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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:57 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:34 ---
Dass ein Ungelernter mit A3 einsteigt und sich nach seiner Einarbeitung (nach der Probezeit) eine Beförderung auf A4 verdient hat, halte ich für nur logisch, da er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ein Ungelernter, sondern bereits ein angelernter Beamter ist. Das muss sich logischerweise auch auf seine Besoldung auswirken.

--- End quote ---

Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?

Nochmal: Welche hoheitliche Aufgabe liegt auf einem solch geringen Qualifikationsniveau?

Andersherum: Ich habe in meiner Tätigkeit Zugriff auf unzählige, hochsensible Daten aus der Landesverwaltung. Wäre es dann nicht zwingend erforderlich, alle Mitarbeiter in meinem Hause zu verbeamten, um eben jene strengeren rechtlichen Kontrollen und Disziplinarmaßnahmen zu ermöglichen? (Und nein: Ich will das gar nicht ;))

--- End quote ---

Du kannst einen Bundeswehrsoldaten mit A3 nicht privatisieren oder zum Angestellten machen.

Selbst wenn wir deinem Vorschlag folgen würden und mit E3 anfingen, um dann ab A5 zu verbeamten, so kämen wir bei A5 nicht mehr auf die Grenze von 115% sondern lägen wahrscheinlich bereits bei 130% + bezogen auf das Grundsicherungsniveau.

--- End quote ---

Nochmal, die A3/1 sind 2.000 € netto. Und bei den Soldaten kommen noch reichlich Zulagen dazu. Da sind wir weit vom Bürgegeldniveau entfernt.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 15:01 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:57 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:34 ---
Dass ein Ungelernter mit A3 einsteigt und sich nach seiner Einarbeitung (nach der Probezeit) eine Beförderung auf A4 verdient hat, halte ich für nur logisch, da er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ein Ungelernter, sondern bereits ein angelernter Beamter ist. Das muss sich logischerweise auch auf seine Besoldung auswirken.

--- End quote ---

Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?

Nochmal: Welche hoheitliche Aufgabe liegt auf einem solch geringen Qualifikationsniveau?

Andersherum: Ich habe in meiner Tätigkeit Zugriff auf unzählige, hochsensible Daten aus der Landesverwaltung. Wäre es dann nicht zwingend erforderlich, alle Mitarbeiter in meinem Hause zu verbeamten, um eben jene strengeren rechtlichen Kontrollen und Disziplinarmaßnahmen zu ermöglichen? (Und nein: Ich will das gar nicht ;))

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Du kannst einen Bundeswehrsoldaten mit A3 nicht privatisieren oder zum Angestellten machen.

Selbst wenn wir deinem Vorschlag folgen würden und mit E3 anfingen, um dann ab A5 zu verbeamten, so kämen wir bei A5 nicht mehr auf die Grenze von 115% sondern lägen wahrscheinlich bereits bei 130% + bezogen auf das Grundsicherungsniveau.

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Nochmal, die A3/1 sind 2.000 € netto. Und bei den Soldaten kommen noch reichlich Zulagen dazu. Da sind wir weit vom Bürgegeldniveau entfernt.

--- End quote ---

Es geht ja auch nicht um Bürgergeldniveau sondern um Amtsangemessenheit.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.09.2024 14:57 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 12:06 ---Nein, das Gegenteil ist hier der Fall. Es gibt hunderttausende von Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu keiner besonders herausragenden Leistung befähigt sind. Diese arbeiten landauf, landab für kleinstes Geld und müssen bittstellerisch in 30 Ämtern um Hilfen bitten, während der Richterbund sich anmaßt, eine Alimentation für eine ungelernte Hilfskraft im Beamtenverhätnis in Höhe von fast 60k Netto zu berechnen.

--- End quote ---
Was ja auch korrekt ist, wenn diese hundertausende Menschen ebenfalls eine staatliche Aufstockung auf 53t€ netto erhalten.

--- End quote ---
Was ja aber a) nicht geschieht und b) durchaus zu einer Pain werden kann, wenn verschiedene Leistungen bei verschiedenen Ämtern beantragt werden müssen - Die Idee einer Kindergrundsicherung war vor diesem Hintergrund auch gar nicht so nicht verkehrt (aber in den Details doch unausgegoren).

Organisator:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 15:05 ---
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 15:01 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:57 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 14:49 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:34 ---
Dass ein Ungelernter mit A3 einsteigt und sich nach seiner Einarbeitung (nach der Probezeit) eine Beförderung auf A4 verdient hat, halte ich für nur logisch, da er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ein Ungelernter, sondern bereits ein angelernter Beamter ist. Das muss sich logischerweise auch auf seine Besoldung auswirken.

--- End quote ---

Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?

Nochmal: Welche hoheitliche Aufgabe liegt auf einem solch geringen Qualifikationsniveau?

Andersherum: Ich habe in meiner Tätigkeit Zugriff auf unzählige, hochsensible Daten aus der Landesverwaltung. Wäre es dann nicht zwingend erforderlich, alle Mitarbeiter in meinem Hause zu verbeamten, um eben jene strengeren rechtlichen Kontrollen und Disziplinarmaßnahmen zu ermöglichen? (Und nein: Ich will das gar nicht ;))

--- End quote ---

Du kannst einen Bundeswehrsoldaten mit A3 nicht privatisieren oder zum Angestellten machen.

Selbst wenn wir deinem Vorschlag folgen würden und mit E3 anfingen, um dann ab A5 zu verbeamten, so kämen wir bei A5 nicht mehr auf die Grenze von 115% sondern lägen wahrscheinlich bereits bei 130% + bezogen auf das Grundsicherungsniveau.

--- End quote ---

Nochmal, die A3/1 sind 2.000 € netto. Und bei den Soldaten kommen noch reichlich Zulagen dazu. Da sind wir weit vom Bürgegeldniveau entfernt.

--- End quote ---

Es geht ja auch nicht um Bürgergeldniveau sondern um Amtsangemessenheit.

--- End quote ---

Nun, du hattest das Grundsicherungsniveau angesprochen. Egal, inwieweit wäre der genannte Betrag nicht amtsangemessen?

NelsonMuntz:
Vielleicht könnte man für die Soldaten auch eine eigene Besoldungsmatrix erstellen?

Nur so als Gedanke.

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