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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
bebolus:
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 13:28 ---
Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.
--- End quote ---
Für alleinstehende Personen, die Bürgergeld beziehen, beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro pro Monat. Ich denke "lustig" fände das kein Beamter..
SwenTanortsch:
Du kannst Dir alles vorstellen, Verwaltungsgedöns, weil Du nicht weißt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Es entscheidet nicht ein Richter über die anhängigen Normenkontrollverfahren, sondern der aus acht Richtern bestehende zuständige Senat, in unserem Fall der Zweite Senat. Über die mittlerweile über 70 anhängigen Verfahren wird weiterhin der dann personell neue zusammengesetzte Zweite Senat entscheiden, wobei ein nicht geringer Teil dieser Verfahren zwischenzeitlich insofern zur Entscheidung vorbereitet worden ist, als dass hier den anderen Verfassungsorganen bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist. Auch dürfte der Zweite Senat mit den angekündigten Entscheidungen seine seit 2012 fortentwickelte neue Dogmatik zum Besoldungsrecht in einem weitgehenden Maße abschließen, die im weitgehenden Maße die Grundlage für die genannten anhängigen Verfahren sein wird. Auch das wird zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, nicht zuletzt, weil es dann bis zu einem gewissen Grad keinen sachlichen Grund gibt, jene Beschleunigung dann nicht zu vollziehen, wobei ein tatsächliches Problem die Auswahl der hohen Anzahl anhängiger Verfahren sein dürfte. Spätestens im März des nächsten Jahres werden wir sehen, wie stark die Beschleunigung wirken wird, wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorschau für das Jahr 2026 bekanntgeben wird, sofern der Senat bis dahin nicht über bislang nicht angekündigte Verfahren entscheiden wird.
Eine Art einfachen Cut wird's in den angekündigten Entscheidungen nicht geben; insbesondere die Berliner Pilotentscheidung wird in einigen Punkten recht komplex werden. Davon ist zumindest auszugehen.
Knecht:
--- Zitat von: bebolus am 03.08.2025 14:13 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 13:28 ---
Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.
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Für alleinstehende Personen, die Bürgergeld beziehen, beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro pro Monat. Ich denke "lustig" fände das kein Beamter..
--- End quote ---
Wieder einer der nichts verstanden hat, schön.
bebolus:
--- Zitat von: Knecht am 03.08.2025 14:15 ---
--- Zitat von: bebolus am 03.08.2025 14:13 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 13:28 ---
Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.
--- End quote ---
Für alleinstehende Personen, die Bürgergeld beziehen, beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro pro Monat. Ich denke "lustig" fände das kein Beamter..
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Wieder einer der nichts verstanden hat, schön.
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Das habe ich glaube ich schon. Aber eine einfache These bekommt auch einen einfachen Konter.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 13:28 ---Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.
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Zum Glück gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, Leistungsprinzip, usw. usf.), die solch einen hypothetischen Unsinn von vornherein verunmöglichen..
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