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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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lotsch:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 22.06.2025 18:00 ---Da der jeweilige Verantwortungsträger am Ende abwägen muss, welchen Personaleinsatz er sachlich rechtfertigen kann - welche anderen Fälle also ggf. unbearbeitet bleiben, solange die Arbeitskraft der Belegschaft auf die komplexen Verfahren angesetzt wird -, ist offensichtlich das eigentliche Problem nicht mangelnde Führungsverantwortung (die es wiederkehrend geben wird, die jedoch kaum systematisch gegeben sein dürfte), sondern schlichtweg Überlastung.

--- End quote ---

Bei Überlastung hilft eigentlich nur eine Überlastungsanzeige. Dabei handelt es sich nicht um ein Recht, sondern um eine Pflicht des Beamten. Leider ist dieses Instrument für alle Beteiligten ziemlich unangenehm und wird deshalb nicht oft angewendet. Ein Beispiel aus Hessen: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-nach-ueberlastungsanzeigen-lehrerinnen-fuehlen-sich-von-staatlichem-schulamt-eingeschuechtert-100.html

RedDearTiger:

--- Zitat von: lotsch am 22.06.2025 19:11 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 22.06.2025 18:00 ---Da der jeweilige Verantwortungsträger am Ende abwägen muss, welchen Personaleinsatz er sachlich rechtfertigen kann - welche anderen Fälle also ggf. unbearbeitet bleiben, solange die Arbeitskraft der Belegschaft auf die komplexen Verfahren angesetzt wird -, ist offensichtlich das eigentliche Problem nicht mangelnde Führungsverantwortung (die es wiederkehrend geben wird, die jedoch kaum systematisch gegeben sein dürfte), sondern schlichtweg Überlastung.

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Bei Überlastung hilft eigentlich nur eine Überlastungsanzeige. Dabei handelt es sich nicht um ein Recht, sondern um eine Pflicht des Beamten. Leider ist dieses Instrument für alle Beteiligten ziemlich unangenehm und wird deshalb nicht oft angewendet. Ein Beispiel aus Hessen: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-nach-ueberlastungsanzeigen-lehrerinnen-fuehlen-sich-von-staatlichem-schulamt-eingeschuechtert-100.html

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Niemand ist so dämlich und stellt eine Überlastungsanzeige. Dann ist man automatisch End of Karriere und im Fadenkreuz von allen möglichen Oberbehörden/Chefs, die es nicht sehen dürfen.

HochlebederVorgang:
Doch, genau diese Überlastungsanzeige ist Führungsaufgabe. Und zwar genau in dem Moment, in dem die Führungskraft feststellt, dass geltendes Recht nicht mehr umgesetzt werden kann. Beispiele: Entlassung aus U-Haft, weil keine Haftprüfung oder zeitige Verfahrenseröffnung möglich ist, „Grüne Welle“ im Besteuerungsverfahren auf Anweisung etc.

Frau Brorhilker hat sich hieran aufgerieben und zu Recht den Mut besessen, dieses sinnlose System zu verlassen. So ist leider wieder jemand verloren gegangen, der mit offenen Worten etwas hätte bewegen können. Es war aber politisch nicht gewollt, soweit man das Thema Cum-Ex näher verfolgt hat.

Knecht:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 22.06.2025 21:22 ---Doch, genau diese Überlastungsanzeige ist Führungsaufgabe. Und zwar genau in dem Moment, in dem die Führungskraft feststellt, dass geltendes Recht nicht mehr umgesetzt werden kann. Beispiele: Entlassung aus U-Haft, weil keine Haftprüfung oder zeitige Verfahrenseröffnung möglich ist, „Grüne Welle“ im Besteuerungsverfahren auf Anweisung etc.

Frau Brorhilker hat sich hieran aufgerieben und zu Recht den Mut besessen, dieses sinnlose System zu verlassen. So ist leider wieder jemand verloren gegangen, der mit offenen Worten etwas hätte bewegen können. Es war aber politisch nicht gewollt, soweit man das Thema Cum-Ex näher verfolgt hat.

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Politisch nicht gewollt scheint hier immer und immer wieder das zu sein, was dem Recht im Wege steht. Irgendwie seltsam, wo wir doch in einer wertegeleiteten Vorzeigedemokratie wohnen...

Umlauf:

--- Zitat von: Knecht am 20.06.2025 14:45 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 20.06.2025 14:29 ---
--- Zitat von: Knecht am 20.06.2025 07:11 ---
--- Zitat von: BalBund am 19.06.2025 22:20 ---Wer heute die Medien konsultiert (oder morgen früh) wird feststellen, dass das BMF dem Haushaltsausschuss eine Wunschliste mit 208 weiteren Stellen zugesandt hat. Ehe nun die allgemeine Empörung losbricht oder die BILD zitiert wird: Netto sind es weniger als 50 Stellen, die meisten werden mit kw Vermerken von BMI und BMDV ins neue Dig(g)i-Ministerium umgeschichtet.

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Also quasi deutsche Entbürokratisierung.

Hoffentlich schafft es in diesem Ministerium dann mal einer eine App zu entwickeln, die automatisch Beihilfe, Reisekosten, etc. auszahlen kann.

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Wäre einfacher den Beamten einfach ein gewisses Krankheitsbudget zur Verfügung zu stellen und dann wird eben nur noch 2 mal im Jahr ein Beihilfeantrag gestellt.

Mittlerweile durch die Apps wird fast für jeden Fuffi ein Antrag gestellt.

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Habe ich auch nichts dagegen. Hauptsache es geht mal irgendwas voran. Bei uns geht es übrigens erst ab 200 Euro.

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Über das BVA ist die 200€ Grenze zur Zeit ausgesetzt.
Finde nur das Schreiben nicht mehr.

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