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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Warzenharry:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 27.11.2024 23:50 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 27.11.2024 13:09 ---
--- Zitat von: emdy am 21.11.2024 18:28 ---
--- Zitat von: bebolus am 21.11.2024 16:38 ---Könnte ich ohne Widerspruch aufgrund des Rundschreibens klagen? Geht das? Oder braucht man mindestens einen beschiedenen Widerspruch?

--- End quote ---

Wir befinden uns im Verwaltungsrecht. Du kannst also Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen, wenn du einen Widerspruchsbescheid hast (den du vor Gericht angreifst) oder wenn deine Bezügestelle auf deinen Wunsch zur Bescheidung nicht reagiert. Die Dauer, die als "nicht reagiert" zu werten ist, dürfte nach §75 VwGO mit drei Monaten anzusetzen sein.

Das Rundschreiben ist weder Fisch noch Fleisch noch irgendwas sondern stellt eine Empfehlung des BMI an die Bezügestellen dar.

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Du solltest auhören Verunsicherung zu verbreiten. Natürlich ist das BMI an dieses schreiben gebunden. Was glaubst du denn was passiert, wenn die einfach sagen "haha verarscht".
Dieses Schreiben ist, spätestens seit es auch von den Verbänden kommentiert wird, ein Statement.
MIt welcher aussage will man denn Rechtssicherheit, Rechtsschutz, als auch Treu und Glaube negieren? Welcher nicht "Volljurist" will denn darau die Möglichkeit erlesen, dass das Teil eine Finte sein könnte?

Jeder der in das Raster diesen Schreibens passt, muss keinen Widerspruch einlegen, solange dieses Schreiben gilt. Also bis es entweder terminiert wird oder das BBVAngG in Kraft tritt.

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Ich wäre hier mit Deinen Bewertungen nicht so harsch gegenüber emdy, Harry.


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Guten Morgen lieber Sven,

obgleich ich deine Perspektive sehr schätze, bin ich hier anderer Meinung.

Die Tatsache, dass bezügezahahlende Stellen, unter Bezug auf eben jenes Schreiben,s bereits eine Ruhendstellung als Antwort auf einen Widerspruch getätigt haben zeigt, dass dieses Schreiben eben als dass gesehen wird, wie ich es auch sehe.
Mit keinem Wort erklärst du, wie man den argumentieren will, dass auch nachfolgende Regierungen sich nicht an diese Entscheidung gebunden sieht. Was hätte das für Folgen?

Welches Gericht will denn einem Beamten im Tech Dst oder einem Vollzugsbeamten im mD erklären, dass er hätte sehen Müssen, dass jenes Schreiben wirkunglos ist?

Ich denke, wenn das BBVAngG oder wie immer es dann heißen wird irgendwann kommt, und man dann feststellt, dass man sich immer noch nicht amtsangemessen Besoldet fühlt, dass man dann rückwirkend Wiederspruch einlegen können muss, wenn man glaubhaft darstellen kann, auf das Rundschreiben vertraut zu haben und erst mit der Feststellung, dass das neue Gesetzt noch immer nicht für eine verfassungmäßige Besoldung sorgt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragtoder zur Not einklagt.

lotsch:
Aus einem Kommentar:
"Die Einrede der Verjährung kann im Einzelfall als Verstoß gegen Treu und Glauben unzulässige Rechtsausübung sein. Ein derartiger Verstoß gegen Treu und Glauben liegt vor, wenn der Dienstherr – sei es auch unbeabsichtigt – beim Beamten, Richter und Soldaten durch sein Handeln den Eindruck erweckt hat, er werde leisten, sodass die Verjährung hemmende Handlungen nicht notwendig seien. Am Handeln des Dienstherrn fehlt es, wenn ein internes Schreiben des für Besoldung zuständigen Ministeriums durch eine Gewerkschaft veröffentlicht wird, in dem der Verzicht enthalten ist oder eine Gewerkschaftauf ein derartiges Rundschreiben verweist. Meines Erachtens muss das Dienstherrnhandeln gegenüber dem Beamten, Richter oder Soldaten erfolgen. Denkbar ist insbesondere die Mitteilung in einer Bezügebescheinigung oder die Veröffentlichung des Rundschreibens im Gemeinsamen Ministerialblatt bzw. vergleichbarer Bekanntmachungsorganen des Dienstherrn."

HochlebederVorgang:
Vielleicht sollte man das Ganze mal unter dem Aspekt Selbstbindung der Verwaltung betrachten.

Stempelritter:

--- Zitat von: Warzenharry am 27.11.2024 13:09 ---Du solltest auhören Verunsicherung zu verbreiten. Natürlich ist das BMI an dieses schreiben gebunden. Was glaubst du denn was passiert, wenn die einfach sagen "haha verarscht".
Dieses Schreiben ist, spätestens seit es auch von den Verbänden kommentiert wird, ein Statement.
MIt welcher aussage will man denn Rechtssicherheit, Rechtsschutz, als auch Treu und Glaube negieren? Welcher nicht "Volljurist" will denn darau die Möglichkeit erlesen, dass das Teil eine Finte sein könnte?

Jeder der in das Raster diesen Schreibens passt, muss keinen Widerspruch einlegen, solange dieses Schreiben gilt. Also bis es entweder terminiert wird oder das BBVAngG in Kraft tritt.

--- End quote ---

Mein Dienstherr würde ein solches Schreiben von MIR keinesfalls akzeptieren, ganz egal wie die Rechtslage ist. Das müsste mindestens meine eigenhändige Unterschrift mit einem Kugelschreiber nach ISO 12757-2 tragen, in dreifacher Ausfertigung, und ich müsste den Zugang beweisen können, natürlich fristgerecht. Vorher schaut sich das nichtmal jemand an.

GeBeamter:
Das gilt allerdings nicht für kinderreiche Beamte mit mehr als zwei Kindern.
[/quote]

Warum sollte das für kinderreiche Beamte nicht gelten? Klar, nach dem aktuellen Gesetzentwurf wären das die einzigen, die überhaupt einen AEZ bekommen. Es ist aber ja mitnichten so, dass damit die Gesamtbesoldung eine amtsangemesse Höhe erreicht, in einigen Besoldungsgruppen wird gerade wegen vielen Kindern und trotz fiktivem Partnereinkommen weiterhin sogar die Mindestalimentation verfehlt.

Oder um den Irrsinn auch für kinderreiche Beamte aufzuzeigen:
Beamter A14, 3 Kinder Entwurf BBVAngG 2021: 1600€ brutto mehr pro Monat
Gleicher Beamter Entwurf BBVAngG 2024: 330€ brutto mehr pro Monat.

Sind die Lebenshaltungskosten in der Zwischenzeit so dramatisch gesunken? Nein, genau im Gegenteil.
Also haben kinderreiche Beamte auch dann noch einen Grund, ihre Besoldung als zu niedrig anzusehen, wenn man voraussetzen würde, dass das Gesetz gemäß des letzten Entwurfs noch kommen würde.

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