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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ytsejam:
--- Zitat von: Der Obelix am 04.03.2025 09:46 ---Ich denke auch dass es bald vorangeht.
Ein paar kleine Verzögerungen können immer sein. Auch Dienstreisen können hierfür nachvollziehbare Gründe sein:
Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim kenianischen Supreme Court
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 26. bis 28. Februar 2025 den kenianischen Supreme Court und wurde dort von der kenianischen Chief Justice und Präsidentin des Supreme Court Hon. Justice Martha K. Koome, FCIArb, EGH, empfangen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-020.html
Insofern sehe ich aber bald auch Licht am Ende des Horizonts!
--- End quote ---
Will man sich ein paar Tipps holen beim afrikanischen Rechtssystem?
Ich kann das alles nicht mehr glauben...
PolareuD:
--- Zitat von: Ozymandias am 06.03.2025 18:29 ---VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 148/24
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=17.10.2024&Aktenzeichen=21%20B%20148%2F24
Neues aus Hamburg zum Jahr 2022
--- Zitat ---Leitsatz
1. Die Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10 wahrte im Jahr 2022 auch unter Zugrundelegung der – mit dem Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetz eingeführten – Bezugsgröße der Zweiverdienerfamilie nicht das Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau.
2. Die Zweiverdienerfamilie als Bezugsgröße des Hamburgischen Besoldungsgesetzes ist grundsätzlich mit dem Alimentationsprinzip vereinbar.
3. Die rückwirkende Erstreckung der Bezugsgröße der Zweiverdienerfamilie auf das Besoldungsjahr 2022 verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot.
4. Am Mindestabstandsgebot sind im Rahmen des Hamburger Zweiverdienermodells diejenigen Fallgruppen mit dem geringsten Familieneinkommen zu messen, in denen gerade kein Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a i.V.m. Anlage VIIa HmbBesG mehr gewährt wird.
5. Der für das Jahr 2022 gewährte Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a i.V.m. Anlage VIIa HmbBesG ist bei der Prüfung des Abstandsgebots jedenfalls deshalb zu berücksichtigen, weil er mit aufsteigender Besoldungsgruppe oder Erfahrungsstufe abnimmt und in höheren Besoldungsgruppen oder Erfahrungsstufen sogar ganz wegfällt.
6. Der Besoldungsergänzungszuschuss führte für das Jahr 2022 dazu, dass bei identischer Familienkonstellation (gleiche Anzahl an Kindern, gleich hohes Einkommen der zweiten erwachsenen Person) die Gesamtbesoldung verschiedener Besoldungsgruppen teilweise vollständig nivelliert oder Abstände zumindest erheblich vermindert wurden. Diese Beeinträchtigung des Abstandsgebots ist nicht gerechtfertigt.
7. Es konnte offen bleiben, ob die Regelungen des Hamburgischen Besoldungsgesetzes für die Besoldung im Jahr 2022 zudem wegen eines Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig sind, weil sie Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 10 beim Besoldungsergänzungszuschuss ohne sachlichen Grund im Vergleich zu niedrigeren Besoldungsgruppen benachteiligen.
--- End quote ---
Der Beschluss steht im ersten Blick im Gegensatz zum Gutachten von Di Fabio.
Ähnliche Entscheidung
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=17.10.2024&Aktenzeichen=21%20B%20149%2F24
--- End quote ---
beamtenjeff:
--- Zitat von: Ytsejam am 05.03.2025 07:18 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 04.03.2025 09:46 ---Ich denke auch dass es bald vorangeht.
Ein paar kleine Verzögerungen können immer sein. Auch Dienstreisen können hierfür nachvollziehbare Gründe sein:
Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim kenianischen Supreme Court
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 26. bis 28. Februar 2025 den kenianischen Supreme Court und wurde dort von der kenianischen Chief Justice und Präsidentin des Supreme Court Hon. Justice Martha K. Koome, FCIArb, EGH, empfangen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-020.html
Insofern sehe ich aber bald auch Licht am Ende des Horizonts!
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Will man sich ein paar Tipps holen beim afrikanischen Rechtssystem?
Ich kann das alles nicht mehr glauben...
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Wir schaffen es nicht mal europäische Justizstandards einzuhalten. Unsere Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Ein Hoch auf die Gewaltenteilung....
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html
Malkav:
--- Zitat von: PolareuD am 06.03.2025 19:41 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 06.03.2025 18:29 ---VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 148/24
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=17.10.2024&Aktenzeichen=21%20B%20148%2F24
Neues aus Hamburg zum Jahr 2022
--- Zitat ---Leitsatz
[...]
2. Die Zweiverdienerfamilie als Bezugsgröße des Hamburgischen Besoldungsgesetzes ist grundsätzlich mit dem Alimentationsprinzip vereinbar.
[...]
--- End quote ---
Der Beschluss steht im ersten Blick im Gegensatz zum Gutachten von Di Fabio.
