Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Warzenharry am 01.12.2024 18:58 ---Hallöchen, hast du dieses Schreiben von der bezügezahlenden Stelle zufällig noch? Das wäre sicherlich sehr hilfreich.
Danke
--- End quote ---
Ja das liegt bei meinen Widersprüchen.
Warzenharry:
Magst du das evtl. mal anonymisieren und hochladen?? Danke sehr.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Warzenharry am 01.12.2024 19:04 ---Magst du das evtl. mal anonymisieren und hochladen?? Danke sehr.
--- End quote ---
Ungern ich kann aber gerne den Inhalt wiedergeben:
Ihr Antrag / Widerspruch betreffend amtsangemessene Besoldung 2019
Sehr geehrter Herr XXX
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Schreibens am XX.XX.2019.
Hinweis
Eine Wiederholung des Widerspruchs für Folgejahre ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Freddy24:
@sven: Zugegeben, ich lasse meine Anträge und Widersprüche auch nicht per Gerichtsvollzieher zustellen, gehe damit aber ein gewisses Risiko ein, einer der <Umschlagfälle> zu werden. Dann wären bisher 50 000 € dahin. Ich werfe meine Schreiben unter den Augen meiner Ehefrau, die gleichzeitig Fotos vom Schreiben, dem Umschlag und dem Vorgang des Einwerfens in den Briefkasten des Dienstleistungszentrums Personal des Landes SH 😁 macht, in den Briefkasten ein. Ein unwürdiger Vorgang. Erzwungen durch die Praxis der Behörde, keine Eingangsbestätigung zu erteilen. Die Behörde, die sich Dienstleistungszentrum Personal nennt (Orwell lässt grüssen) geriert sich als Phantombehörde, die auf keinerlei Schreiben ihrer, man muss es so sagen, Unterworfenen reagiert. Aus dem Nirvana tauchen dann in den letzten 17 Jahren vereinzelt Ablehnungsbescheide auf. Nach dem Widerspruch erfolgt teil eine Ruhendstellung bis zur Entscheidung des BVerfG in nicht näher benannten Verfahren, teils ein Widerspruchsbescheid, der natürlich mit keinem Wort auf die vorgetragenen Argumente eingeht. Im Widerspruchsverfahren geht die Behörde auf den Antrag auf Ruhen des Verfahrens nicht ei, um nach Klsgeerhebung selbst einen solchen Antrag zu stellen. Es gibt Winkeladvokaten, aber offenbar auch Winkelbehörden wie das DLZ-Personal-SH.
netzguru:
Hallo,
zur Info
https://www.banst-pt.de/beamtenversorgung/geplante-aenderungen-bei-der-besoldung-des-bundes#c1387
Gruß
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