Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:
@PolareuD und @HochlebederVorgang: Für nächstes Jahr sind aktuell übrigens 45,212 Mrd. € Personalkosten geplant (siehe bundeshaushalt.de):

- Für die aktiven Bundesbeamten sind 10,867 Mrd. € angesetzt.
- Für die Soldaten sind 10,266 Mrd. € angesetzt.
- Für die Versorgungsbezüge sind 9,013 Mrd. € angesetzt.
- Für die Arbeitnehmer sind 6,791 Mrd. € angesetzt.
- Außerdem sind weitere Personalkosten (u.a. "globale Mehrausgaben") in Höhe von 8,275 Mrd. Euro angesetzt.



@MoinMoin: Ich wollte dir ja eigentlich nicht mehr antworten, trotzdem ganz kurz, weil du wieder doppelten Quatsch schreibst.
1.) Warum rechnest du mit einem Kindergeld-Wert (1.000 €), von dem du anschließend selbst sagst, er sei zu hoch?
2.) Du hast "übersehen", dass es dann natürlich keinen Familienzuschlag mehr gäbe, da die Kinder ja bereits durch das Kindergeld alimentiert würden.

Und nur kurz zur Veranschaulichung: Eine Erhöhung des Kindergelds auf 700 Euro (!) pro Kind hätte folgende Auswirkung auf die Rechnung (wie erwähnt fehlt der steuerliche Abzug der Basis-KV/PV, aber das dürfte nicht viel ändern):

Für den verheirateten A3 mit zwei Kindern sähe die Rechnung dann so aus:

   Grundgehalt 53.083
-  Steuer 5.798
-  PKV 7.847
+ Kindergeld 16.800
= Nettoalimentaion 56.238 €

Und für den ledigen und kinderlosen A3 würde Folgendes gelten:

   Grundgehalt 53.083
-  Steuer 10.877
-  PKV 3.600
= Nettoalimentation 38.606 €

Ja, der Kinderlose hätte 6,8% weniger (38.606 € statt 41.426 €), aber wir reden ja schließlich auch von einer angenommenen Erhöhung des Kindergelds von 250 auf 700 Euro.
Dein fabulierter Wert von 27.662 € entbehrt hingegen (mal wieder) jeglicher Substanz..

MoinMoin:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 27.09.2024 12:42 ---Überdenken Sie Ihren Vorschlag noch einmal bis zum Ende, wägen Sie die Folgen ab... und dann lassen Sie vielleicht los.

--- End quote ---
Welchen Vorschlag? Die Einführung der Kindergrundsicherung?
Ist nicht auf meinem Mist gewachsen, gleichwohl ich es befürworte, dass der Staat jedem Bürger wesentlich mehr als die 250€ pro Kind als Unterstützung zukommen lässt.
Der Rest ist nur eine Berechnung, die der des Richterbundes und des BVerG folgt und auch nicht auf meinem Mist gewachsen.

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 27.09.2024 13:47 ---@MoinMoin: Ich wollte dir ja eigentlich nicht mehr antworten, trotzdem ganz kurz, weil du wieder doppelten Quatsch schreibst.
1.) Warum rechnest du mit einem Kindergeld-Wert (1.000 €), von dem du anschließend selbst sagst, er sei zu hoch?

--- End quote ---
Wie ich geschrieben habe, um das Prinzip zu verdeutlichen, wie sehr die Grundbesoldung vom Kindergeld abhängen könnte.

Ebenfalls habe ich geschrieben, dass es wahrscheinliche ist, dass wir - síehe Bundeskindergrundsicherungsgesetz - bei 600-700€ landen.

--- Zitat ---2.) Du hast "übersehen", dass es dann natürlich keinen Familienzuschlag mehr gäbe, da die Kinder ja bereits durch das Kindergeld alimentiert würden.

--- End quote ---
Abermals natürlich gibt es durchaus weiterhin unter Umständen der Bedarf seitens des Gesetzgebers eine Familienzuschlag zu zahlen, da man
a) noch einen Partner hat und
b) man doch eben mehr als nur das Existenzminimum dem Kind als Beamter gönnen können soll.

Also insofern geht dein Argument fehl.

--- Zitat ---Und nur kurz zur Veranschaulichung: Eine Erhöhung des Kindergelds auf 700 Euro (!) pro Kind hätte folgende Auswirkung auf die Rechnung (wie erwähnt fehlt der steuerliche Abzug der Basis-KV/PV, aber das dürfte nicht viel ändern):

--- End quote ---
Habe ich auch nicht berücksichtigt, weil es ja durchaus um das große Ganze geht.
und die 700 sind nicht so abwegig.

--- Zitat ---Für den verheirateten A3 mit zwei Kindern sähe die Rechnung dann so aus:

   Grundgehalt 53.083
-  Steuer 5.798
-  PKV 7.847
+ Kindergeld 16.800
= Nettoalimentaion 56.238 €

Und für den ledigen und kinderlosen A3 würde Folgendes gelten:

   Grundgehalt 53.083
-  Steuer 10.877
-  PKV 3.600
= Nettoalimentation 38.606 €


--- End quote ---
Ja, auch das könnte der Gesetzgeber machen, davon hält ihn keiner ab.
Und auch könnte er einen Ortszuschlag noch dazu packen (so wie Swen oben dargelegt hat) , der die Grundbesoldung absenkt.

Aber auch die andere von mir dargestellte Variante mit Famzuschlag dürfte GG konform sein (oder spricht was dagegen @Swen)

Auch wenn es dir nicht in den Kram passt.


--- Zitat ---Ja, der Kinderlose hätte 6,8% weniger (38.606 € statt 41.426 €), aber wir reden ja schließlich auch von einer angenommenen Erhöhung des Kindergelds von 250 auf 700 Euro.
Dein fabulierter Wert von 27.662 € entbehrt hingegen (mal wieder) jeglicher Substanz..

--- End quote ---
Nein, es ist halt nur eine extreme Möglichkeit die dem Gesetzgeber jederzeit offen steht.

Das bist also derjenige der fabuliert und die Möglichkeiten, die dem Gesetzgeber offenstehen verneinst.

bzw. aus Wunschdenken die Augen davor verschliesst.

InternetistNeuland:
Er könnte natürlich Ortszuschläge einführen.

Um diese dann zu umgehen in teuren Städten wie Hamburg München etc. könnte er natürlich einfach ein Programm zur Stärkung des ländlichen Raums ausrufen und sämtliche Behörden in kleine günstige Gemeinden umziehen lassen.

Der Beamte muss natürlich mitziehen, da er ja einfach versetzt werden kann.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.09.2024 14:24 ---Er könnte natürlich Ortszuschläge einführen.

Um diese dann zu umgehen in teuren Städten wie Hamburg München etc. könnte er natürlich einfach ein Programm zur Stärkung des ländlichen Raums ausrufen und sämtliche Behörden in kleine günstige Gemeinden umziehen lassen.

Der Beamte muss natürlich mitziehen, da er ja einfach versetzt werden kann.

--- End quote ---

Das wäre ohnehin im Sinne einer aktiven Entschärfung der angespannten Wohnungslage in den hippen Metropolen dieses Landes.

... und gerade für die Verkehrministerien ist die Erfahrung von "Mobilität auf dem Land" ja auch von nicht zu unterschätzender Wirkmacht ;)

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