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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:
Die nächsten Vorlagen und zugleich nach dem VG Koblenz und dem OVG Rheinland-Pfalz die dritte grundlegende Prüfung und Kontrolle von gesetzlichen Normierungen zur Betrachtung des Partnereinkommens von Beamten: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/aktuellepresseerklaerungen/verwaltungsgericht-hamburg-vorlage-von-verfahren-zur-besoldung-im-jahr-2022-an-das-bundesverfassungsgericht-980442

Haushaltshilfe:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 17.10.2024 18:15 ---Die nächsten Vorlagen und zugleich nach dem VG Koblenz und dem OVG Rheinland-Pfalz die dritte grundlegende Prüfung und Kontrolle von gesetzlichen Normierungen zur Betrachtung des Partnereinkommens von Beamten: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/aktuellepresseerklaerungen/verwaltungsgericht-hamburg-vorlage-von-verfahren-zur-besoldung-im-jahr-2022-an-das-bundesverfassungsgericht-980442

--- End quote ---

Das hat ein schönes G'schmäckle.
Und der Bund läuft, trotz sehender Augen (Unter Anwendung von Scheuklappen) mitten in die Fallgrube hinein. 

Neu555:
Der Bund läuft doch nicht in eine Fallgrube. Also ich glaube dem Saathoff. Alle anderen sind nur einfach zu blöd. Nur er und Frau Faeser sind die einzigen die das alles durchblicken.

PolareuD:

--- Zitat von: Haushaltshilfe am 18.10.2024 08:09 ---Das hat ein schönes G'schmäckle.
Und der Bund läuft, trotz sehender Augen (Unter Anwendung von Scheuklappen) mitten in die Fallgrube hinein. 

--- End quote ---

Dem stimme ich zu.

Das Problem für dem Bund ist, aus meiner Sicht, das Rundschreiben von 2021. Auch wenn die rechtliche Verbindlichkeit des Rundschreibens noch nicht gerichtlich überprüft ist, hat der Bund sich dementsprechend verpflichtet Nachzahlungen seit 2021 zu gewähren. Von daher ist es leider klar, dass der Bund versucht mit allen erdenklichen Tricks die Kosten möglichst auf Null zu begrenzen. In der Folge können alle Widersprüche negative beschieden werden. Die dann anhängigen Verfahren benötigen ca. 10 Jahre bis das BVerfG darüber entschieden hat. Ich hoffe so ein geartetes Rundschreiben wird nicht wieder erlassen nach dem nächsten Beschluss des BVerfG, da wir ja in 2025 wieder Bundestagswahlen haben.

GeBeamter:

--- Zitat von: PolareuD am 18.10.2024 08:30 ---
Das Problem für dem Bund ist, aus meiner Sicht, das Rundschreiben von 2021. Auch wenn die rechtliche Verbindlichkeit des Rundschreibens noch nicht gerichtlich überprüft ist, hat der Bund sich dementsprechend verpflichtet Nachzahlungen seit 2021 zu gewähren. Von daher ist es leider klar, dass der Bund versucht mit allen erdenklichen Tricks die Kosten möglichst auf Null zu begrenzen. In der Folge können alle Widersprüche negative beschieden werden. Die dann anhängigen Verfahren benötigen ca. 10 Jahre bis das BVerfG darüber entschieden hat. Ich hoffe so ein geartetes Rundschreiben wird nicht wieder erlassen nach dem nächsten Beschluss des BVerfG, da wir ja in 2025 wieder Bundestagswahlen haben.

--- End quote ---

Ja aber auch da wäre ich entspannt. Würde das Rundschreiben als Aussage des Dienstherren gegenüber seinen Beamten das Papier nicht wert, auf dem es stünde und ein Gericht würde dem stattgeben, hätten wir eine akute Verfassungskrise. Denn damit würde die Fürsorgepflicht und der Vertrauensschutz des Dienstherren quasi entfallen. Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums hieße das: sobald ein Gericht bestätigt, dass das BMI Rundschreiben nichtig ist, würde damit auch das Streikverbot fallen. Das wird nicht passieren. Gerade Beamte müssen sich auf den Vertrauensschutz bei offiziellen Aussagen des Dienstherren berufen können.

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