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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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HochlebederVorgang:
Weiter beruht die Rechtsprechung zum Mindestabstand von 115% sachlich inhaltlich darauf, dass jemand, der einfachste Tätigkeiten ausübt, den entsprechenden Abstand zum "jetzt" Bürgergeld haben soll. Mit steigenden Qualifikationsanforderungen müsste der Abstand eher höher ausfallen. So z.B., wenn A5 mittlerer Dienst zum Eingangsamt wird.

bebolus:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 23.09.2024 15:44 ---Weiter beruht die Rechtsprechung zum Mindestabstand von 115% sachlich inhaltlich darauf, dass jemand, der einfachste Tätigkeiten ausübt, den entsprechenden Abstand zum "jetzt" Bürgergeld haben soll. Mit steigenden Qualifikationsanforderungen müsste der Abstand eher höher ausfallen. So z.B., wenn A5 mittlerer Dienst zum Eingangsamt wird.

--- End quote ---
Eingangsamt A5 mD wäre wohl eher ein Schritt zurück..

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.09.2024 15:38 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.09.2024 15:06 ---Im Ernst: Wie viele Beamte gehen mit A3 in Pension und warum erachtet der Staat es überhaupt für notwendig, Menschen mit diesem Qualifikationsniveau auf Lebenszeit zu verbeamten, ohne sie während der Dienstzeit weiterzuentwickeln?

--- End quote ---
~ 2,8 Promille sind A2-A5
und die Masse beim Bund, also sicherlich bei der Bundeswehr und sicherlich werden die nicht Pensionäre als A3/8
Aber trotzdem muss man es beachten, dass diese (und wenn es nur einer ist) nicht unter der Mindestalimentation fällt.

--- End quote ---

Und wenn es nur einer ist, gebietet es das Recht, die Besoldung für Millionen von Beamten um 30% anzuheben ... ja, klingt schlüssig und wird das "Ansehen des Amtes in der Bevölkerung" sicher stärken, da bin ich guter Dinge ;)

bebolus:
Ja dann doch den eD "hochentwickeln" und Bürgergeldempfänger, quasi für umsonst, zu Fahrern und Boten machen..?

Wilkinson13:
Naja, is scho recht.
Aber auf die 115% muss man schon achten... nur Äpfel mit Äpfel vergleichen!
Das BVerfG befiehlt einen 15 % Abstand von jenem der nicht arbeitet zu jenem der wohl arbeitet.
Also von dem der zu Hause bleibt zu dem der morgens los muss.
Das kann nur der Vergleich zu einer Besoldungsgruppe sein, für die es keiner Berufsausbildung bedarf.
Wenn ich für eine Tätigkeit extra eine Ausbildung benötige, die über mehrere Monate oder Jahre andauert...
dann mach ich das nicht für 15% mehr als Bürgergeld.
Ich weiß nicht ob A3 oder A4 oder A5 da der richtige Ansatz sind. A6 mit Berufsausbildung ist es aber bestimmt nicht.

Rechnet Mal. Die 15% "Mehr" bei A6...das sind um den Dreh 2,50 Euro die Stunde. Nach 2-Jähriger Ausbildung geht man dann also für 2,50 Euro die Stunde arbeiten. Ich bin damals auf A6 angefangen. Heute würde ich es nicht mehr tun... :-X

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