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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:

--- Zitat von: Kemar am 24.11.2024 12:18 ---„Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Angaben nicht repräsentativ für das gesamte Wohnungsangebot seien. Insbesondere seien Wohnungen im günstigen Mietsegment in der Datenquelle unterrepräsentiert, da diese beispielsweise über Aushänge oder Makler vermittelt würden. Außerdem seien Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen darin nicht berücksichtigt“

--- End quote ---

Das nützt einem ortsfremden Beamten, der in eine neue Verwendung oder Erstverwendung nach München kommt gar nichts. Der sucht über die bekannten Portale. Vielleicht sollte die Bundesregierung den preiswerten Wohnraum selbst vermitteln, um zu merken, was für ein Schwachsinn diese Äußerung ist.

Bundi:

--- Zitat von: PolareuD am 24.11.2024 13:34 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 24.11.2024 12:44 ---Ist eine Umsetzung des BBVAngG und Tarifverhandlungen mit der aktuellen Übergangsregierung vorgesehen?

Falls sich die Tarifverhandlungen verzögern, wäre dies eine große Frechheit.

--- End quote ---

Das BBVAngG ist Geschichte. Neue Regierung, neuer Anlauf, vermutlich in 2026.

--- End quote ---
Angesichts der bekannten Positionen der aller Voraussicht nach den Kanzler stellenden CDU wird ein neuer Ansatz in 2026 sollte der überhaupt kommen, was ich eher nicht erwarte, sicher nicht besser als der bisher letzte. Ich erwarte eher weitere "kreative" Ansätze die amtsangemessene Alimentation noch weiter zu reduzieren um noch mehr HHM einzusparen. Einzig ein vernichtendes Urteil aus Karlsruhe word unter Umständen etwas bewirken.
Ob sich Karlsruhe vor dem Hintergrund der sich immer weiter voranschreitenden Krise unserer Wirtschaft traut ein entsprechendes Urteil, wie wir es alle erhoffen, zu fällen bleibt abzuwarten.   

clarion:
Wäre schon interessant zu wissen wieviel Prozent der Richters haftet selbst Widerspruch einlegen,  womöglich sogar einige Damen und Herren am BVerfG.

Skywalker2000:
Der Dienstherr also die Bundesregierung ist zur Umsetzung verpflichtet. Egal wer an der Macht ist. Sie werden was machen. Obs gut oder schlecht ist, ist eine andere Sache.

Warzenharry:

--- Zitat von: emdy am 21.11.2024 18:28 ---
--- Zitat von: bebolus am 21.11.2024 16:38 ---Könnte ich ohne Widerspruch aufgrund des Rundschreibens klagen? Geht das? Oder braucht man mindestens einen beschiedenen Widerspruch?

--- End quote ---

Wir befinden uns im Verwaltungsrecht. Du kannst also Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen, wenn du einen Widerspruchsbescheid hast (den du vor Gericht angreifst) oder wenn deine Bezügestelle auf deinen Wunsch zur Bescheidung nicht reagiert. Die Dauer, die als "nicht reagiert" zu werten ist, dürfte nach §75 VwGO mit drei Monaten anzusetzen sein.

Das Rundschreiben ist weder Fisch noch Fleisch noch irgendwas sondern stellt eine Empfehlung des BMI an die Bezügestellen dar.

--- End quote ---

Du solltest auhören Verunsicherung zu verbreiten. Natürlich ist das BMI an dieses schreiben gebunden. Was glaubst du denn was passiert, wenn die einfach sagen "haha verarscht".
Dieses Schreiben ist, spätestens seit es auch von den Verbänden kommentiert wird, ein Statement.
MIt welcher aussage will man denn Rechtssicherheit, Rechtsschutz, als auch Treu und Glaube negieren? Welcher nicht "Volljurist" will denn darau die Möglichkeit erlesen, dass das Teil eine Finte sein könnte?

Jeder der in das Raster diesen Schreibens passt, muss keinen Widerspruch einlegen, solange dieses Schreiben gilt. Also bis es entweder terminiert wird oder das BBVAngG in Kraft tritt.

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