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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Knecht:
--- Zitat von: Rentenonkel am 04.03.2025 08:25 ---@tigertom: Ich kann Deinen Frust verstehen, teile aber Deine Sorge nicht vollständig.
Es wird irgendwann zu einer Reform der Besoldung kommen müssen, wenn der Druck aus Karlsruhe groß genug ist. Dann kommt es auch zu Nachzahlungen.
Der Zeitfaktor ist natürlich zermürbend. Es ist auch frustrierend, dass es Saathoff nicht gelungen ist, für seinen Gesetzentwurf vor dem Ampel Aus grünes Licht vom FM zu bekommen. Ihm dafür die Schuld zu geben wird der Sache jedoch aus meiner Sicht nicht gerecht.
Während ich früher der Ansicht war, dass es landauf und landab egal war, welche Farbe an der Macht war, komme ich nunmehr zunehmend zu der Ansicht, dass Saathoff und seine Parteikollegen zumindest bemüht sind, eine gewisse Verbesserung für die Beamten zu erreichen, während die Union eher schaut, wie sie Verbesserungen vermeiden kann.
Ich glaube daher derzeit nicht, dass der Nachfolger vom Saathoff (oder er selbst je nach Regierungsverantwortung) einen neuen Entwurf einbringt, der besser ist als der bisherige. Ganz im Gegenteil liebäugelt die Union (wie in Bayern) eher mit dem Mehrverdienermodell und einem fiktiven Partnereinkommen.
--- End quote ---
Du hast aber schon mitbekommen, dass der Entwurf nichts mit einer angemessenen Besoldung zu tun hatte, 99 % aller Beamten bei diesem leer ausgegangen wären und ebenfalls u.a. ein fiktives Partnereinkommen einführen wollte? Diese Schönfärberei finde ich grade wirklich äußerst irritierend.
Was Karlsruhe angeht: scheint das neue Bielefeld zu sein. Gibts das überhaupt?
Soldat1980:
--- Zitat von: emdy am 03.03.2025 23:03 ---Und darüber hinaus würde ich mich freuen, wenn
1. mehr von euch in Form von Klagen aktiv würden
2. die Aktiven abundzu einer Wasserstandsmeldung abgäben.
Bisher tun das bereits PolareuD und meine Wenigkeit. In den Verfahren meiner Klägergruppe ist die Frist für BVA/BMI zur Stellungnahme jetzt abgelaufen und wir rechnen daher mit Post vom VG. Bisher nichts als Verzögerungstaktik.
--- End quote ---
Meine Klage ist seit letzter Woche Freitag beim Verwaltungsgericht anhängig.
Rentenonkel:
@Knecht:
Der Entwurf des Bundesbesoldungsgesetzes war eine Reaktion auf die Beschlüsse 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17.
Das dieser Entwurf unzureichend sein dürfte und sich alle deutlich mehr erhofft haben, ist mir vollkommen bewusst.
Bei einem geplanten Volumen von 147,6 Mio jährlich ab 2025 und einer Nachzahlung von geschätzten 403,6 Mio für die Jahre 2021 - 2024 hätten sicherlich mehr als 1 % der Beamten und Versorgungsempfänger profitiert.
Ohne dieses Gesetz gehen weiterhin 100 % der Bundesbeamten leer aus.
Ich gehe aber davon aus, dass der nächste Entwurf erstmal nicht besser, sondern noch schlechter werden wird. Wir werden sehen, ob sich der eine oder andere nicht den Entwurf von Saathoff zurück wünscht, um erst einmal etwas mehr Geld in die Haushaltskasse zu spülen.
SwenTanortsch:
Da es in unserem Thema regelmäßig um strenge Logik geht - also die strenge Logik der Besoldungsgesetzgeber -, lässt sich Deine Frage eindeutig beantworten, Knecht: Da es Bielefeld definitiv nicht gibt, muss es Karlsruhe definitiv geben. Denn da, wo es etwas nicht gibt, kann es gleichzeitig nicht auch etwas anderes nicht geben. Also muss es Karlsruhe geben. Das ist letztlich genauso wie mit den beamtenrechtlichen Bedingungen. Da es definitiv eine amtsangemessene Alimentation nicht gibt, kann es gleichzeitig auch nicht eine Veränderung der Arbeitszeit geben, da es dort, wo es etwas nicht gibt, gleichzeitig nicht auch etwas anderes nicht geben kann. Deswegen gibt auch die TdL kein Angebot im Tarifstreit ab, weil es das nicht geben kann, solange es keine amtsangemessene Alimentation und andere regelmäßige Arbeitszeit gibt.
Und ernsthaft: Dass es Karlsruhe gibt, werden wir alsbald wissen, nämlich wenn die Jahresvorschau auf der Homepage erscheint.
Der Obelix:
Ich denke auch dass es bald vorangeht.
Ein paar kleine Verzögerungen können immer sein. Auch Dienstreisen können hierfür nachvollziehbare Gründe sein:
Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim kenianischen Supreme Court
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 26. bis 28. Februar 2025 den kenianischen Supreme Court und wurde dort von der kenianischen Chief Justice und Präsidentin des Supreme Court Hon. Justice Martha K. Koome, FCIArb, EGH, empfangen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-020.html
Insofern sehe ich aber bald auch Licht am Ende des Horizonts!
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