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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: emdy am 23.06.2025 17:09 ---https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/bundesverfassungsgericht-antwortet-auf-sachstandsanfrage-des-dbb-sh/

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Aktuelles? News? Mitnichten!

dbb-sh - 25. Oktober 2024
 bezieht sich auf

- 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -Beschluss vom 21. Dezember 2023
ausgehend von

Verzögerungsbeschwerde 7. Juni 2023
(Der Berichterstatter hat einen Monat Zeit zur Stellungnahme. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass das Datum der Stellungnahme innerhalb des Sechs-Monats-Zeitraum im Beschluss explizit nicht erwähnt wird.)

Die Begründung ist zwei Jahre alt und muss vielleicht auch bei der diesjährigen Verzögerungsbeschwerde herhalten.



emdy:
Ja, neu ist das nicht. Es wurde aber danach gefragt. Und man darf zurecht enttäuscht und frustriert sein über die Dauer der Verfahren. Das ändert aber nichts daran, dass mit dem nächsten Beschluss eine Vielzahl von Rechtsfragen geklärt werden SOLL.

Bundi:
Selbst wenn mit dem nächsten Urteil eine Menge an Rechtsfragen bzw Tricks der Gesetzgeber geklärt sein werden, so ist doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass eben diese Gesetzgeber weitere Tricks suchen und finden werden um keine aA gewähren zu müssen. Selbst wenn das BVerfG diesmal alle bekannten Schlupflöcher schließen mag, so glaube ich nicht mehr daran das dies was ändern wird. Warum sollte der Gesetzgeber dem bis dato die Verfassung bzw eine aA Scheiss egal war auf einmal diesen Weg verlassen ?
Und komme mir keiner mehr damit das die Vwrfassungswidrigkeit dem Gesetzgeber  nicht bewusst war, es gab nun reichlich fundierte Stellungnahmen und Berichte.
Man will es einfach nicht.
 Ich bewundere die unermüdliche Arbeit die Swen aufbringt die Thematik zu beleuchten und immer wieder zu dem Thema Stellung zu nehmen. Dies hat auf der einen Seite zumindest meinen Horizont erheblich erweitert auf der anderen Seite hat diese Wissensbereicherung angesichts der Ignoranz und des Handelns unserer Gesetzgeber nur noch mehr die Frustration wachsen lassen.

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: emdy am 23.06.2025 17:46 ---Ja, neu ist das nicht. Es wurde aber danach gefragt. ... Das ändert aber nichts daran, dass mit dem nächsten Beschluss eine Vielzahl von Rechtsfragen geklärt werden SOLL.

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Mit dem ersten Satz wird dies angedeutet. Die weiteren Sätze sind danach obsolet, denn sie beziehen sich auf die übersetzt Liegezeit im zugigen Büro: Weit fortgeflogen, ...so nah an unmöglich.


--- Zitat von: emdy am 23.06.2025 17:46 ---Und man darf zurecht enttäuscht und frustriert sein über die Dauer der Verfahren.

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Wer? Ich?

Nöö, ich habe bereits vor dreieinhalb Jahren euch sanft auf die beschlusslose Zeit vorbereiten wollen,... (da kamen aber immer unsinnige Störmeldungen von z.B. Proff. Stuß)

was damals "So fern" war, ist heute schon nah, zumindest etwas näher. Und man muss sich Tag für Tag immer weniger weit aus dem Fenster lehnen, wenn Ulrich M. dem Voßkuhle-Beschluss nichts anschließen möchte. Damals noch mit abgenickt (oder hat man eingenickt missdeutet?), heute ist ihm alles nicht Recht. Das wäre aber auch nur ein drittklassiger Beschluss. Voßkuhle war Präsident, M. ist dies nicht. Wer also ein höchstrichterlichen Beschluss vom Präsident(in) des BVerfg des zweiten Senats erhalten will, muss man schon die turnusmäßige Wach-/Schlafablösung vom Harbarth in ca. 2030 abwarten und hoffen dass sich der dann Präsident(ine) sich selbst zum Berichterstatter macht.


--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 25.02.2022 09:17 ---Sofern es der Anspruch des Berichterstatters ist vor Wahlzeitende und Altersgrenze die Klage ... abschließend zu bearbeiten, hätte dies bis 2026 zu gelingen.

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Die KGST will sich doch im Dezember die Aktenberge in KarlsRuhe ansehen unter dem Stichwort "Meets Prozesse", da darf nichts vom Tisch sein. Der vermeintliche Milliardär der unterlassbaren Alimentationszahlungen: U. M.  muss doch entsprechend gehuldigt werden. Der spart doch deutlich mehr wie die Summe aller Sparkommissare, Controller, Revisoren, Reformatoren usw. aller Zeiten zusammen, anscheinend.

Nur der diesjährige Beschwerdeführer hat Gelegenheit, aus der ihm vielleicht schon übersandten Stellungnahme zur Verzögerungsrüge etwas (anderes) deuten zu können.

... und tut mir leid, dass ich Klugschei... bereits 2022 das Partnereinkommen endgültig Kreise weit salonfähig machte:

--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 03.12.2022 22:18 ---Den Einbezug von nicht selbst vom Beamten erzieltem Einkommen in die amtsangemessene Alimentation wird hier als verfassungswidrige Neuigkeit aufgefasst. Dabei wird dies doch bereits im § 5a Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der Ehegattin oder des Ehegatten ...

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Maximus:

--- Zitat von: Bundi am 23.06.2025 19:08 ---Selbst wenn mit dem nächsten Urteil eine Menge an Rechtsfragen bzw Tricks der Gesetzgeber geklärt sein werden, so ist doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass eben diese Gesetzgeber weitere Tricks suchen und finden werden um keine aA gewähren zu müssen. Selbst wenn das BVerfG diesmal alle bekannten Schlupflöcher schließen mag, so glaube ich nicht mehr daran das dies was ändern wird. Warum sollte der Gesetzgeber dem bis dato die Verfassung bzw eine aA Scheiss egal war auf einmal diesen Weg verlassen ?
Und komme mir keiner mehr damit das die Vwrfassungswidrigkeit dem Gesetzgeber  nicht bewusst war, es gab nun reichlich fundierte Stellungnahmen und Berichte.
Man will es einfach nicht.
 Ich bewundere die unermüdliche Arbeit die Swen aufbringt die Thematik zu beleuchten und immer wieder zu dem Thema Stellung zu nehmen. Dies hat auf der einen Seite zumindest meinen Horizont erheblich erweitert auf der anderen Seite hat diese Wissensbereicherung angesichts der Ignoranz und des Handelns unserer Gesetzgeber nur noch mehr die Frustration wachsen lassen.

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Grundsätzlich teile ich deine Einschätzung. Ich habe aber noch ein wenig Resthoffung. Wenn Karlsruhe zumindest die großen und für den Dienstherren "lukrativen" Schlupflöcher schließt (Partnereinkommen etc.), wäre uns schon sehr geholfen. Vielleicht finden die Dienstherren noch weitere Schlupflöcher. Oder es tun sich neue "Graubereiche" auf... Diese haben dann aber sehr wahrscheinlich ein geringers "Kosteneinsparpotential" und bei uns bleibt "etwas" mehr hängen.

Außerdem gehe ich davon aus, dass die Entscheidung aus Karlsruhe noch vor dem neuen Entwurf zum BBVangG kommen wird. Der Bund wird dann nicht einfach so über die Vorgaben des BVerfG hinweggehen können. Ich bin dann wirklich gespannt, wie der neue Entwurf aussehen wird.

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