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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Ozymandias:
Vielleicht gibt es auch gute trainierte KI Verfassungsbeschwerden. Verfolge das nicht so ganz, aber der Otto Schmidt Verlag und Beck haben bestimmt eine. Dann noch von der Community an bestimmten Stellen verfeinern.

Das wäre empfehlenswerter, als 20k für eine Verfassungsbeschwerde auszugeben.

SwenTanortsch:
Hier nun der eigentlich schon länger erwartbare Versuch aus den Reihen ungenannter Schnuckipuzzis der Union, die als Abgeordnete nicht einmal das Rückgrat haben, eine eigene Meinung öffentlich kenntlich zu machen, von Schnipseljägern, die aus dem Kontext reißen, was ihnen zunutze ist, und von Fernsehbeobachtern, die regelmäßig den Ton abschalten, weil ihre Aufmerksamkeitsspanne augenscheinlich nicht ausreicht, um bei einem laufenden Ton noch die für sie allemal wichtigere Mimik der Akteurin hinreichend beobachten zu können, die also gezielt eine Unruhe in Deutschland produzieren wollen, die es nicht gibt, die sie aber nun noch möglichst rasch herbeireden wollen, da sie augenscheinlich kein Argument der vielen guten Argumente kennen, die gegen Brosius-Gersdorfs Ansichten jedenfalls ins Feld geführt werden könnten:

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/brosius-gersdorf-zu-links-fuer-eine-verfassungsrichterin-48943032

Persönlicher Rufmord als Kampagne, die zurecht daran erinnert, dass der Ruf des Bundesverfassungsgerichts unter der regierungsfreundliche Rechtsprechung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gelitten hat und die Politisierung des obersten Gerichts, wie man sie aus den völlig anderen Traditionen des Supreme Court's aus den USA kennt, fast schon unabwendbar ist, wenn eine zukünftige Richterin am Bundesverfassungsgericht politisch liberale Ansichten hat. Wenn man allerdings nicht einmal in der Lage ist, anzuerkennen, dass Professoren in Ausübung ihres öffentlichen Amts öffentlich Meinung beziehen, um den Diskurs voranzubringen, und dass ihnen als fachlich tadellose Juristen der Rollenwechsel im Zuge der Wahl zur Verfassungsrichterin wohl eher nicht sonderlich schwerfallen sollte (das war bei zuvor meinungsstarken Juristen, egal, welcher politischen Richtung sie zuneigten, bislang immer der Fall, sobald sie Richter am Bundesverfassungsgericht wurden), wer darüber hinaus die in ihren Reihen überwiegend Ersatzsozialdemokraten von Die Linke undifferenziert allesamt als Sozialisten begreift, der sollte eventuell darüber nachdenken, ob sein eigentliches Talent nicht eher darin liegen könnte, Spochtreporter zu werden, jedenfalls, sofern zumindest hier die Fähigkeit bestehen könnte, die Akteure in den roten Trikots von jenen in den grünen oder gelben bzw. schwarzen zu unterscheiden, oder ob er auch dort lieber die Kunst des Blaumachens ausüben wollte.

Hinsichtlich seiner letzten beiden Sätze hat sich der Autor aber offensichtlich versprochen. Ich denke, er wollte sagen:

"Wenn in dieser ohnehin prekären Lage eine größere Zahl von Unionsleuten den eigentlich schon abgesprochenen SPD-Vorschlag ablehnen sollte, dann müssten der Kanzler, sein Kanzleramtsminister sowie der Fraktionsvorsitzende der CDU und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe ihren Traum von höchsten Staats- und Parteiämtern wohl begraben, weil sie nicht einmal in einer einfachen personellen Frage in der Lage wären, verschiedene notorische Geisterfahrer ihrer Fraktion jedenfalls einzufangen, bevor die erneut blindlinks unbeschrankte Bahnübergänge passieren wollten, die also schon wenige Monate nach ihrer Fahrprüfung vergessen haben - auch deren Aufmerksamkeitsspanne scheint eher kurz zu sein, was sie mit entsprechenden zukünftigen Spocht-Reportern geistig verbindet -, was eine Ampel war. Der Autor selbst wollte sich auf Anfrage einiger bei ihm vorhandenen Neuronen, die allerdings weiterhin nicht in ihm rumoren, nicht zum Inhalt seines Kommentars und den dahinterstehenden Interessen äußern." Schade eigentlich.

MasterOf:
https://beamte-hamburg.verdi.de/++co++904e7510-58b5-11f0-90b5-a7378fe89b8f

@BalBund kannst du diesen Artikel bestätigen? Wird tatsächlich aktuell an einem Entwurf zur Übernahme Tarifergebnis sowie amtsangemessener Alimentation gearbeitet?

GeBeamter:

--- Zitat von: MasterOf am 05.07.2025 09:28 ---https://beamte-hamburg.verdi.de/++co++904e7510-58b5-11f0-90b5-a7378fe89b8f

@BalBund kannst du diesen Artikel bestätigen? Wird tatsächlich aktuell an einem Entwurf zur Übernahme Tarifergebnis sowie amtsangemessener Alimentation gearbeitet?

--- End quote ---

Dass daran im BMI gearbeitet wird, hat er hier doch schon bestätigt. Das würde ich eigentlich auch erwarten, dass an beiden Themen fortlaufend gearbeitet wird, solange der Gesetzgeber sie nicht verabschiedet hat.
Viel interessanter ist, wann der Entwurf ins Kabinett geht und wann eine parlamentarische Befassung damit vorgesehen ist.

Dass beide Themen miteinander verquickt werden sollen, muss meiner Meinung nach, anders als im Infothread befürchtet, nicht schlimm sein. Der Tarifabschluss wäre bei der Bestimmung der Amtsantenessen Alimentation für die Jahre 2025 und 2026 ohnehin einzubeziehen. Ich habe eher Sorge, dass versucht wird, hinter dem verfassungsrechtlich Gebotenen zurück zu bleiben, weil es ja durch die Tarifeinigung schon "großzügig" etwas gäbe.

BalBund:
Zum Thema Tarifergebnis hatte ich mich ja schon vor ein paar Tagen geäußert. Was den Rest angeht: Schau'n mer mal ;-)

Die Abstimmung mit dem BMF, was der Sermon den Kosten darf läuft natürlich (und ich persönlich bin SEHR gespannt, wie die SPD diese Kuh vom Eis bekommen möchte, denn schließlich scheiterte der letzte Entwurf ja angeblich an den Einsparvorgaben der FDP im BMF), aber auch die wiederbelebte Seehofer-Bayern-Akte mit Minijobeinkommen würde zu Mehrbelastungen führen, die bisher nicht im Haushaltsentwurf zu finden sind. Da das Haushaltsaufstellungsverfahren für 2026 aber noch läuft ist es mMn zu früh um einzuschätzen, wie viele Millionen letztlich für die Besoldung zur Verfügung stehen werden.

Persönliche Meinung: Reicht die Summe nicht einmal für diesen Minimalentwurf, dann dürfte man zunächst nur das Besoldungsanpassungsgesetz für das Tarifergebnis finalisieren, dafür stehen im HH25 Mittel zur Verfügung, die faktisch aber nicht vor Dezember abgerufen werden müssen. Alles andere folgt dann, wenn das Gericht keine Spielräume mehr zulässt oder der Finanzminister Geld findet.

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