Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
@Swen, nur kurz zur Klarstellung (weil du mich mitzitiert hattest):
Meine vorläufige Absage an weitere Diskussionen mit @MoinMoin bezog sich nicht auf die Ortszuschläge, sondern auf die Tatsache, dass er immer und immer wieder versucht, aus der 4K-Besoldung (die ja sowohl aus leistungsbezogenen als auch leistungslosen Komponenten besteht, wie man wunderbar in deinem gestern verlinkten Beitrag im Niedersachsen-Thread nachlesen kann) irgendeinen abstrusen Wert herauszuziehen, den der Beamte angeblich "für sich" habe, unter völliger Verkennung der genannten leistungsbezogenen Komponente. Und irgendwann nervt es eben ein wenig.
Aber ich bin auch gerade leicht erkältet, somit war meine Antwort möglicherweise auch eher meiner diesbezüglich etwas "schlechten Laune" geschuldet.. :)
Organisator:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 27.09.2024 10:19 ---Dies steht jedoch nicht im Luftleeren Raum, sondern vielmehr ist es die Gesellschaft, die grundsätzlich entscheiden muss oder in der gelebten Praxis entscheidet, welches Familenbild für sie gelten soll. Man bildet das Familienbild ja nicht allein für Zwecke der Ermittlung der Mindestalimentation.
--- End quote ---
Genau - die rechtlichen Regelungen sollten das Gesellschaftsbild abbilden. Zwar immer mit ein paar Jahren Verspätung, aber das ist dann wohl so.
HochlebederVorgang:
Das Gelebte steht ja nicht für sich, sondern ist umgeben von einem Gerüst aus rechtlichen Regelungen, ich sage als Beispiel nur Unterhaltsrecht. Es ist nicht so einfach zu sagen, dass es ab jetzt die 1-Kind-Familie ist.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 27.09.2024 10:41 ---Das Gelebte steht ja nicht für sich, sondern ist umgeben von einem Gerüst aus rechtlichen Regelungen, ich sage als Beispiel nur Unterhaltsrecht. Es ist nicht so einfach zu sagen, dass es ab jetzt die 1-Kind-Familie ist.
--- End quote ---
Ich denke, niemand hat hier eine Änderung mit sofortiger Wirkung im Sinn. Perspektivisch muss aber auch dem sich verändernden, "gelebten" Familienbild Rechnung getragen werden.
Würden wir überdies eine Referenz auf die gelebte Realität legen, dann wäre es konkret die "1,3-Kind-Familie". ;)
Politisch disktutiere Ideen, wie z.B. der Umbau des Ehegattensplittings hin zu einem "Familiensplitting", könnten eben auch Effekte auf die Höhe von Unterhaltsverpflichtungen haben und ebenfalls die Bedeutung der Ehe insgesamt schwächen.
Das Leben ist auch Veränderung. Gilt im Kleinen wie im Großen.
pedius87:
Eine kurze Frage zum Partnereinkommen. Der Dienstherr geht davon aus, dass es ein Partnereinkommen gibt. Muss er dann nicht auch davon ausgehen, dass bei einem Ehepaar auch einer der Bürgergeldempfänger ein Einkommen hat? Und 100 € sind ja beispielsweise anrechnungsfrei. Müssten also nicht mindestens dieses Einkommen als dem Bürgergeldempfänger zur Verfügung stehend betrachtet werden und dann 15 % hinzugerechnet werden?
Es erschließt sich mir nicht warum bei Beamten davon ausgegangen wird, dass der Partner arbeitet, beim Bürgergeldempfänger aber dies nicht erwartet wird.
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