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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:
Danke für den Link! Und völlig d'accord, DAS nenne ich mal eine "ordentliche" Stellungnahme. Beispiel (Seite 16):

Aktuell erhält eine vierköpfige A3-Musterfamilie eine jährliche Netto-Besoldung in Höhe von 34.503 €.
Stattdessen müssten es jedoch laut DRB mindestens 56.237 € sein (also 63% mehr)!

xap:
Hmm, schöne Zahlen. Aber 56k netto als A3? Das ist bei aller Liebe absurd.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: xap am 25.09.2024 14:26 ---Hmm, schöne Zahlen. Aber 56k netto als A3? Das ist bei aller Liebe absurd.

--- End quote ---

Sag ich die ganze Zeit als zumeist still mitlesender Zaungast. Manche argumentieren jedoch, dass unsere Verfassung genau das fordert - und zwar über das Grundgehalt.

Und wenn es die Richter sagen, muss es ja stimmen, oder?

jeto:
Ist es das? Vielleicht ist dann eher die Höhe der bezogenen Grundleistungen absurd. Man kann von der Relation Bezüge <> Tätigkeit/Qualifikation halten was man will, aber diese Misere hat man sich selbst eingebrockt.

Nach den beiden Stellungnahmen ist für mich zumindest endgültig klar, dass es diese Legislatur keine Entscheidung über ein neues Gesetz geben wird. Da müssen wir weiterhin warten und geduldig sein. Aber andererseits wird der Moment kommen.

Finanzer:

--- Zitat von: jeto am 25.09.2024 14:38 ---Nach den beiden Stellungnahmen ist für mich zumindest endgültig klar, dass es diese Legislatur keine Entscheidung über ein neues Gesetz geben wird. Da müssen wir weiterhin warten und geduldig sein. Aber andererseits wird der Moment kommen.

--- End quote ---

Falls es kein Gesetz geben wird, so wird das nicht an den Stellungnahmen liegen. Die werden, soweit negativ, einfach ignoriert.

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