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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Streber22:
Sagen wir mal es wurde Widerspruch gegen die Besoldung der vergangenen Jahre eingelegt (2020 - 2024). Dann folgt die Klage. Diese bezieht sich doch nur auf diesen Zeitraum?!

Muss man dann im Umkehrschluss für die Folgejahre erneut Widersprüche einlegen und es handelt sich um eine neue Klage?  Wie ist hier die Vorgehensweise?

PolareuD:
Für zukünftige Jahre muss man weiterhin Widerspruch einlegen. Dabei die Bescheidung mit Frist direkt anfordern. Solange das Verfahren am VG nicht eröffnet wurde, kann man weitere Widerspruchsjahre per Klageerweiterung mit aufnehmen.

Streber22:

--- Zitat von: PolareuD am 24.12.2024 09:01 ---Für zukünftige Jahre muss man weiterhin Widerspruch einlegen. Dabei die Bescheidung mit Frist direkt anfordern. Solange das Verfahren am VG nicht eröffnet wurde, kann man weitere Widerspruchsjahre per Klageerweiterung mit aufnehmen.

--- End quote ---

Danke dir 👍

Simba:
Hallo Zusammen.

Kann mir einer auf die Sprünge helfen wo die Musterwidersprüche im Thread gepostet waren?

Vielen lieben Dank und schöne Feiertage.

VG

Dorfkind12:
30.11 um 15:01 und 15:06

Seite 1053

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