können muss; für den Beamten aber vom Staat alimentiert werden...) Und entsprechend sollen sie auch ihr Recht erhalten! Aber es erscheint hier doch so, als ob mancher die Orientierung verloren hat und nicht sieht, dass es ihm trotz dessen vergleichsweise gut geht -- auch wenn ihm rechtlich noch mehr zusteht.
tigertom:
Wie gut, dass die Dienstpostenbewertung Andere vornehmen.
Freie Meinung hin oder her, aber..
Hast Du mal überlegt, woher dieser Drang kommt, Andere zu bewerten und sie hinsichtlich dessen, was sie eigtl. brauchen bzw womit sie nach Deiner Meinung nach klarkommen müssten Deinen Vorstellungen nachvollziehen in der Lage zu sein ?
Für wen hältst Du Dich, ständig sich dazu berufen zu fühlen, Andere zur Mäßigung aufrufen zu müssen ?
Sorry für meine deutlichen Worte, nimm sie mir bitte nicht übel, aber wenn man Deine langen Posts liest, kommt - verkürzt dargestellt- am Ende raus: Jammert nicht! Seid zufrieden ! Ihr verdient genug!
PolareuD:
Eine Einführung von Familienzuschlägen ist erst ab dem 3. Kind zwingend gegeben. Es steht dem Dienstherrn zu dies auch für die ersten beiden Kinder sowie den Ehepartner/in zu tun. Er nimmt dies auch war, aber nur vor dem Hintergrund um Steuergelder zu sparen, da andernfalls die Familienzuschläge in dieser Konstellation in die Grundbezüge integriert werden müssten und damit allen Beamten zugute kommen müssten.
MoinMoin:
--- Zitat von: clarion am 18.08.2024 08:01 ---Derartige Preise machen es aber 95% der Bevölkerung unmöglich, Eigentum zu erwerben. Da ist ja eher die Frage, ob man an derartige Auswüchse gesetzgeberisch und ordnungpolitisch ran muss ö
--- End quote ---
Zum Glück sind von diesen Exzessen wie in Mü nicht 95% der Bevölkerung betroffen.
und vor 35 Jahren stand bei mir im Raum nach Mü der liebe wegen zu gehen, haben wir nicht gemacht, weil es damals schon zu teuer war.
Phoenix:
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Wow, deine Frau verdient rund 4000€ Brutto?
Respekt.
[/quote]
Wie wärs mal mit richtig den Kontext lesen
Er hat gesagt seine Frau ist A12 und arbeitet in Teilzeit. Jetzt schmeiß den Rechner an und guck was A12 auf Stufe 4 mit 50% Teilzeit netto ist bevor du hier scheiße laberst
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