Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
bebolus:
Ich hatte es schon vor einiger Zeit hier mal angeschnitten: In der Besoldungsordnung A halte ich eine grundlegende Neubewertung der Ämter für dringend geboten. Beispielsweise hat ein Beamter A9/A10 im BMI oder BMF sicherlich nicht die gleiche Belastung wie ein Gerichtsvollzieher/Obergerichtsvollzieher. Auch ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum es in NRW bei der Polizei nur noch gD gibt und woanders reine mD-Streifen im Grunde das Gleiche machen. Eingangsamt bei den Polizeien das Selbe, alles wild durcheinander.
Auch absurd, dass ein Bundesbeamter in Schleswig-Holstein mit zwei Kindern hunderte Euro an KiTa zahlen muss und 5 Meter weiter in M-V nix.. verrückt. Aber darf so ein 'Hintergrundgeräusch' maßgeblich Einfluß auf die Grundbesoldung des Amtes haben..? Ich denke nein.
BVerfGBeliever:
Die Besoldung aller Beamten ist seit mindestens 15 (?) Jahren grob verfassungswidrig. Das BVerfG hat dies den Gesetzgebern in mehreren Entscheidungen (unter anderem 2012, 2015, 2017 und 2020) in immer schärferer Form in ihr Pflichtenheft geschrieben.
Wie haben die Besoldungsgesetzgeber bisher reagiert?
- Einige haben zaghafte Versuche unternommen, die Verfassungswidrigkeit zumindest etwas abzumildern. Beispiel Sachsen: Dort bekommen alle Beamten ab Februar 2025 ein um 15,1% höheres Grundgehalt als im Dezember 2023 (Beispiel A15: Jahresbrutto 100.528 € statt 87.358 €). Auch Hessen hat sich zumindest ein paar Millimeter bewegt.
- Der große Rest hat seinen Beamten jedoch in mehr oder weniger unverblümter Weise "den Mittelfinger" gezeigt. Anstatt die Vorgaben aus Karlsruhe verfassungsgemäß umzusetzen, wurde eine Vielzahl dreckiger Tricks aus dem Ärmel gezaubert (Zuschlagsorgien, Partnereinkommen, Abschmelzungsbeträge, usw. usf.).
Aufgrund dieses kollektiven und verabscheuungswürdigen Versagens der Besoldungsgesetzgeber bedarf es einer erneuten "Ansage" aus Karlsruhe. Leider kam es dabei (aus von @Swen erläuterten und nachvollziehbaren Gründen) zu Verzögerungen. So waren bereits in den BVerfG-Jahresvorausschauen für 2022 und 2023 Entscheidungen angekündigt, die jedoch nicht erfolgt sind. Auch in diesem Jahr ist bekanntermaßen bisher noch nichts passiert.
--- Zitat von: NelsonMuntz am 27.09.2024 20:00 ---Eine erhebliche Erhöhung der Besoldung ist politisch aktuell faktisch gar nicht vermittelbar.
--- End quote ---
@NelsonMuntz, die oben geschilderten Punkte könnten aus meiner Sicht ein Grund dafür sein, warum einige meiner verbeamteten Kollegen mittlerweile einen "ziemlichen Hals" bezüglich des Themas haben und es möglicherweise nur semi-lustig finden, wenn dann auch noch plötzlich Leute von außen mit solchen Aussagen oder mit "tollen" Ideen und Vorschlägen zur Beamtenbesoldung ankommen. Ich persönlich bin da nicht so streng, ein Forum soll schließlich der Diskussion dienen (solange kein Quatsch gepostet wird, aber damit meine ich ausdrücklich nicht dich).
In diesem Sinne ein schönes WE für alle! 8)
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 28.09.2024 14:53 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.09.2024 10:27 ---
--- Zitat von: Amtsschimmel am 27.09.2024 22:30 ---Gesetze sind zudem da, um zu gestalten. Wünscht die Politik ein Besoldungssystem, in dem eine A8 keine 5k netto verdient, möge sie etwas mehr schöpferische Kraft in eine Reform der kompletten Systematik stecken, das wäre zumindest mal ambitioniert.
--- End quote ---
Absolut korrekt.
Und wie schon mehrfach von mir fabuliert ist das Kindergrundsicherungsgesetz ein erster Schritt, dass eben nicht 5k netto notwendig ist für eine Amtsangemessen Besoldung. Sondern durch diese Familienzuschuß für alle, die Grundbesoldung nicht auf dieses Niveau angehoben werden müsste.
Auch ist es traurig, dass die 4K Familie noch Steuern bezahlen muss (und als Angestellter dann nebenbei noch Grundsicherung beantragen darf um über die Runden zu kommen - irgendwie pervers aber andere Bausstelle, die durch das Kndergrundsicherungsgesetz obsolet wäre)
Denn wenn das Grundeinkommen der Kinder vom Staat "übernommen" wird, dann braucht man auch keine Erhöhung der Grundbesoldung für diesen Aspekt errechnen oder irgendwelche riesigen Familienzuschläge vorsehen und kann sich auf die anderen Aspekte der Beurteilung einer Amtsangemessenheit - was hier in der Diskussion ja komplett untergeht - konzentrieren.
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Bitte nicht zu sehr auf die Family mit zwei Kindern versteifen, weil das was Du dazu ausführst, würde einem Single Staatsanwalt oder Richter nix bringen. Und gerade da ist ja der Ausgangspunkt.
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Kleine Lesehilfe, ich habe mal Fett markiert, welches Problem ich ebenfalls adressierte.
Für dich noch mal verdeutlicht:
Die Amtsangemessenheit der Alimentation hängt nicht davon ab, ob niedrigste Besoldung "115% über Grundsicherung" liegt.
und falls du es noch nicht gelesen hast, ich habe sogar schon die Meinung vertreten, dass Richter locker 30%-50% mehr Besoldung (auch als Single) benötige um amtsangemessen besoldet zu sein.
Allerdings denke ich nicht, dass dies auf einen A3er zutrifft.
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 28.09.2024 17:09 ---Die Besoldung aller Beamten ist seit mindestens 15 (?) Jahren grob verfassungswidrig.
--- End quote ---
Ich denke sogar noch länger.
Guckst du ins Jahr 2001 (Wer Lust hat kann ja noch weiter in die Vergangenheit schauen, wann wir eine verfassungskonforme Besoldung hatte.):
Das steuerfrei zu stellende Existenzminimum beträgt für einen Erwachsenen im Jahr 2001 12.804 DM. Für zwei Erwachsene beläuft sich der Betrag auf 21.780 DM und für ein Kind 6.768 DM
https://webarchiv.bundestag.de/archive/2005/1115/bp/2000/bp0001/0001045e.html
Also für eine 4K Familie lag da das Existenzminimum bei ~45TDM
A2 Stufe 1 mit 2 Kinder : Jahres-Brutto: 42840.04 DM
Sorry, wenn ich jetzt wieder fabuliere, brauchst auch nicht zu antworten. ???
Bastel:
Der Nelson und der Moinmoin sind schon feine Kerle.
Da ich meine Urkunde bald abgebe, plädiere ich für ein Sonderopfer um solidarisch mit der Wirtschaft zu sein.
1% jeweils für 25/26/27 und Erhöhung der Arbeitszeit auf 42h. Natürlich nur vorrübergehend ;)
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