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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: DrStrange am 13.07.2025 15:55 ---Das hier ist keine politische Betätigung. Hier werden Meinungen ausgetauscht. Mehr nicht. So sehe ich das zumindest.
Aber wir können gerne zurück zum Thema kommen. Da gebe ich Euch Recht.

--- End quote ---

Das, was Du im ersten Absatz formulierst, kann man so sehen und könnte man genauso gut auch nicht so sehen. Für beide Sichtweisen gibt es gute Gründe. Allerdings zielte meine letzte Ausführung auch nicht auf eine politische Betätigung ab, sondern auf das außerhalb des Diensts gezeigte Verhalten. Deshalb habe ich u.a. ausgeführt, dass jeder selbst ermessen mag, ob jemand wie A6 ist das neue A10 außerhalb des Dienstes und also hier mit seinen mittlerweile regelmäßigen Beiträgen der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert.

Darüber hinaus ist es m.E. Teil des Themas, über die weiterhin ausstehende Richterwahl zu sprechen. Denn so oder so wird am Ende ein Viertel der Richter des Zweiten Senats vom Bundestag neugewählt, jedenfalls sofern dieser sich dazu im Verlauf der nächsten Monate in der Lage sieht. Darüber hinaus wird der Bundesrat nach dem Ausscheiden der derzeitigen Vizepräsidentin auch hier entsprechend tätig werden müssen. Dem dann so personell neu zusammengesetzte Senat wird mit der BVR Langenfeld nur noch eine Richterin angehören, die seit 2016 die neue Dogmatik zum Besoldungsrecht mitgetragen hat. Insofern dürfte es m.E. schon für unser Thema von Interesse sein, wer nun den beiden BVR nachfolgen wird.

Bodycount02:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.07.2025 17:59 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 12.07.2025 16:28 ---
--- Zitat von: A6 ist das neue A10 am 12.07.2025 15:34 ---Wer zu weit rechts steht – wie die AfD – wird ausgeschlossen.

--- End quote ---

Falsch. Die AfD wird nicht "ausgeschlossen", weil sie zu weit rechts steht, sondern weil sie eine extremistische Bestrebung ist und sich gegen unsere Verfassung stellt.

Konkretes Beispiel: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (Zitat aus dem Verfassungsschutz-Gutachten).

--- End quote ---

Warum lasst ihr euch auf diesen sachlichen Unsinn ein, den jener Nutzer hier im Forum unter dem ihm an dieser Stelle des Forums passenden Pseudonym in die Debatte einwirft? Nicht umsonst ist der Post von 15:55 Uhr KI-generiert, was sich u.a. daran zeigt, dass die KI hier wie regelmäßig noch nicht in der Lage war, die Verweise einheitlich zu gestalten. Sie sucht nach Quellen als Beleg, beherrscht aber die Methodik des einheitlichen Quellenbelegs noch nicht. Deshalb wird mal nach dem Aktenzeichen (1 BvR 469/20) und mal nach den Entscheidungssammlungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 87) belegt, was kunterbund durcheinander geht. Der Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts macht dabei zunächst einen seriösen Eindruck. Jedoch wird die im Einzelnen in jedem der sieben Punkte komplexe und deshalb differenziert zu betrachtende Rechtsprechung beider Senate gar nicht zur Kenntnis genommen, sondern auch hier folgen nur die KI-generierten Behauptungen. Dabei geht es bspw. in der Entscheidung BVerfGE 88, 87 gar nicht um eine Quotenregelung (s. den behaupteten Punkt 4), sondern darum, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sein sollte, Transsexuellen unter 25 Jahren die Vornamensänderung nach § 1 des Transsexuellengesetzes zu versagen, die älteren Transsexuellen gewährt wird (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088087.html). Es wurde also noch nicht einmal betrachtet, ob die KI-generierten Angaben überhaupt korrekt sind, was hinlänglich genug zeigt, welches Verständnis von seriösem Arbeiten hier den Blick leitet. Die KI wiederum hat sich an dieser Stelle geirrt, weil sie den Unterschied zwischen dem Thema Transsexualität und Quotenregelung nicht erkennen konnte. Dumm gelaufen, würde ich sagen.

Darüber hinaus ist auch jener Post entweder von weitgehender Unkenntnis oder von gezielter Missachtung seriöser Interpretationsmethoden durchzogen, was sich daran zeigt, dass die Brosius-Gersdorf in den sieben Punkten unterstellten Ansichten nicht an tatsächlichen Quellen belegt, sondern sie wie gehabt nur behauptet werden. Insofern werden auch hier wieder irgendwelche Behauptungen herbeifantasiert, die von Brosius-Gersdorf i.d.R. so gar nicht vertreten werden.

