Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Wilkinson13:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 14:49 ---Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?
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Ich glaube, dass das nciht der "juckepunkt ist"...und auch nicht die Lösung.
Ob Beamter oder Angestellter...oder Arbeiter... jeder sollte mMn (und wahrscheinlich vieler anderer hier im Foraum auch) mehr Geld bekommen (verdienen!) als jemand, das der Bürgergeld bekommt.
Und ausgehend von einem Arbeitssuchendem sollte dieses MINDESTENS 15 % mehr Geld haben, als im voher als Bedarf zugewiesen wurde.
Dabei ist es egal. ob er mit der Schippe am Bauhof arbeitet, ob er Post im Finanzamt rum bringt oder Manschaffter bei der Truppe ist.
Ich denke da haben wir einen Konsens. Er bekommt 15% mehr dafür, dass es morens aufsteht und seiner Beschäftigung nachgeht. Und 15 % sind dann eher wenig. Dafür würde ich nicht aufstehen.
Wenn einer jetzt aber voher noch eine mehrjährige Ausbildung absolviert, dann kann man ihn aber nicht mehr mit diesen 15% abspeisen. Denn auch er will sich von den "ungelernten Kräften" absetzen und ha tsich dafür entsprechend qualifiziert.
Will sagen....auch wenn wir A3-A5 Streichen. Dann wird der Anwärter im mD nach seiner Ausbildung (in meinem Fall Niederschsen) nicht auf A6 seinen Dienst verrichten, wenn er dafür nur 15% mehr Lohn bekommt als ein Bürgergeldler. Das BVerfG sieht diese 15 % Grenze eben nicht zwischen Arbeitslos und Ausgebildet, sondern zwischen Arbeitslos und ungelernten Kraft. Wenn man also den gesamten einfachen Dienst einstampft, ändert das (mMn) nichts an den Forderungen der Personen.
Und ja! Ganz ausdrücklich gilt das auch für Angestellte.
Vor ein paar Seiten he tein A8er mit zwei Kindern doch genau das geschrieben. Er hat (aktuell) das gleiche oder weniger Gehalt wie ein Bürgergeldempfänger.
MoinMoin:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 15:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.09.2024 14:57 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 12:06 ---Nein, das Gegenteil ist hier der Fall. Es gibt hunderttausende von Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu keiner besonders herausragenden Leistung befähigt sind. Diese arbeiten landauf, landab für kleinstes Geld und müssen bittstellerisch in 30 Ämtern um Hilfen bitten, während der Richterbund sich anmaßt, eine Alimentation für eine ungelernte Hilfskraft im Beamtenverhätnis in Höhe von fast 60k Netto zu berechnen.
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Was ja auch korrekt ist, wenn diese hundertausende Menschen ebenfalls eine staatliche Aufstockung auf 53t€ netto erhalten.
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Was ja aber a) nicht geschieht und b) durchaus zu einer Pain werden kann, wenn verschiedene Leistungen bei verschiedenen Ämtern beantragt werden müssen - Die Idee einer Kindergrundsicherung war vor diesem Hintergrund auch gar nicht so nicht verkehrt (aber in den Details doch unausgegoren).
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Also der Bürgergeldantrag ist doch schnell gestellt und da sind dann doch ebenso schnell diese Leistungen erreicht. Sonst gäbe es doch den Anspruch als Mindestbesoldung nicht.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 15:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.09.2024 14:57 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 12:06 ---Nein, das Gegenteil ist hier der Fall. Es gibt hunderttausende von Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu keiner besonders herausragenden Leistung befähigt sind. Diese arbeiten landauf, landab für kleinstes Geld und müssen bittstellerisch in 30 Ämtern um Hilfen bitten, während der Richterbund sich anmaßt, eine Alimentation für eine ungelernte Hilfskraft im Beamtenverhätnis in Höhe von fast 60k Netto zu berechnen.
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Was ja auch korrekt ist, wenn diese hundertausende Menschen ebenfalls eine staatliche Aufstockung auf 53t€ netto erhalten.
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Was ja aber a) nicht geschieht und b) durchaus zu einer Pain werden kann, wenn verschiedene Leistungen bei verschiedenen Ämtern beantragt werden müssen - Die Idee einer Kindergrundsicherung war vor diesem Hintergrund auch gar nicht so nicht verkehrt (aber in den Details doch unausgegoren).
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Doch genau das geschieht. Der angestellte Alleinverdiener der 3000 € Brutto verdient erhält 2299 € Netto + 510 € Kindergeld + 1080 € Bürgergeld + Vergünstigungen = 3.889 € Netto + Vergünstigungen
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 14:18 ---Um hier etwas klarzustellen, der Single Beamte erhält bereits jetzt ein niedrigeres Gehalt als der Alleinverdiener.
Er erhält weder Kindergeld noch Familienzuschläge. In der Stellungnahme ist folgende Tabelle A3 Stufe1 für einen Alleinverdiener mit 2 Kindern und Ehegatten enthalten:
Monatsbetrag Jahresbetrag
Grundgehalt 2.706,99 € 32.483,88 €
Familienzuschlag 496,25 € 5.955,00 €
Bruttobesoldung 3.203,24 € 38.438,88 €
- Lohnsteuer 174,00 € 2.088,00 €
- PKV-Beitrag 653,92 € 7.847,04 €
Kindergeld 500,00 € 6.000,00 €
Nettobesoldung 2.875,32 € 34.503,84 €
Der Single Beamte hat sein Grundgehalt von 2.706,99 € - Lohnsteuer 374,75 € - PKV 300€ = Nettobesoldung 2.031,25 € bzw. Jahresnetto 24.375 €
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Danke für den sehr guten Hinweis! Und selbstverständlich gilt dies genauso für die erforderliche verfassungsgemäße Besoldung.
Unter der Annahme einer linearen Erhöhung der Grundbesoldung und Familienzuschläge müsste ein verheirateter A3 mit zwei Kindern laut DRB folgende Besoldung erhalten:
Grundgehalt 57.537
+ Familienzuschlag 10.548
= Bruttobesoldung 68.085
- Steuer 10.000
- PKV 7.847
+ Kindergeld 6.000
= Nettoalimentaion 56.238 €
Für einen ledigen und kinderlosen A3 würde hingegen Folgendes gelten:
Grundgehalt 57.537
= Bruttobesoldung 57.537
- Steuer 12.511
- PKV 3.600
= Nettoalimentation 41.426 €
Mit anderen Worten: Der verheiratete Zwei-Kinder-A3 hätte also eine um 36% höhere Nettoalimentation als sein kinderloser Kollege.
MoinMoin:
Und da der verheiratete Zwei-Kinder-A3 von seinen 56238€ rund 30T€ für sein Kinder und Partner aufwenden muss, bleiben ~26000 Nettobesoldung, die ihm an Besoldung gezahlt werden entsprechend seines Statusamtes.
Er hat also rund 60% von dem zur Verfügung was der kinderlose Kollege erhält.
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