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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Warzenharry:
Ja auch ich habe Widerspruch eingelegt aber ich mache dass nur, weil einigermaßen in dem Thema drin und aus reiner Vorsicht.

Dennoch bleibe ich dabei, dass es eine massive Klagewelle geben wird, wenn das BMI, gerade nach den Äußerungen gegenüber der Gewerkschaften und Verbände als auch durch diese, als "falsch interpretiert" abtun würde und davon plötzlich nichts mehr wissen wollen würde.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Warzenharry am 29.07.2025 10:50 ---@ Swen

Aber der Dienstherr hat doch schon zugestanden, dass die Besoldung seit mindestens 2021 nicht verfassungskonform ist. Siehe die Entwürfe, auch wenn jene keine wirkung entfalten konnten.

Er kann ja nicht um eine nachberechnung herumkommen. Nur kann er dann für diese Rückwirkende Berechnung die Bemessungsgrundlagen durch neue Bausteine ins negative verändern?

Salopp gesagt: Kann er einfach sagen: Ich stelle im Jahre 2025 fest, dass die Besoldung mit dem Erwerbseinkommen deiner Partnerin verfassungsgemäß war....???

--- End quote ---

Da ich davon ausgehe, dass die Betrachtung des Partnereinkommens verfassungswidrig ist und dass sich das zweifelsfrei an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigen lässt, gehe ich davon aus, dass ihm ein solches Unterfangen verboten wäre - nach den Erfahrungen der letzten Jahre gehe ich aber ebenfalls davon aus, dass ihn das nur bedingt interessieren könnte. Insofern kann man darauf hoffen, dass sich der Senat in den angekündigten Entscheidungen an seine Rechtsprechung aus der Vergangenheit erinnern und diese bereits dann noch einmal in Erinnerung bringen wird.

PolareuD:

--- Zitat von: Warzenharry am 29.07.2025 11:02 ---Dennoch bleibe ich dabei, dass es eine massive Klagewelle geben wird, wenn das BMI, gerade nach den Äußerungen gegenüber der Gewerkschaften und Verbände als auch durch diese, als "falsch interpretiert" abtun würde und davon plötzlich nichts mehr wissen wollen würde.

--- End quote ---

Das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Allein schon aus dem Grund, dass die Gewerkschaften nicht in der Lage sind eine Klagewelle finanzieren zu können. Im Endeffekt müssten die Meisten selbst Klage erheben und die Kosten dementsprechend tragen.

HochlebederVorgang:
Natürlich wird man Klage erheben müssen. M.E. werden die Verfahren aber zum Großteil ruhen sobald es eine Vorlage beim BVerfG gibt.

Es wird nicht so sein, dass jeder bis zum bitteren Ende unter Tragung des Kostenrisikos mehrerer Instanzen durchklagen muss.

PolareuD:
Das meinte ich auch nicht. Ich vermute, dass die Meisten schon den Kosteneinsatz von 483€ für die 1. Instanz scheuen werden.

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