Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
bebolus:
--- Zitat von: DerAlimentierte am 03.02.2025 10:30 ---https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-wird-das-bbvangg-im-bundestag-aufgesetzt
--- End quote ---
Ein schönes Beispiel dafür, dass man dieses Portal in die Tonne kloppen kann. Ich habe Nicht recherchiert wie es finanziert wird.. Das ist aber eigentlich egal, da spätestens Steuergelder durch den Abgeordneten selbst da verbraucht werden.
Gruenhorn:
Meine Anwältin informierte mich vorhin, dass sie von einer Sachbearbeiterin des deutschen Bundeswehrverbandes darauf hingewiesen wurde, dass bei Bundesbeamten mit einem fehlenden Feststellungsinteresse und damit fehlender Zulässigkeit einer Feststellungsklage argumentiert werden könnte. Begründet wird dies damit, dass der Bund die Verfassungswidrigkeit bereits eingeräumt hat und das Gesetz ja in Vorbereitung ist. Es wäre damit den Bundesbeamten zuzumuten auf das Gesetz zu warten. Es besteht hier also ein Risiko.
Gibt's dazu Meinungen, wie schwer das Risiko wiegt?
Hat der Bund direkt eingeräumt, dass er verfassungswidrig besoldet oder nur implizit durch sein Handeln und zwischen den Zeilen? Auch steht ja die Frage im Raum, ob das Handeln des Bundes tatsächlich zuversichtlich auslösen sollte oder eher einer Untätigkeit gleich kommt. Und dann wäre noch die Frage, was man überhaupt auf den Bundeswehrverband geben sollte..
Meinungen?
HochlebederVorgang:
Fachkräftemangel allerorts.
Ozymandias:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 06.02.2025 17:17 ---Fachkräftemangel allerorts.
--- End quote ---
Warum Fachkräftemangel? Sachbearbeiter kennen die Rechtslage offenbar besser als Rechtsanwälte, ist doch logisch. ;D
Die Sachbearbeiter kennen nicht nur die Rechtslage besser, die wissen auch, wann fiktive Gesetze mit welchen Mehrheiten in der Zukunft verabschiedet werden.
An diesem Telefonat ist überhaupt nichts dran, deshalb auch per Telefon und nicht schriftlich..
HochlebederVorgang:
Lässt tief blicken, wenn die Anwältin dann noch über so einen Schwachsinn informiert. Könnte ja eine Haftungsgefahr lauern...
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