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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
emdy:
Ich möchte meine absolute Hochachtung vor den Verfassern der DRB-Stellungnahme aussprechen! Abermals fundiert, treffsicher, verständlich und mit der gebotenen Schärfe. Alles wohlwissend, dass die Entscheidung über den Fortgang des Entwurfs nichts mit rechtlichen Argumenten zu tun haben wird.
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 25.09.2024 14:11 ---Danke für den Link! Und völlig d'accord, DAS nenne ich mal eine "ordentliche" Stellungnahme. Beispiel (Seite 16):
Aktuell erhält eine vierköpfige A3-Musterfamilie eine jährliche Netto-Besoldung in Höhe von 34.503 €.
Stattdessen müssten es jedoch laut DRB mindestens 56.237 € sein (also 63% mehr)!
--- End quote ---
Erstaunlich was heutzutage an Heizkosten aufgerufen werden, 300€ für ein 4 K Familie, krass.
Bei uns (eine Großstadt) wären nicht 1900€ KdU angemessen, sondern nicht ganz 1000€, da kann man mal sehen wie groß die Spannweite ist und das da Ortszuschläge durchaus sinnvoll erscheinen.
Und es zeigt uns, wieviel Menschen -ohne es zu wissen- mit 2 Kindern schon Anspruch auf Bürgergeld haben.
Teures Familienleben und hoffentlich sorgt der Staat bald dafür, dass die Beamten entsprechend versorgt werden.
Was aber BVerfGBeliever oder die Richter? nach meinem dafürhalten vergessen haben abzuziehen, sind die 6000€ Kindergeld, die man bekommt und die notwendige Mindestbesoldung entsprechend reduziert.
Aber die Richter werden schon wissen was sie da schreiben.
AlxN:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.09.2024 15:29 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 25.09.2024 14:11 ---Danke für den Link! Und völlig d'accord, DAS nenne ich mal eine "ordentliche" Stellungnahme. Beispiel (Seite 16):
Aktuell erhält eine vierköpfige A3-Musterfamilie eine jährliche Netto-Besoldung in Höhe von 34.503 €.
Stattdessen müssten es jedoch laut DRB mindestens 56.237 € sein (also 63% mehr)!
--- End quote ---
Erstaunlich was heutzutage an Heizkosten aufgerufen werden, 300€ für ein 4 K Familie, krass.
Bei uns (eine Großstadt) wären nicht 1900€ KdU angemessen, sondern nicht ganz 1000€, da kann man mal sehen wie groß die Spannweite ist und das da Ortszuschläge durchaus sinnvoll erscheinen.
Und es zeigt uns, wieviel Menschen -ohne es zu wissen- mit 2 Kindern schon Anspruch auf Bürgergeld haben.
Teures Familienleben und hoffentlich sorgt der Staat bald dafür, dass die Beamten entsprechend versorgt werden.
Was aber BVerfGBeliever oder die Richter? nach meinem dafürhalten vergessen haben abzuziehen, sind die 6000€ Kindergeld, die man bekommt und die notwendige Mindestbesoldung entsprechend reduziert.
Aber die Richter werden schon wissen was sie da schreiben.
--- End quote ---
Das ist nicht korrekt:
Zitat aus der Stellungnahme (S.17):
"Weil die Familienzuschläge und das Kindergeld derzeit zusammen etwa
1.000 € monatlich betragen und damit gemeinsam der Höhe der Abzüge für
die Einkommensteuer und die Krankenversicherung entsprechen, wird die
Mindestbesoldung voraussichtlich erst bei einem monatlichen Grundgehalt
von ca. 3.700 € zuverlässig erreicht."
Imperator:
"2. Anrechnung eines (fiktiven) Partnereinkommens
Die Anrechnung (fiktiven) Partnereinkommens ist mit dem
Alimentationsprinzip unvereinbar. Der Beamte wird vom Dienstherrn
alimentiert. Der Dienstherr ist nicht der Ausfallbürge für den
unterhaltsverpflichteten Lebenspartner. Ein Modell, in dem die Höhe der
Besoldung vom Partner- oder Familieneinkommen abhängt, widerspricht
sowohl der Besoldung in ihrer bisherigen Form als auch den Entgeltsystemen
in der Privatwirtschaft und jedem anderen Verdienstsystem.
Zudem rückt es die Besoldung strukturell an eine Sozialleistung heran. Der
Entwurf sieht – anders als einige Ländergesetze, die ebenfalls
Partnereinkommen anrechnen – auch keine Regelung für den Fall vor, dass
kein Partnereinkommen erzielt wird. Der Dienstherr kann den Beamten aber
zur Erfüllung seiner Alimentationspflicht nicht auf einen Unterhaltsanspruch
gegen einen Dritten verweisen."
Sehr interessant für all diejenigen, die sich um die Anrechnung des Partnereinkommens Sorgen gemacht haben.
Und auch so insgesamt, eine äußerst erfolgreiche Stellungnahme des Richterbundes! Großes Lob!
An der Stellungnahme erkennt man, dass kein Weg an einer deutlichen Erhöhung der Grundgehälter vorbeiführt (zusätzlich zu den Anpassungen der Familien/Kinderzuschlägen).
AlxN:
Die Stellungnahme ist wirklich lesenswert. Vernichtendes Urteil, klare Worte zu vielen Bereichen die hier diskutiert werden. Wieder einmal musste ich an die Stellungnahme und Worte von Prof. Dr. Battis denken (konzertierter Verfassungsbruch). Auszugsweise:
Siehe S.25:
"Im Übrigen sind die vorgesehenen Maßnahmen auch für sich betrachtet
verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig und zum Teil auch eindeutig
verfassungswidrig."
zur Anrechnung des Partnereinkommens (S.30):
"Die Anrechnung (fiktiven) Partnereinkommens ist mit dem
Alimentationsprinzip unvereinbar. Der Beamte wird vom Dienstherrn
alimentiert. Der Dienstherr ist nicht der Ausfallbürge für den
unterhaltsverpflichteten Lebenspartner. Ein Modell, in dem die Höhe der
Besoldung vom Partner- oder Familieneinkommen abhängt, widerspricht
sowohl der Besoldung in ihrer bisherigen Form als auch den Entgeltsystemen
in der Privatwirtschaft und jedem anderen Verdienstsystem.
Zudem rückt es die Besoldung strukturell an eine Sozialleistung heran. Der
Entwurf sieht – anders als einige Ländergesetze, die ebenfalls
Partnereinkommen anrechnen – auch keine Regelung für den Fall vor, dass
kein Partnereinkommen erzielt wird. Der Dienstherr kann den Beamten aber
zur Erfüllung seiner Alimentationspflicht nicht auf einen Unterhaltsanspruch
gegen einen Dritten verweisen."
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