Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Julianx1:
--- Zitat von: PolareuD am 18.10.2024 11:37 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 18.10.2024 11:27 ---Oder glaubst du, es würde einen € mehr geben wenn es dieses Schreiben nicht gäbe? Und die aktuellen äußeren Einflüsse auf den Haushalt waren zum Teil gar nicht absehbar in 2021. Deswegen wäre es auch ohne dieses Schreiben nicht schneller gegangen. Denk mal zurück... 2021 mit in Covid..... natürlich hatte man andere Prioritäten im BMI.
--- End quote ---
Nein, natürlich nicht. Aber ich denke, dass ohne das Rundschreiben ggf. schon Klageerfahren gegen den Bund vor den Verwaltungsgerichten anhängig wären. Letztendlich würde eine Klärung auf einem abgeschlossenen Rechtsweg bessere Ergebnisse liefern, von denen dann alle profitieren könnten.
--- End quote ---
Ja, das stimmt natürlich. Aber da wären wir wieder bei dem Thema Verfahrensdauer. Und der Weg steht ja immer noch offen.
andreb:
Mal eine Frage an die Experten hier
Ich habe die Befürchtung, dass die Einschläge in absehbarer Zeit immer schneller und näher kommen werden.
- Kabinettsentwurf
- Gesetzesentwurf
- Verabschiedung und Ausfertigung
- abschlägige Bescheidung sämtlicher Widersprüche.
Insbesondere der letzte Punkt führt zu einem unmittelbaren zeitlichen Druck für die Widerspruchsführer, da umgehend Klage erhoben werden müsste.
Gibt es Ideen für eine Art Muster-Entwurf für eine Klage (ähnlich den Widersprüchen) ?! Ohne dass man über eine Kanzlei gehen zu müssen.
Die Zulässigkeit der Verwaltungsklage dürfte unkritisch sein. Bei der Begründetheit müsste auf jeden Fall individuell abgestellt werden (davon gehe ich aus). Als müsste der Klageführer substantiiert darlegen, dass die eigene Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist.
Also könnte man nicht eine Art Klage mit vorgefertigten Bausteinen vorbereiten ?!
abi:
Nehmen wir an, der Entwurf wird ohne Berücksichtigung der Argumentationen der Verbände durch den BT verabschiedet und durch den Bundespräsidenten in Kraft gesetzt.
Dann dürfte doch gem. GG, Art. 93 Nr 4a jedermann eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz anstrengen können (damit auch die Verbände), unter Umgehung des eigentlichen Rechtsweges (Widerspruch gegen die Besoldung - Klage vor dem VG, etc. durch den Betroffenen).
Zitat Art. 93 Nr. 4:
"über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein"
Die Grundlage der Beamtenbesoldung wäre m.E. der Art. 33 GG, der eben in Art. 93 Nr. 4 GG explizit mit aufgeführt ist.
Oder habe ich dahingehend einen Denkfehler? ::)
PolareuD:
--- Zitat von: andreb am 18.10.2024 12:52 ---Mal eine Frage an die Experten hier
Ich habe die Befürchtung, dass die Einschläge in absehbarer Zeit immer schneller und näher kommen werden.
- Kabinettsentwurf
- Gesetzesentwurf
- Verabschiedung und Ausfertigung
- abschlägige Bescheidung sämtlicher Widersprüche.
Insbesondere der letzte Punkt führt zu einem unmittelbaren zeitlichen Druck für die Widerspruchsführer, da umgehend Klage erhoben werden müsste.
Gibt es Ideen für eine Art Muster-Entwurf für eine Klage (ähnlich den Widersprüchen) ?! Ohne dass man über eine Kanzlei gehen zu müssen.
Die Zulässigkeit der Verwaltungsklage dürfte unkritisch sein. Bei der Begründetheit müsste auf jeden Fall individuell abgestellt werden (davon gehe ich aus). Als müsste der Klageführer substantiiert darlegen, dass die eigene Besoldung verfassungswidrig zu niedrig ist.
Also könnte man nicht eine Art Klage mit vorgefertigten Bausteinen vorbereiten ?!
--- End quote ---
Schau mal hier rein:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg367235.html#msg367235
Onek:
Moin,
https://www.merkur.de/wirtschaft/die-ampel-will-beamten-und-pensionaeren-ab-mai-2025-eine-gehaltserhoehung-gewaehren-zr-93351889.html
Eine "Gehaltserhöhung" ...
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