--- End quote ---
--- End quote ---
Ich hab mir damals den Spaß gegönnt bei der mündlichen Verhandlung dabei zu sein. Da hat das Personalamt über 95% der Zeit von der Kammer verbal auf die Fr**** bekommen. Trotzdem gingen die Vertreter des Personalamtes am Ende scherzend und lachend zur U-Bahn.
Warum? Das muss daran gelegen haben in welchen 5% der Zeit man gerade nicht verdroschen wurde und das war die obige Nr. 2. Hinsichtlich aller anderen Punkte war eine Niederlage scheinbar schon eingepreist und entscheidend war alleine "das Modell" grundsätzlich durchzubringen. Den Rest kann man im späteren Feintuning kostengünstig nachbessern, denn gerade im teuren Hamburg ist die Anzahl der tatsächlichen Alleinverdienerpaare sehr überschaubar. Die gilt umso mehr, dass Paare sich sehr oft in der gleichen Bildungs-/Einkommensschicht finden. Und nur wenige VolljuristInnen oder IngenieurInnen werden dauerhaft Hausfrau/-mann werden wollen. Dann hätte man sich individuell das schwere Studium auch sparen können.
Wenn das BVerfG auf diese Linie einschwenken sollte, kann man sämtliche Verschärfungen des Alimentationsprinzips seit 2012 bis 2020 unter "Theoriestreit" abheften. Sie würden faktisch ohne relevante Besoldungssteigerung verpuffen. Ich warte noch auf die Gesetzgeber, welche die Grundbesoldung A 4 auf "Single-Bürgergeld" setzen, den einkommensunabhängigen Familienzuschlag abschafft und die (partner-)einkommensabhängigen Zuschläge erheblich erhöht, damit am Ende rechnerisch und theoretisch der gleiche Geldbetrag übrig bleibt.
PolareuD:
--- Zitat von: Malkav am 07.03.2025 07:40 ---
--- Zitat von: PolareuD am 06.03.2025 19:41 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 06.03.2025 18:29 ---VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 148/24
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=17.10.2024&Aktenzeichen=21%20B%20148%2F24
Neues aus Hamburg zum Jahr 2022
--- Zitat ---Leitsatz
[...]
2. Die Zweiverdienerfamilie als Bezugsgröße des Hamburgischen Besoldungsgesetzes ist grundsätzlich mit dem Alimentationsprinzip vereinbar.
[...]
--- End quote ---
Der Beschluss steht im ersten Blick im Gegensatz zum Gutachten von Di Fabio.
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Ich hab mir damals den Spaß gegönnt bei der mündlichen Verhandlung dabei zu sein. Da hat das Personalamt über 95% der Zeit von der Kammer verbal auf die Fr**** bekommen. Trotzdem gingen die Vertreter des Personalamtes am Ende scherzend und lachend zur U-Bahn.
Warum? Das muss daran gelegen haben in welchen 5% der Zeit man gerade nicht verdroschen wurde und das war die obige Nr. 2. Hinsichtlich aller anderen Punkte war eine Niederlage scheinbar schon eingepreist und entscheidend war alleine "das Modell" grundsätzlich durchzubringen. Den Rest kann man im späteren Feintuning kostengünstig nachbessern, denn gerade im teuren Hamburg ist die Anzahl der tatsächlichen Alleinverdienerpaare sehr überschaubar. Die gilt umso mehr, dass Paare sich sehr oft in der gleichen Bildungs-/Einkommensschicht finden. Und nur wenige VolljuristInnen oder IngenieurInnen werden dauerhaft Hausfrau/-mann werden wollen. Dann hätte man sich individuell das schwere Studium auch sparen können.
Wenn das BVerfG auf diese Linie einschwenken sollte, kann man sämtliche Verschärfungen des Alimentationsprinzips seit 2012 bis 2020 unter "Theoriestreit" abheften. Sie würden faktisch ohne relevante Besoldungssteigerung verpuffen. Ich warte noch auf die Gesetzgeber, welche die Grundbesoldung A 4 auf "Single-Bürgergeld" setzen, den einkommensunabhängigen Familienzuschlag abschafft und die (partner-)einkommensabhängigen Zuschläge erheblich erhöht, damit am Ende rechnerisch und theoretisch der gleiche Geldbetrag übrig bleibt.
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Mit dem Leitbild der Mehrverdienerfamilie können sie gerne einverstanden sein, solange es unzulässig ist ein fiktives Partnereinkommen zur Berechnung der Mindestalimentation heranzuziehen. Hat sich das VG zum Kontrollmaßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie geäußert? Habe die entsprechenden Passagen im Beschluss noch nicht gefunden.
Letztendlich wird darüber das BVerfG entscheiden müssen. Bis dahin ist aber, aufgrund der Rechtsunsicherheit, dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
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