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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Maximus:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 27.11.2024 23:50 ---Wäre ich Bundesbeamter, würde ich unter allen Umständen in jedem Kalenderjahr Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung und Alimentation als Ganze führen. Denn eine hinreichende Vertrauensbasis für alle anderen Entscheidungen würde ich hinsichtlich des Besoldungsrechts als für mich nicht gegeben betrachten.

--- End quote ---

So würde ich auch vorgehen und habe daher seit 2021 jedes Jahr Widerspruch eingelegt.

Aus meiner Sicht ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass das Rundschreiben seine Gültigkeit verliert.
siehe: https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

BMF hat hier u.a. Folgendes mitgeteilt:

- Bleiben die beschlossenen Reformen in ihren Regelungsinhalten gänzlich hinter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück bzw. sollten die Betroffenen zu dieser Auffassung gelangen, könnten sie dennoch eventuelle darüberhinausgehende Ansprüche auf eine amtsangemessene Alimentation seit dem Haushaltsjahr 2021 geltend machen, ohne dass ihnen die Einrede der Verwirkung wegen nicht haushaltsnaher Geltendmachung oder Verjährung entgegengehalten würde.

- Kommt die Reform gänzlich zum Erliegen, d.h. ein Gesetz wird nicht verabschiedet, können etwaige Ansprüche seit 2021 in gleicher Weise ohne die Einrede der Verwirkung oder Verjährung geltend gemacht werden.

Sollte man sich hierauf verlassen? Ich will jedenfalls 100-prozentige Sicherheit...und mit 5-10min für einen WS ist der Aufwand nicht zu hoch...

Taigawolf:
Ich denke alleine die Diskussion darüber zeigt doch schon alles und wie viel Vertrauen zerstört wurde. Beide Seiten haben meiner Meinung nach auch gute Argumente. Was ich mich da nur immer frage: Gerichte könnten es doch auch so oder so sehen? Und je nachdem, wie es das dann zuständige Gericht sieht, schaut man entweder in die Röhre, oder eben auch nicht.

Auf meiner Seite jedenfalls ist kein Vertrauen mehr da. Wir sollten die Besoldungsgesetzgeber anhand ihrer Taten beurteilen, und nicht nach schönen Worten oder Rundschreiben oder Versprechungen.

Das Fazit ist doch ganz einfach: Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, der legt jährlich Widerspruch ein und gut ist.

Knecht:

--- Zitat von: Taigawolf am 28.11.2024 09:57 ---

Das Fazit ist doch ganz einfach: Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, der legt jährlich Widerspruch ein und gut ist.

--- End quote ---

Ich verstehe weder die Diskussion noch das Problem genau das zu tun. Geht im übrigen auch schneller, als hier Argumente auszutauschen.

Wem das zuviel ist, soll es eben lassen und auf das BMI vertrauen... Im Nachhinein nicht jammern.

HochlebederVorgang:
Ich stelle es auch noch einmal hier rein. Habe ich schon im anderen Thread geschrieben:

Meine Frau hat umfassende Widersprüche rückwirkend ab 2021 unter Bezugnahme auf das Rundschreiben eingelegt. Die Widersprüche wurden auf Antrag hin ruhend gestellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Ich weiß auch nicht, inwiefern man sich hier über Zuständigkeitsfragen überhaupt streiten muss, dass BMI ist nunmal der für Besoldungsfragen zuständige Geschäftsbereich.

Es mag mir jemand erklären, wieso das Rundschreiben dann z.B. nicht für Beamte aus dem Geschäftsbereich des BMF gelten solle. Dienstherr ist der Bund, spätestens deshlab könnte man hier mal über Gleichbehandlung und ggf. Selbstbindung nachdenken.

4 Schreiben an die zuständige Besoldungsstelle gleichen Inhalts für 2021, 2022, 2023, 2024. Es geht im Zweifel um tausende Euro. Manchmal frage ich mich, ob einige es nicht wollen oder schlichtweg nicht können. Es ist Verwaltungsrecht, wir sind alle Beamte!

Rentenonkel:

--- Zitat von: GeBeamter am 28.11.2024 09:54 ---
Warum sollte das für kinderreiche Beamte nicht gelten? Klar, nach dem aktuellen Gesetzentwurf wären das die einzigen, die überhaupt einen AEZ bekommen. Es ist aber ja mitnichten so, dass damit die Gesamtbesoldung eine amtsangemesse Höhe erreicht, in einigen Besoldungsgruppen wird gerade wegen vielen Kindern und trotz fiktivem Partnereinkommen weiterhin sogar die Mindestalimentation verfehlt.

Oder um den Irrsinn auch für kinderreiche Beamte aufzuzeigen:
Beamter A14, 3 Kinder Entwurf BBVAngG 2021: 1600€ brutto mehr pro Monat
Gleicher Beamter Entwurf BBVAngG 2024: 330€ brutto mehr pro Monat.

Sind die Lebenshaltungskosten in der Zwischenzeit so dramatisch gesunken? Nein, genau im Gegenteil.
Also haben kinderreiche Beamte auch dann noch einen Grund, ihre Besoldung als zu niedrig anzusehen, wenn man voraussetzen würde, dass das Gesetz gemäß des letzten Entwurfs noch kommen würde.

--- End quote ---

Es geht hier um den Familienzuschlag ab dem dritten Kind. Die Besoldung kinderreicher Familien ist als besonderer Strang der Alimentation gesondert zu sehen. Über den Familienzuschlag ab dem dritten Kind ist die Rechtsprechung mittlerweile abgeschlossen, dennoch wurde die geänderte Rechtslage vom Bund bisher noch nicht umgesetzt.

Daher würde bei Beamtenfamilien eine Klage über die Besoldung der 4 K Familie voraussichtlich von der Besoldung ab dem dritten Kind abgetrennt und insoweit, wie es den Familienzuschlag ab dem dritten Kind betrifft, dürfte eine Klage Aussicht auf Erfolg bieten, wenngleich die Begründung und Berechnung hierzu regelmäßig der Kenntnis eines sachkundigen Rechtsbeistandes bedarf.

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