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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Ryan:
S.120 des Gesetzentwurfs

"Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt [...] Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung."

Nicht im Ernst?

NvB:

--- Zitat von: Ryan am 06.11.2024 18:28 ---S.120 des Gesetzentwurfs

"Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt [...] Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung."

Nicht im Ernst?

--- End quote ---

Will ja niemanden auf dumme Ideen bringen, aber:

Heizkosten im Büro
Wasserverbrauch beim Duschen / Toiletten
Abnutzung der Lauffläche in Dienstgebäuden (Instandsetzungen)
Parkplätze vor dem Dienstgebäude
Benutzung der Teeküche
....
Klingt doch nach weiteren Leistungen als geldwerter Vorteil... /s

Knecht:

--- Zitat von: NvB am 06.11.2024 18:46 ---
--- Zitat von: Ryan am 06.11.2024 18:28 ---S.120 des Gesetzentwurfs

"Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt [...] Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung."

Nicht im Ernst?

--- End quote ---

Will ja niemanden auf dumme Ideen bringen, aber:

Heizkosten im Büro
Wasserverbrauch beim Duschen / Toiletten
Abnutzung der Lauffläche in Dienstgebäuden (Instandsetzungen)
Parkplätze vor dem Dienstgebäude
Benutzung der Teeküche
....
Klingt doch nach weiteren Leistungen als geldwerter Vorteil... /s

--- End quote ---

Dafür gibt's ne Leistungsprämie von der Nancy...

GeBeamter:

--- Zitat von: Ryan am 06.11.2024 18:28 ---S.120 des Gesetzentwurfs

"Eine Anhebung der Eingangsämter auch von Soldatinnen und Soldaten ist nicht angezeigt [...] Im Übrigen wird der Mindestabstand der niedrigsten Besoldung von Soldaten (Besoldungsgruppe A 3) zur Grundsicherung auch gewahrt, da Soldaten einen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben, die als geldwerte Vorteile zu werten und in die Berechnungen zur Sicherstellung einer Besoldung in Höhe einer amtsangemessenen Alimentation einzubeziehen sind. Dazu zählen insbesondere die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung und die unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung."

Nicht im Ernst?

--- End quote ---

Diese Argumentation finde ich heftig vor dem Hintergrund, dass ohne das fiktive Partnereinkommen diese Dienstgrade sogar UNTER dem Bürgergeld in den meisten Kommunen lägen. Im Bürgergeld wird die Krankenversicherung aber übernommen und dann nicht als geldwerter Vorteil vom Regelsatz abgezogen. Ein Soldat in A3 stellt sich somit nicht besser als ein Bürgergeldempfänger, sondern im Gegenteil.

Auch entlarvend ist der Satz, dass die amtsangemessene Alimentation den Bedarf einer Beamtenfamilie umfasst. Stünde dort, dass die Mindestalimentation den Bedarf der Beamtenfamilie umfasst zzgl. eines Zuschlags von 15% zur Wahrung des Abstandsgebotes wäre er zumindest für die unteren Besoldungsstufen fast richtig. Aber so bekennt der Dienstherr, die Beamten zu Bedarfsgemeinschaften zu deklarieren. Er gewährleistet also nur den situativen Bedarf zur Lebenshaltung. Nach der Logik warte ich noch auf die Besoldungstabelle, die von A3 bis B12 allen das gleiche Grundgehalt bezahlt. Die Leistung des Beamten ist es dann, durch die Herstellung einer spezifischen Lebenssituation möglichst hohe Zulagen zu generieren. So kommt dann eine Differenzierung in die Tabelle :D man fasst es nicht

koch3399:
Hallo, an wen müsste ich den Widerspruch bei der BNetzA senden?


--- Zitat von: Bastel am 30.11.2022 09:44 ---Danke für das Muster. Der Widerspruch ist immer an die Behörde zu richten, welche die Bezüge auch auszahlt oder? Das wäre nämlich in meinem Fall die Bundesnetzagentur.

--- End quote ---

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