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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
lumer:
--- Zitat von: despaired am 02.01.2025 00:33 ---Hat sich mal jemand die Mühe gemacht zu schauen wie viel von den angekündigten Urteilen auch wirklich kamen? Also unabhängig von Besoldungsthemen - wäre sicher interessant zu sehen wie breit die Ankündigungen hinten runter fallen.
--- End quote ---
Das kannst du selbst nachschauen, da es bei den jeweiligen Verfahren dahinter steht: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
Und da es nicht gerade schwierig ist, die Jahresvorschau für 2024 kurz auszuzählen:
Erster Senat: 8 von 30 Verfahren erledigt ≙ ~ 26,67 %
Zweiter Senat: 13 von 34 Verfahren erledigt ≙ ~ 38,24 %
A6 ist das neue A10:
--- Zitat von: lumer am 02.01.2025 09:05 ---
--- Zitat von: despaired am 02.01.2025 00:33 ---Hat sich mal jemand die Mühe gemacht zu schauen wie viel von den angekündigten Urteilen auch wirklich kamen? Also unabhängig von Besoldungsthemen - wäre sicher interessant zu sehen wie breit die Ankündigungen hinten runter fallen.
--- End quote ---
Das kannst du selbst nachschauen, da es bei den jeweiligen Verfahren dahinter steht: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
Und da es nicht gerade schwierig ist, die Jahresvorschau für 2024 kurz auszuzählen:
Erster Senat: 8 von 30 Verfahren erledigt ≙ ~ 26,67 %
Zweiter Senat: 13 von 34 Verfahren erledigt ≙ ~ 38,24 %
--- End quote ---
Wenn ich weniger als 80% erledige, bekomme ich ein Gespräch aufgedrückt.
Unabhängig von Schwierigkeitsgrad und entsprechender Kompensation ist eine Leistung von weniger 50% (auch schulisch) schlicht mangelhaft und wie das BVerfG selbst erläutert: "nicht mehr vermittelbar" und "Erklärungsbedürftig"
Rentenonkel:
Allerdings gehen über 4.000 Verfassungsbeschwerden und über 400 Eilanträge pro Jahr ein, von denen der weit überwiegende Teil durch Nichtannahmebeschlüsse erledigt werden. In der Statistik taucht daher nur der Bruchteil der Verfahren (etwa 1 %) auf, die überhaupt zur Entscheidung angenommen werden.
Vor diesem Hintergrund dürfte die Erledigungsrate aller Verfassungsbeschwerden und Eilanträge bei etwa 98 - 99 % liegen.
clarion:
Hallo Rentenonkel,
viele Sachen sind auch ein Massengeschäft. Die "Kundschaft" in meinem Amt ist gelegentlich nach einem OVG Urteil mit einer Nichtzulassungsbeschwerde der Revision beim Bundesverwaltungsgericht vorstellig. Es dauert da tatsächlich nur drei bis acht Monate, bis das Bundesverwaltungsgericht die Sache in einem ausschließlich schriftlichen Verfahren abweist, nach drei bis fünf Jahren Verfahrensdauer beim bei dem zuständigen OVG. Ich vermute mal beim BVerfG ist es ein ähnliches Massengeschäft.
Die Richter am BVerfG verstehe ich aber tatsächlich nicht. Die Besoldungsgesetzgeber werden immer kreativer, die Klagen und Widerspruchsverfahren türmen sich, da müsste doch schon ein vitales Eigeninteresse bestehen, da mal ein paar Pflöcke mehr einzuschlagen. Nun war der Hauptberichterstatter zwischendurch auch länger erkrankt, aber die Störung des Rechtsempfindens durch das ewige Zuwarten dürfte doch inzwischen erheblich sein.
Das kann wirklich nicht sein, dass das Geld erst nach jahrzehntelangen Klagen kommt, wenn die eigenen Kinder längst erwachsen sind und dann auch noch ohne Zinsen. Mancher hat sich vielleicht keine Immobilie zugelegt, weil er/sie nicht amtangemessen besoldet wurde. Von daher bin ich schon gefrustet.
Justice delayed is justice denied.
andreb:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.12.2024 12:43 ---....
Wichtig ist allerdings, dass ein sachgerechter Widerspruch eigentlich schon hätte abgeschickt werden sollen, damit er spätestens morgen mit einem Eingangsstempel versehen wird. Stichtag ist regelmäßig der 31.12.
Sofern Dir das also zeitlich noch möglich sein sollte, wäre es überlegenswert, den Widerspruch morgen persönlich vorbeizubringen und Dir den Eingang quittieren zu lassen. Ansonsten würde ich alles dransetzen, morgen möglichst früh ein Einschreiben mir Rückschreiben abzusenden. https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
Alles Gute!
--- End quote ---
Hier hätte ich eine Frage...
Ich habe am 20.12.2024 zwei Widersprüche versandt....
Folgende Historie
20.01.2024 Einlieferung (Postfiliale)
21.01.2024 Lieferung in das örtliche Logistikzentrum in der Zielregion
21.01.2024 "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde am 21.12.2024 zur Abholung bereitgelegt"
02.01.2025 "Die Sendung wurde benachrichtigt und vom Empfänger am 02.01.2025 abgeholt."
Ist mein Widerspruch nun fristgerecht eingegangen ?
Ich behaupte ja...
andere Meinungen ?
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