Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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NelsonMuntz:

--- Zitat von: Taigawolf am 26.09.2024 12:00 ---...

Auf Dauer muss sowas doch schief gehen. Bereits jetzt sind deutliche Verschiebungen in der politischen Landschaft ersichtlich und das Problem wird nicht kleiner werden.

Um den Bogen dann wieder zur amtsangemessenen Alimentation zu spannen: Wenn die arbeitende Bevölkerung durch Entlastungen wieder deutlich mehr als ein Bürgergeldler in der Tasche hätte, dann würde eine spürbare Anhebung der Besoldung auch nicht mehr so bitter aufstoßen denke ich. So könnte man zum einen dafür sorgen, dass man verfassungskonform alimentiert und gleichzeitig der arbeitenden Bevölkerung wieder deutlich mehr netto vom brutto lassen. Es schimpft sich schwerer auf die Beamten, wenn man selbst gerade erst massiv entlastet wurde.
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Ich stimme auch hier völlig mit Dir überein - jedoch fürchte ich, es wird auf Seiten der sozialversicherungspflichtigen Angestellten keine signifikanten Entlastungen geben.

Wir müssen auch gar nicht darüber dikutieren, ob der öD eine spürbare, finanzielle Aufwertung benötigt, denn das sollte unbestritten sein. Dennoch gibt es genau hier eben auch die Situation der Vergleichbarkeit. Nehmen wir den Lehrer mit einer A13 / E13. Hier kann und darf es nicht geschehen, dass der eine das Doppelte vom anderen erhält. Die zugehörige Argumentation erpare ich mir hier jetzt einmal.

Perspektivisch muss es sowohl Beamten als auch Angestellten -unabhängig von der Anzahl der Kinder- möglich sein, durch ihre Arbeit/Leistung einen signifikanten Abstand zum Existenzminimum zu erreichen. Ein Ansatz könnte sein, Teile des Bürgergelds in ein "kleines BGE" oder eine "negative EkSt" zu überführen. Dadurch würde eben jener Grundbedarf zumindest in Teilen für eine jede Person gesichert. Im Gegenzug fallen dann Steuerfreibeträge weg und der Eingangssteuersatz würde auch erheblich steigen. ABER: Mit jedem Euro Einkommen entfernt man sich auch direkt und spürbar von diesem Minimum.

lotsch:
Mit 2.000 € netto für einen ledigen in BesGr. A 3 kommst du nicht hin, denn mit 1.541 € netto in Mietstufe VII hast du Anspruch auf 651 € Wohngeld, das sind dann 2.192 €. Damit bist du dann Aufstocker, sprich Existenzminimum. Das sollst du aber als Beamter nicht sein. Wenn du 15 % draufrechnest sind wir bei 2.520 €.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 12:06 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 11:46 ---Was du hier für ein Menschenbild von ungelernten Personen hast ist menschenverachtend und einem Angestellten im öffentlichen Dienst unwürdig.

Der wahrscheinlich bekannteste "Ungelernte" war Steve Jobs. Er hatte weder eine Ausbildung noch ein abgeschlossenes Studium. Findest du auch, dass solche Personen alle nicht "unfallfrei" durchs leben kommen?

Was eine Person beruflich definiert und ausmacht hat nichts mit einem Abschluss zu tun, sondern hängt lediglich vom eigenen Können ab.

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Nein, das Gegenteil ist hier der Fall. Es gibt hunderttausende von Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu keiner besonders herausragenden Leistung befähigt sind. Diese arbeiten landauf, landab für kleinstes Geld und müssen bittstellerisch in 30 Ämtern um Hilfen bitten, während der Richterbund sich anmaßt, eine Alimentation für eine ungelernte Hilfskraft im Beamtenverhätnis in Höhe von fast 60k Netto zu berechnen.

Die Arroganz und Verachtung gegenüber hart arbeitenden Menschen, die jeden Cent 2mal umdrehen müssen, kommt von dort.

(Wir reden hier auch nicht über Steve - es steht jedem frei, einen Weltkonzern zu gründen. Gilt für A3, E3, Dich und mich)

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Ich habe den Eindruck du verstehst nicht den Unterschied zwischen ungelernt und unqualifiziert.

Jeder Beamter muss auf seine Eignung überprüft werden. Aus dieser Überprüfung geht hervor, ob er das Amt ausüben kann (also geeignet ist = qualifiziert ist).

Daraufhin kann die Tätigkeit angelernt werden.

HochlebederVorgang:

--- Zitat von: lotsch am 26.09.2024 12:40 ---Mit 2.000 € netto für einen ledigen in BesGr. A 3 kommst du nicht hin, denn mit 1.541 € netto in Mietstufe VII hast du Anspruch auf 651 € Wohngeld, das sind dann 2.192 €. Damit bist du dann Aufstocker, sprich Existenzminimum. Das sollst du aber als Beamter nicht sein. Wenn du 15 % draufrechnest sind wir bei 2.520 €.

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Genauso ist es. Am Ende wäre dem Staat das besondere Treueverhältnis dann 328 Euro im Monat wert. Wieso winden sich hier alle so, auch die Aufstockung wird durch den Staat gezahlt.

Organisator:

--- Zitat von: lotsch am 26.09.2024 12:40 ---Mit 2.000 € netto für einen ledigen in BesGr. A 3 kommst du nicht hin, denn mit 1.541 € netto in Mietstufe VII hast du Anspruch auf 651 € Wohngeld, das sind dann 2.192 €. Damit bist du dann Aufstocker, sprich Existenzminimum. Das sollst du aber als Beamter nicht sein. Wenn du 15 % draufrechnest sind wir bei 2.520 €.

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Oder mann sollte sich mal ehrlich machen und überlegen, ob man in der untersten Ebene des Bezahlungsgefüges einem Beamten ermöglichen muss, auf der obersten Ebene des Mietenspektrums wohnen zu können.

Ich meine, dass man für die Eingangsbesoldung in 95% der Republik verfassungskonform besoldet leben kann. Wenns einen in die Top-Lagen zieht, muss man entweder woanders Abstiche machen oder 1-2 Karriere- und Altersschritte gehen.

Kurzum: Der ungelernte 19-jährige muss nicht so alimentert werden, dass in den teuersten Wohnlagen leben kann. Auch dafür sehe ich keinen gesellschaftlichen Konsens, auch wenn es rechtlich herleitbar wäre.

Ab davon werden realistischerweise keine Beamtenverhältnisse in A3 oder A4 in nennenswertem Umfang neu begründet.

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