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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Hans Werner Mangold:
Zuerst müsste das Berliner Pilotverfahren entschieden werden, danach ist die Reihenfolge egal.

Zerot:

--- Zitat von: Zerot am 13.03.2025 07:08 ---
--- Zitat von: Besoldungswiderspruch am 11.03.2025 05:57 ---Es heißt ja immer, dass das BVerfG eine Art ,,Blackbox" ist was geplante Entscheindungen oder Tendenzen angeht da die Richter und Wiss. Mitarbeiter der Verschwiegenheitspflicht respektive dem beratungsgeheimnis unterliegen... wie schafft es eine Quelle wie die ,,Bild" Zeitung dann jedes Mal solche Äußerungen zu ergattern ( aus staatspolitischer Verantwortung des Gerichtes?) Was ist mit der Alimenation der Staatsdiener welche diesen ganzen Kasper umsetzen und al laufen halten @ BVerfG :-X >:(

,,Wir haben gerade vertraulich erfahren, dass wir davon ausgehen können, dass bereits am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich im Rahmen von Eilverfahren zum jetzigen politischen Prozess äußern wird“, heißt es aus Unionskreisen, was die geplanten Sondersitzungen des scheidenden Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes anbelangt.


habt ihr etwas mitbekommen, dass sich das Bundesverfassungsgericht dazu geäußert hat? Ich hab jedenfalls nichts hierzu gefunden. Die vertrauliche Quelle war somit für den Arsch :)

--- End quote ---

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Anscheinend entscheidet heute das Bundesverfassungsgericht über das Sondervermögen

DeGr:
Strg+C - Strg+V mit leichten Anpassungen

Jahresbericht 2023:

Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen 
und Richtern in verschiedenen Bundesländern
Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundeslän
dern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen und
Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgruppen
nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht entschei
det demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen
und Schleswig-Holstein.

Jahresbericht 2024:

Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von
Richterinnen und Richtern
Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundeslän
dern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen
und Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgrup
pen nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht ent
scheidet demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin,
Bremen, Schleswig-Holstein und im Saarland.

Pendler1:
@DeGr

Na ja, es geht ja anscheinend zügig voran - zumindest im Behördenmaßstab😁

Vom Bund hört man garnix? Gibt anscheinend noch keine Normenkontrollanträge?

OK. Bundesbesoldung kann ja noch ein paar Jahre warten - oder ein paar Jahrzehnte?

Bundi:
Tja da leider kein Verfahren zur Bundesbesoldung anhängig ist, werden wir sicher noch warten dürfen.
Vllt hegt ja das BVerfG in den anstehenden Entscheidungen der Bundesländer, wann auch immer diese kommen mögen, die Entscheidungsräume unseres ach so geschätzten BesG Gebers ein, so dass wir nicht jeden Taschenspielertrick auch im Bereich der BBesoldung erleben dürfen. Angesichts der derzeitigen politischen Lage und der Situation in der Welt werden insbesondere die Kollegen der Bundespolizei, die ja einen nicht unerheblichen Teil der politischen Agenda der zukünftigen Regierung umsetzen dürfen, sicher vor Begeisterung kaum zu bremsen sein angesichts der Wertschätzung des Dienstherrn hinsichtlich einer amtsangemssenen Alimentation. Und wenn ich mir meinen Geschäftsbereich ansehe angesichts der Bedrohungslage und der geplanten Aufrüstung und den damit verbundenen Herausforderungen dürfte eine amtsangemessene Alimentation sicher nicht unerheblich zu einem Gelingen beitragen.
 Eine weiterhin nicht amtsangemessenene Alimentation dürfte insbesondere angesichts der Tatsache das bei der Bundeswehr relativ viele Dienstgrade und Beamte betroffen sind,  die Motivation nicht in ungeahnte Höhen schrauben. Es bleibt uns allen nur abzuwarten und zu hoffen. Es ist doch beruhigend das es lediglich eine Dekade oder länger braucht entsprechenden Rechtschutz zu erfahren.

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