Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (3154/3399) > >>

Bundi:

--- Zitat von: Taigawolf am 28.11.2024 09:57 ---Ich denke alleine die Diskussion darüber zeigt doch schon alles und wie viel Vertrauen zerstört wurde. Beide Seiten haben meiner Meinung nach auch gute Argumente. Was ich mich da nur immer frage: Gerichte könnten es doch auch so oder so sehen? Und je nachdem, wie es das dann zuständige Gericht sieht, schaut man entweder in die Röhre, oder eben auch nicht.

Auf meiner Seite jedenfalls ist kein Vertrauen mehr da. Wir sollten die Besoldungsgesetzgeber anhand ihrer Taten beurteilen, und nicht nach schönen Worten oder Rundschreiben oder Versprechungen.

Das Fazit ist doch ganz einfach: Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, der legt jährlich Widerspruch ein und gut ist.

--- End quote ---

Volle Zustimmung.
Wenn mancher dieser Damen und Herren  in Interviews das Wort Wertschätzung des ÖD benutzt, kann ich nur noch feststellen das ist reine Verachtung der Beamten was seitens der BesGesetzgeber betrieben wird um uns und dem BVerfG etwas vorzugauckeln.
Es wird jeder erdenkliche Taschenspielertrick angewandt um ja nicht einen Cent zuviel auszugeben.
Und wenn ich dann noch an das gebrochene Versprechen hinsichtlich der Arbeitszeit denke kann man sich nur noch übergeben.

Nautiker1970:
Betrifft zwar nicht den Bund, trotzdem ggf. beachtlich. Interessant finde ich auch, dass mal eine Gewerkschaft von sich aus aktiv geeignete Kläger für Verfahren sucht...

https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-alimentation-weiterhin-zu-beanstanden-1

PolareuD:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 28.11.2024 14:23 ---Betrifft zwar nicht den Bund, trotzdem ggf. beachtlich. Interessant finde ich auch, dass mal eine Gewerkschaft von sich aus aktiv geeignete Kläger für Verfahren sucht...

https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-alimentation-weiterhin-zu-beanstanden-1

--- End quote ---

Zumindest unter der Hand werden seitens der Interessensvertretungen im Bund geeignete Kandidaten für Musterklagen gesucht. Offiziell habe ich davon aber noch nichts gelesen.

Zu dem ist im Rahmen einer IFG-Anfrage an das BMI herausgekommen, dass es seit 2016 zwei Klageverfahren zur amstangemessene Alimentation gab bzw. gibt. Eines wurde Ende 2023 per Vergleich beendet, das andere ruht.

Warzenharry:

--- Zitat von: lotsch am 28.11.2024 09:05 ---Aus einem Kommentar:
"Die Einrede der Verjährung kann im Einzelfall als Verstoß gegen Treu und Glauben unzulässige Rechtsausübung sein. Ein derartiger Verstoß gegen Treu und Glauben liegt vor, wenn der Dienstherr – sei es auch unbeabsichtigt – beim Beamten, Richter und Soldaten durch sein Handeln den Eindruck erweckt hat, er werde leisten, sodass die Verjährung hemmende Handlungen nicht notwendig seien. Am Handeln des Dienstherrn fehlt es, wenn ein internes Schreiben des für Besoldung zuständigen Ministeriums durch eine Gewerkschaft veröffentlicht wird, in dem der Verzicht enthalten ist oder eine Gewerkschaftauf ein derartiges Rundschreiben verweist. Meines Erachtens muss das Dienstherrnhandeln gegenüber dem Beamten, Richter oder Soldaten erfolgen. Denkbar ist insbesondere die Mitteilung in einer Bezügebescheinigung oder die Veröffentlichung des Rundschreibens im Gemeinsamen Ministerialblatt bzw. vergleichbarer Bekanntmachungsorganen des Dienstherrn."

--- End quote ---

Das Handeln gegenüber den Beamten..... erfolgt in dem Moment, in dem eine für die Besoldung zuständige Stelle sich auf dieses Schreiben beruft und dessen Inhalt folgt. Der nicht-Jurist wird dann i.d.R. dann davon ausgehen, dass das Schreiben des BMI gilt.

xap:
Du darfst glauben was du willst. Du musst auch keinen Widerspruch einlegen. Es bleibt fahrlässig. Das wurde hier schon oft begründet. Du wirst die Deutungshoheit auch durch ständiges Wiederholen nicht erlangen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version