Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
DrStrange:
--- Zitat von: clarion am 01.07.2025 19:33 ---Hallo, diejenigen die meinen, die Entscheidung käme bald, stützt ihr Euch auf Bauchgefühl, oder gibt es konkrete Ankündigungen seitens des BVerfG, z.B. an klagende Personen?
--- End quote ---
Im Nachbarforum hat jemand den 12.8.2025 als Termin für eine Entscheidung genannt. Und der DGB (?) sprach jüngst von einer zeitnah anstehenden Entscheidung.
Woher die Daten kommen, keine Ahnung.
Maximus:
--- Zitat von: DrStrange am 02.07.2025 12:45 ---
--- Zitat von: clarion am 01.07.2025 19:33 ---Hallo, diejenigen die meinen, die Entscheidung käme bald, stützt ihr Euch auf Bauchgefühl, oder gibt es konkrete Ankündigungen seitens des BVerfG, z.B. an klagende Personen?
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Im Nachbarforum hat jemand den 12.8.2025 als Termin für eine Entscheidung genannt. Und der DGB (?) sprach jüngst von einer zeitnah anstehenden Entscheidung.
Woher die Daten kommen, keine Ahnung.
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Mittlerweile gibt es immer mehr Aussagen, dass mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen ist. Vielleicht gibt es doch ein Leck. Ich vermute auch, dass es hier im Forum Personen gibt, die etwas mehr wissen...aber sich nicht offenbaren wollen/können und nur "versteckte" Hinweise geben.
Finanzer:
--- Zitat von: PolareuD am 02.07.2025 12:16 ---Der effektive Rechtsschutz ist für Beamte in Alimentationsfragen schlicht nicht gegeben.
Eventuell könnte es Sinn ergeben in dem Zusammenhang eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einzulegen. Da die anwaltliche Vertretung hierzu sehr kostspielig sein kann, hatte mal was von Honorarkosten zwischen 6.000€ und 20.000€ gelesen, könnte man versuchen diesen Betrag über Crowdfunding zusammen zu bekommen. Bei 200 Teilnehmern wären das 100€ pro Teilnehmer.
--- End quote ---
Da absehbar ist, das die Besoldungsgeber auch nach dem kommendem Urteil kein Einsehen haben werden sollte man das wohl angehen. Wäre dabei.
Am besten das gleiche Vorgehen für die Verzinsung der Besoldungsansprüche.
Ozymandias:
Würde eher empfehlen diese dann selber/als Community anzufertigen.
Anwälte verlangen da mittlerweile horrende Honorare und das Hauptproblem sind die schlechten Erfolgschancen von ca. 2%. Die Erfolgschance wird auch nicht mit teurem Anwalt unbedingt besser.
lotsch:
Hatten wir schon einmal.
file:///C:/Users/Omega/Desktop/Alimentation/Beschluss%203%20B%20167_14%20Oberverwaltungsgericht%20Nordrhein-Westfalen%20vom%2020.03.2014%20im%20Volltext%20mit%20Referenzen%20und%20Zitaten%20bei%20streifler.de.html
Die Nachteile einer – im Falle des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache – einmaligen Kompensation im Vergleich zu einer dauerhaften, wenn auch vorläufigen Anhebung seiner Bezüge durch eine entsprechende einstweilige Anordnung erscheinen dem Senat jedoch (noch) nicht so gewichtig, dass sie einen wesentlichen Nachteil im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu bilden vermögen, es dem Antragsteller daher unzumutbar wäre, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen über die Verfassungsmäßigkeit seiner Alimentation und eine etwaig erforderliche Neuregelung durch den nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber abzuwarten, und rechtfertigen daher den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung derzeit (noch) nicht.
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