Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: A6 ist das neue A10 am 13.07.2025 11:32 ---Ich hab den gar nicht erst ernst genommen. Völlig substanzloses gegeifere eines scheinbar linksindoktronierten leitmedienkonsumenten.

--- End quote ---

In diametralem Gegensatz zu dir liefert der genannte Nutzer hier regelmäßig fundierte, hilfreiche, interessante, relevante und konstruktive Beiträge.

Und beim Stichwort Gegeifere würde ich mir lieber mal an die eigene Nase fassen ("linker Kreiswichs", etc.)..

BalBund:
Dieser Thread verlässt immer schneller den Orbit der - für Bundesbeamte gebotenen - Neutralitätspflicht. Abgesehen davon, dass wir hier völlig off topic gehen sollte jedem und jeder hier bewusst sein, dass solche Äußerungen an geeigneter Stelle auffallen (auf beiden Seiten des Spektrums) und Auswirkungen haben können.

Es sei niemanden geraten hier davon auszugehen, dass auch nur ein Hauch Anonymität bestehen würde, welcher Euch vor einer Rückverfolgung auf die eigene Person schützen würde. Die Forensoftware ist so dermaßen veraltet (aus dem Jahr 2017 - aktuell wäre 2.16), dass hier jeder halbwegs begabte ITler deutlich mehr Daten von Nutzern einsehen kann, als von den Admins hier ursprünglich vorgesehen. 

lotsch:

--- Zitat von: BalBund am 13.07.2025 12:49 ---Dieser Thread verlässt immer schneller den Orbit der - für Bundesbeamte gebotenen - Neutralitätspflicht. Abgesehen davon, dass wir hier völlig off topic gehen sollte jedem und jeder hier bewusst sein, dass solche Äußerungen an geeigneter Stelle auffallen (auf beiden Seiten des Spektrums) und Auswirkungen haben können.

Es sei niemanden geraten hier davon auszugehen, dass auch nur ein Hauch Anonymität bestehen würde, welcher Euch vor einer Rückverfolgung auf die eigene Person schützen würde. Die Forensoftware ist so dermaßen veraltet (aus dem Jahr 2017 - aktuell wäre 2.16), dass hier jeder halbwegs begabte ITler deutlich mehr Daten von Nutzern einsehen kann, als von den Admins hier ursprünglich vorgesehen.

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.... an geeigneter Stelle auffallen und Auswirkungen haben können. Sind wir schon wieder so weit?

SwenTanortsch:

--- Zitat von: lotsch am 13.07.2025 14:50 ---
--- Zitat von: BalBund am 13.07.2025 12:49 ---Dieser Thread verlässt immer schneller den Orbit der - für Bundesbeamte gebotenen - Neutralitätspflicht. Abgesehen davon, dass wir hier völlig off topic gehen sollte jedem und jeder hier bewusst sein, dass solche Äußerungen an geeigneter Stelle auffallen (auf beiden Seiten des Spektrums) und Auswirkungen haben können.

Es sei niemanden geraten hier davon auszugehen, dass auch nur ein Hauch Anonymität bestehen würde, welcher Euch vor einer Rückverfolgung auf die eigene Person schützen würde. Die Forensoftware ist so dermaßen veraltet (aus dem Jahr 2017 - aktuell wäre 2.16), dass hier jeder halbwegs begabte ITler deutlich mehr Daten von Nutzern einsehen kann, als von den Admins hier ursprünglich vorgesehen.

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.... an geeigneter Stelle auffallen und Auswirkungen haben können. Sind wir schon wieder so weit?

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Bal macht zurecht auf das Neutralitätsgebot und die Neutralitätspflicht des Beamten aufmerksam, die letztere aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums resultiert. Nicht umsonst führt die einfachgesetzliche Regelung des § 60 Abs. 2 BBG aus: "Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben." (https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__60.html). Entsprechend führt auch § 33 Abs. 2 BeamtStG als aus dem Beamtenstatus resultierende Grundpflicht aus: "Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt." (https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html). Ebenfalls legt § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG als Grundpflicht fest: "Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten." § 34 Abs. 1 Satz 3 legt hinsichtlich des zu gewährleistenden Verhaltens von Beamten fest: "Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern."

Wir sind folglich nicht schon wieder so weit, sondern wir haben als Beamte Grundpflichten, die wir auch außerhalb des Dienstes zu erfüllen haben. Das ist Teil des Sonderstatusverhältnisses, in dem wir uns als Beamte befinden.

Nun mag jeder selbst ermessen, ob jemand wie A6 ist das neue A10 außerhalb des Dienstes und also hier mit seinen mittlerweile regelmäßigen Beiträgen der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert. Bal erinnert ihn nun daran, dass auch er - sofern er sich in einem Sonderstatusverhältnis befinden sollte - aus dem Ort, an dem er sich hier äußert, keine besonderen Schutzrechte für sein Handeln ableiten könnte und dass darüber hinaus hier im Forum die Anonymität nicht hinreichend gegeben sei - und das ist im Sinne der gerade genannten Pflichten, denen ein Beamter unterliegt, sicherlich auch gut so, denke ich.

DrStrange:
Das hier ist keine politische Betätigung. Hier werden Meinungen ausgetauscht. Mehr nicht. So sehe ich das zumindest.
Aber wir können gerne zurück zum Thema kommen. Da gebe ich Euch Recht.

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