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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bundi:

--- Zitat von: Kuddel am 06.01.2025 18:45 ---
--- Zitat von: Lichtstifter am 06.01.2025 10:38 ---Habe heute mal mit meinem Bezügebereich gesprochen. Man kennt sich ja schon seit 2022.

Da hat man meinen Widerspruch für 2024 noch nicht in der Liste. Aufgrund der vielen Eingänge will man aber nicht ausschließen, dass mein Einschreiben von der Geschäftsstelle noch nicht in den entsprechenden Bereich gewandert ist. Ansonsten die üblichen Floskeln, dass die Ansprüche ja auch ohne Schreiben gewahrt sind.
Nichtsdestotrotz müsste aber doch eine Unterschrift geleistet worden sein und das doch automatisch im Briefstatus online aufploppen oder? Habe vorsorglich einen Nachforschungsauftrag bei der Post aufgegeben.
Ich ahne Schlimmes. Hat jemand das gleiche Problem?

--- End quote ---

Exakt.
11.12.24 --> Sendung wurde eingeliefert
11.12.24 --> in Logistikzentrum eingegangen
12.12.24 --> Sendung befindet sich in der Zustellung
Seit dem nichts mehr ...

--- End quote ---

Ähnlich bei mir. Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein versandt. Keine Antwort oder Info ob zugegangen. Parallel mittels Mail versandt. Antwort per Mail Widerspruch ist eingegangen aber erfüllt nicht die Form nach VwGO. Aber netter Hinweis auf das Schreiben des BMI. Muss man demnächst alles mittels Gerichtsvollzieher zustellen ? Oder selber in Form einer DR ? Wo sind wir denn ? Sorry aber mir reicht es echt. 

GeBeamter:

--- Zitat von: Bundi am 06.01.2025 21:56 ---
Ähnlich bei mir. Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein versandt. Keine Antwort oder Info ob zugegangen. Parallel mittels Mail versandt. Antwort per Mail Widerspruch ist eingegangen aber erfüllt nicht die Form nach VwGO. Aber netter Hinweis auf das Schreiben des BMI. Muss man demnächst alles mittels Gerichtsvollzieher zustellen ? Oder selber in Form einer DR ? Wo sind wir denn ? Sorry aber mir reicht es echt.

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Ich habe in den letzten zwei Monaten zwei Postsendungen verloren und eine wurde trotz guter Verpackung vollständig zerstört (vermutlich mit dem Zustellfahrzeug drüber gefahren). Auf den Laden würde ich mich nicht mehr verlassen. Nicht-ÖDler würden jetzt lachen, aber die meisten Bezügestellen haben noch ein Faxgerät. Das erfüllt auch die Anforderungen nach § 70 VwGo.

Andy24:
Ich verstehe das Kernproblem nicht.
Wenn für die Behörde die Zustellungs- bzw. Bekanntgabefiktion gilt, dann gilt diese doch ebenso für den Betroffenen.
Also bis Ende 2024 drei Tage nach Aufgabe bei der Post gilt der (Bescheid) Widerspruch als bekannt gegeben - seit diesem Jahr vier Tage.
Das Ihr den Widerspruch versandt habt, könnt ihr mit dem Einlieferungsbeleg nachweisen.

Die Behörde (der Staat) kann doch Euch nicht dafür verantwortlich machen, dass der Postdienstleister sowie ggf. die behördliche Aufsicht des Postdienstleisters (der Staat) seinen Rechtspflichten nicht im ausreichenden Maß nachkommt. Das ist doch kein Ding als Behörde einen kleinen Vermerk zu schreiben, dass die Post geschlampt hat und der Widerspruch rechtzeitig aufgegeben jedoch zu spät zugestellt wurde und trotzdem als rechtzeitig eingegangen gilt.

Also wenn die Bezügestelle sich dann anstellt, da ist mein Vertrauen in der Judikative so hoch, dass ein Verwaltungsgericht die Behörde in die Schranken weist.

Am besten so wie es Swen T. mehrfach beschrieben hat: einfach dokumentieren. Wie beim Skat: Wer schreibt, der bleibt.

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: lotsch am 06.11.2024 16:55 ---Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres Staates.“

--- End quote ---

Übersetzung: Sie möchte alles auf den Rücken der Beschäftigten austragen.

Weiter im Beitrag (nicht als Zitat gekennzeichnet) wird ergänzt: .. jetzt aber sei es an der Zeit für Investitionen.

Im NKF o.ä. gehört Personal zum konsumtiven Teil des Haushaltes, also da soll es nix geben. Dann bleibt es wohl nur bei Erweiterungen des Finanzministeriums und weitere Neubauten von Ministerien und Rathäusern und davor stehen dann noch weitere Luxusstaatskarossen und Feigenblattpedelecs (Nicht Jobrad).

Lichtstifter:
Ich sehe nur das Problem, dass man sich dann unwissend stellt, weil der Inhalt meines Schreibens unbekannt ist. Vielleicht wollte ich ja nur die Apothekenbravo zustellen.

Hoffnung habe ich ja, da es anderen auch so geht und die Bezügestellen einfach mit Widersprüchen überschwemmt wurden.

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