Warum soll man sich mit einem solchen Käse beschäftigen? Es geht nicht darum, seriös zu debattieren, sondern zum Nutzen der eigenen Agenda den öffentlichen Raum zu besetzen, und zwar hier bei uns hinsichtlich des öffentlichen Diensts. Dass es ihm ausschließlich darum geht, hat der Nutzer nun hinreichend bewiesen, weshalb seine Posts hier in den letzten Tagen regelmäßig gelöscht worden sind. Seine plumpen Fälschungen dienen nicht einer sachlichen Debatte, sondern der Zerstörung einer sachlichen Diskussionskultur. Das hat sich, seitdem seine entsprechenden Posts gelöscht worden sind, nicht geändert, womit er zeigt, dass er nur eines will: regelmäßig so weitermachen wie bisher. Denn geändert hat sich nur der Anschein, den sich der Nutzer geben will. Die Agenda bleibt dieselbe: Sachliche Diskussionen und die dafür vorhandenen Foren zu diskreditieren und so beides zu verunmöglichen. Ergo: Don't feed the troll.

--- End quote ---

Danke Swen! Nicht, dass es für mich nötig gewesen wäre, aber vielleicht öffnet das dem einen oder anderen mal die Augen, welche Methoden dieses Schwurbler nutzen, um so zu wirken als hätten Sie etwas im Kopf :) Ähnliches findet man auch gerne in Social-Media-Kommentaren von AFD-affinen Usern. Einfach nur peinlich.

xap:

--- Zitat von: DrStrange am 13.07.2025 15:55 ---Das hier ist keine politische Betätigung. Hier werden Meinungen ausgetauscht. Mehr nicht. So sehe ich das zumindest.
Aber wir können gerne zurück zum Thema kommen. Da gebe ich Euch Recht.

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Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

DrStrange:

--- Zitat von: xap am 13.07.2025 19:40 ---Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

--- End quote ---

Mir ist schon bewusst, was ihr hier sagen wollt. Und das hat auch teilweise seine Berechtigung. Aber wo ist diese angesprochene "Neutralität" wenn es um die AfD geht? Da ist scheinbar alles erlaubt.Jetzt kommt bestimmt wieder einer der sagte ich würde etwas verdrehen oder das hat damit doch gar nichts zu tun.

Btt: Wie hier und im Länderforum schon erwähnt, soll am 12.8. eine Entscheidung gefällt werden. Ist da was dran bzw gibt es dazu mittlerweile sichere Quellen?

Bodycount02:

--- Zitat von: DrStrange am 13.07.2025 20:00 ---
--- Zitat von: xap am 13.07.2025 19:40 ---Auch der Deckmantel der Meinungsäußerung schützt im Zweifel nicht vor berechtigter Strafverfolgung und oder Disziplinarmaßnahmen. Das sollte der ein oder andere Geiferer zukünftig vor der Verschriftlichung einer sogenannten Meinung berücksichtigen. Ich bin da vollkommen bei BalBund.

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Mir ist schon bewusst, was ihr hier sagen wollt. Und das hat auch teilweise seine Berechtigung. Aber wo ist diese angesprochene "Neutralität" wenn es um die AfD geht? Da ist scheinbar alles erlaubt.Jetzt kommt bestimmt wieder einer der sagte ich würde etwas verdrehen oder das hat damit doch gar nichts zu tun.

Btt: Wie hier und im Länderforum schon erwähnt, soll am 12.8. eine Entscheidung gefällt werden. Ist da was dran bzw gibt es dazu mittlerweile sichere Quellen?

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Bei der AFD möchte ich nicht "Neutralität" walten lassen. Ein Björn Höcke, dieser verlogene Sohn, war Referendar an meinem Gymnasium. Nein, wer solche Menschen in seinen Reihen duldet, der darf nicht mit Neutralität rechnen, sondern muss bekämpft werden. Aktiv und offensiv, das ist die Pflicht eines Jeden Demokraten. Alle Beamte haben einen Eid auf die Verfassung geschworen. Es ist ein Meineid, solche Leute zu "tolerieren" oder  zu "akzeptieren". Jedenfalls weiß ich, ebenso wie meine früheren Schulkollegen, woher sein Menschenhass rührt.

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