Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Misshf16:
--- Zitat von: clarion am 10.01.2025 08:11 ---Und hat der Ehemann jährlich Widerspruch gegen seine Besoldung eingereicht, oder zumindest überhaupt einmal? Wenn nicht, dann müsst ihr Euch mit dem begnügen, was Euch der Dienstherr gnädigerweise zusteht.
--- End quote ---
Tatsächlich haben wir nur einen einzigen Widerspruch eingelegt und das war im Jahr 2024. die Vorlage hierzu hatte ich von dbwv
Pendler1:
Einige ganz verwegene fangen ja schon wieder fleißig das rechnen an, wieviel Geld es denn mehr gäbe (dabei ist der Entwurf noch nicht mal gelesen, geschweige denn ausgefertigtes Gesetz).
Bitte an das Zitat des Zitat des leider schon verstorbenen Politikers Peter Struck, 1999 Fraktionschef der SPD, denken.
"Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde."
Und vielleicht gibt es bald "viel wichtigere Sachen". NATO, Bundeswehr, Ukraine, Russland und vielleicht auch noch Trump - usw.
Wer weiß?
Derfleißige:
Das so ersehnte Gesetz wird leider nicht kommen....
Die Rest-Ampelregierung hat das BBVAngG nicht einmal priorisiert, s. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-throm/fragen-antworten/guten-tag-wird-die-cdu-fraktion-dem-gesetz-zur-sicherstellung-der-amtsangemessenen-allimentation-fuer-beamte.. Wussten es Onkel Johann und sogar Frau Faeser etwa nicht??????
Der Bundesrat am 20.12.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung im so genannten 1. Durchgang beraten. Danach erst erfolgt die Befassung des Deutschen Bundestages. Dementsprechend wurde der Gesetzentwurf als Drucksache 20/14438 dem Parlament jetzt zugeleitet. Dies ist vorgestern am 8.1.2025 erfolgt. Das bedeutet aber auch, dass das Zuleitung beginnen kann. Ein Ordnungsgemäßes Verfahren im Parlament besteht aus der 1. Lesung im Plenum, der Verweisung an die zuständigen Ausschüsse, in diesem Falle Feder führend der Innenausschuss, der Beratung in den Ausschüssen, ggf. einer Sachverständigenanhörung und schließlich der abschließenden 2./3. Lesung im Plenum. Damit ist ein ordnungsgemäßer Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages schlichtweg nicht mehr möglich. Die 1. Lesung kann frühestens in der nächsten Sitzungswoche Ende Januar 2025 überhaupt erst erfolgen. Dies ist aber gleichzeitig die letzte Sitzungswoche vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23.2.2025. Ein Abschluss der Beratung ist daher in dieser Wahlperiode nicht mehr möglich.
Wir werden wohl weitere 2 - 3 Jahre auf die Umsetzung der Beschlüsse des Verfassungsgerichts warten müssen.
AndreasS:
--- Zitat von: Derfleißige am 10.01.2025 16:26 ---Das so ersehnte Gesetz wird leider nicht kommen....
...
Der Bundesrat am 20.12.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung im so genannten 1. Durchgang beraten. Danach erst erfolgt die Befassung des Deutschen Bundestages. Dementsprechend wurde der Gesetzentwurf als Drucksache 20/14438 dem Parlament jetzt zugeleitet. Dies ist vorgestern am 8.1.2025 erfolgt. Das bedeutet aber auch, dass das Zuleitung beginnen kann. Ein Ordnungsgemäßes Verfahren im Parlament besteht aus der 1. Lesung im Plenum, der Verweisung an die zuständigen Ausschüsse, in diesem Falle Feder führend der Innenausschuss, der Beratung in den Ausschüssen, ggf. einer Sachverständigenanhörung und schließlich der abschließenden 2./3. Lesung im Plenum. Damit ist ein ordnungsgemäßer Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages schlichtweg nicht mehr möglich. Die 1. Lesung kann frühestens in der nächsten Sitzungswoche Ende Januar 2025 überhaupt erst erfolgen. Dies ist aber gleichzeitig die letzte Sitzungswoche vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23.2.2025. Ein Abschluss der Beratung ist daher in dieser Wahlperiode nicht mehr möglich.
Wir werden wohl weitere 2 - 3 Jahre auf die Umsetzung der Beschlüsse des Verfassungsgerichts warten müssen.
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Die letzte Sitzung ist laut Sitzungskalender des Bundestages vom 10.02. - 11.02.2025. Die Tagesordnung für die Sitzungen vom 29.01-31.01.2025 sind auf der Homepage nachzulesen. Das Gesetz wird stand jetzt nicht behandelt.
Hugo:
https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/warum-niedersachsen-seinen-beamten-milliarden-schulden-koennte-48197671
Unser lieber Herr Schwan... muss den politisch Verantwortlichen Mathematik beibringen ;)
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