Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
DerAlimentierte:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/ich-habe-gelesen-dass-bundesbeamte-mit-mehr-als-3-kindeen-eine-nachzahlung-mein-aez-bis-2017-erhalten-trifft?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_792130
kimonbon:
Also betrifft es jedoch die Singles dann auch?? Wenn man den Passus richtig versteht
Imperator:
--- Zitat von: kimonbon am 20.03.2025 14:10 ---Also betrifft es jedoch die Singles dann auch?? Wenn man den Passus richtig versteht
--- End quote ---
Wenn "Singles" Kinder haben, dann meiner Erkenntnis nach schon.
Alonsatra:
--- Zitat von: Bundi am 16.03.2025 17:00 ---Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar wenn ein Besmter derselben BesGrp mit gleichem Amt und Verantwortung in einem Nachbarreferat eine wesentlich andere Besoldung erhält nur weil er oder Sie zB in einer anderen Gemeinde wohnt die einer anderen Stufe angehört oder weil er oder Sie noch mehrere Kinder für die entsprechende Zuschläge gezahlt werden hat. Es ist durchaus nachvollziehbar das für diese o.a. Kriterien Zuschläge gewährt werden, aber wenn diese dann derart umfangreich ausfallen und einen wesentlichen Anteil der gesamten Besoldung ausmachen hat dies nichts mehr mit Zulagen zu tun. Der Kern der Besoldung hat sich am Amt zu orientieren und sollte bundesweit einheitlich sein für alle Bundesbeamten einer BesGrp.
--- End quote ---
Ja, genau das sagt ja das Bundesverfassungsgericht seit 1977 auch (https://openjur.de/u/173228.html, Rn 75) und ist bislang nicht davon abgerückt:
--- Code: ---Legt man etwa das gegenwärtige System der Besoldungsstruktur zugrunde, das, wie dargelegt, verfassungsrechtlich nicht festgeschrieben ist, so entspricht es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit, daß bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten.
--- End code ---
Julianx1:
--- Zitat von: Alonsatra am 20.03.2025 14:36 ---
--- Zitat von: Bundi am 16.03.2025 17:00 ---Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar wenn ein Besmter derselben BesGrp mit gleichem Amt und Verantwortung in einem Nachbarreferat eine wesentlich andere Besoldung erhält nur weil er oder Sie zB in einer anderen Gemeinde wohnt die einer anderen Stufe angehört oder weil er oder Sie noch mehrere Kinder für die entsprechende Zuschläge gezahlt werden hat. Es ist durchaus nachvollziehbar das für diese o.a. Kriterien Zuschläge gewährt werden, aber wenn diese dann derart umfangreich ausfallen und einen wesentlichen Anteil der gesamten Besoldung ausmachen hat dies nichts mehr mit Zulagen zu tun. Der Kern der Besoldung hat sich am Amt zu orientieren und sollte bundesweit einheitlich sein für alle Bundesbeamten einer BesGrp.
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Ja, genau das sagt ja das Bundesverfassungsgericht seit 1977 auch (https://openjur.de/u/173228.html, Rn 75) und ist bislang nicht davon abgerückt:
--- Code: ---Legt man etwa das gegenwärtige System der Besoldungsstruktur zugrunde, das, wie dargelegt, verfassungsrechtlich nicht festgeschrieben ist, so entspricht es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit, daß bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten.
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Das ist ja schön wenn das BVerfG das so sieht. Aber die Besoldungsgeber meine Zuschläge machen mittlerweile eine Höhe von 50% der regulären Grundbezüge aus. Ich verarme quasi wenn die Kids mal ausm Haus sind. 😂
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