Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (2880/3461) > >>

InternetistNeuland:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 14:24 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 13:52 ---
Ich habe den Eindruck du verstehst nicht den Unterschied zwischen ungelernt und unqualifiziert.

Jeder Beamter muss auf seine Eignung überprüft werden. Aus dieser Überprüfung geht hervor, ob er das Amt ausüben kann (also geeignet ist = qualifiziert ist).

Daraufhin kann die Tätigkeit angelernt werden.

--- End quote ---

Du magst mir sicher verzeihen, dass ich hier den Begriff "ungelernte Hilfskraft" anstelle von "Hilfskraft ohne abgeschlossene Berufsausbildung" verwendet habe.

Zu dem eigentlichen Inhalt meines Posts darfst Du Dich aber gerne trotzdem noch äußern.

Wozu es auf der Ebene einer A3 überhaupt einer Verbeamtung bedarf, kannst Du mir gerne ebenfalls noch erläutern. Dass Ihr daraus Vorteile für Eure Forderungen herleitet (mittlerweile sind ja bereits die 60% gefallen), ist genauso klar, wie die Tatsache, dass Ihr für die alleinerziehende Putzkraft in der pW (vielleicht sogar in der Nacht in Deiner Behörde wirkend) lediglich den netten Hinweis habt: "Dann geh doch zum Amt und hol Dir Bürgergeld!"

Das ist die wahre Arroganz und Verachtung, denn die viel zu kleinen Gehälter und Mittel für Kinder treten überall zu Tage. Das Problem, welches ihr exklusiv für Euch Beamte lösen wollt (und bei dem durch das Konstrukt der Besoldung auch für alle kinderlosen Beamten in den hohen Gruppen ein richtig "fetter Happen" abfällt) ist aber viel grundsätzlicher!

Ich bin guter Dinge, dass der Gesetzgeber das genauso sieht.

--- End quote ---

Ein Beamter soll hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, die durch einen Streik nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Er unterliegt im Gegensatz zu Angestellten strengeren rechtlichen Kontrollen. Im Beamtenrecht kann es so zu Disziplinarmaßnahmen kommen.

Dass ein Ungelernter mit A3 einsteigt und sich nach seiner Einarbeitung (nach der Probezeit) eine Beförderung auf A4 verdient hat, halte ich für nur logisch, da er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ein Ungelernter, sondern bereits ein angelernter Beamter ist. Das muss sich logischerweise auch auf seine Besoldung auswirken.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:34 ---
Dass ein Ungelernter mit A3 einsteigt und sich nach seiner Einarbeitung (nach der Probezeit) eine Beförderung auf A4 verdient hat, halte ich für nur logisch, da er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ein Ungelernter, sondern bereits ein angelernter Beamter ist. Das muss sich logischerweise auch auf seine Besoldung auswirken.

--- End quote ---

Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?

Nochmal: Welche hoheitliche Aufgabe liegt auf einem solch geringen Qualifikationsniveau?

Andersherum: Ich habe in meiner Tätigkeit Zugriff auf unzählige, hochsensible Daten aus der Landesverwaltung. Wäre es dann nicht zwingend erforderlich, alle Mitarbeiter in meinem Hause zu verbeamten, um eben jene strengeren rechtlichen Kontrollen und Disziplinarmaßnahmen zu ermöglichen? (Und nein: Ich will das gar nicht ;))

Organisator:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:34 ---
Dass ein Ungelernter mit A3 einsteigt und sich nach seiner Einarbeitung (nach der Probezeit) eine Beförderung auf A4 verdient hat, halte ich für nur logisch, da er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ein Ungelernter, sondern bereits ein angelernter Beamter ist. Das muss sich logischerweise auch auf seine Besoldung auswirken.

--- End quote ---

Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?

Nochmal: Welche hoheitliche Aufgabe liegt auf einem solch geringen Qualifikationsniveau?

Andersherum: Ich habe in meiner Tätigkeit Zugriff auf unzählige, hochsensible Daten aus der Landesverwaltung. Wäre es dann nicht zwingend erforderlich, alle Mitarbeiter in meinem Hause zu verbeamten, um eben jene strengeren rechtlichen Kontrollen und Disziplinarmaßnahmen zu ermöglichen? (Und nein: Ich will das gar nicht ;))

--- End quote ---

Firmengeheimnisse sind halt kein hoheitliches Handeln ;)

Die Krux ist, dass für hoheitliche Aufgaben eingestellte Beamte aufgrund ihrer generalistischen Ausbildung auch für Bereiche einsetzbar sind, die keine hoheitlichen Aufgaben beinhalten. Man kann ihnen aber schlecht verbieten, von z.B. dem Ordnungsamt in den Personalbereich zu wechseln, oder?

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 12:06 ---Nein, das Gegenteil ist hier der Fall. Es gibt hunderttausende von Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu keiner besonders herausragenden Leistung befähigt sind. Diese arbeiten landauf, landab für kleinstes Geld und müssen bittstellerisch in 30 Ämtern um Hilfen bitten, während der Richterbund sich anmaßt, eine Alimentation für eine ungelernte Hilfskraft im Beamtenverhätnis in Höhe von fast 60k Netto zu berechnen.

--- End quote ---
Was ja auch korrekt ist, wenn diese hundertausende Menschen ebenfalls eine staatliche Aufstockung auf 53t€ netto erhalten.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:34 ---
Dass ein Ungelernter mit A3 einsteigt und sich nach seiner Einarbeitung (nach der Probezeit) eine Beförderung auf A4 verdient hat, halte ich für nur logisch, da er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ein Ungelernter, sondern bereits ein angelernter Beamter ist. Das muss sich logischerweise auch auf seine Besoldung auswirken.

--- End quote ---

Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?

Nochmal: Welche hoheitliche Aufgabe liegt auf einem solch geringen Qualifikationsniveau?

Andersherum: Ich habe in meiner Tätigkeit Zugriff auf unzählige, hochsensible Daten aus der Landesverwaltung. Wäre es dann nicht zwingend erforderlich, alle Mitarbeiter in meinem Hause zu verbeamten, um eben jene strengeren rechtlichen Kontrollen und Disziplinarmaßnahmen zu ermöglichen? (Und nein: Ich will das gar nicht ;))

--- End quote ---

Du kannst einen Bundeswehrsoldaten mit A3 nicht privatisieren oder zum Angestellten machen.

Selbst wenn wir deinem Vorschlag folgen würden und mit E3 anfingen, um dann ab A5 zu verbeamten, so kämen wir bei A5 nicht mehr auf die Grenze von 115% sondern lägen wahrscheinlich bereits bei 130% + bezogen auf das Grundsicherungsniveau.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version