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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PublicHeini:
Da liegt so ein wenig die Schwäche der KI bzw. nach dem wie ich gefragt habe. Die KI sollte auch das Abstandsgebot berücksichtigen. Hier hat die KI durchweg ein Abstand von 5% zwischen den Besoldungsgruppen gewählt. Dass das Unfug ist, wissen wir alle. Jedoch ging es mir um ein Grundtenor, wie die KI das sieht. Diese wir auch mit vielen Informationen von außen gespeist, widerum ist wenig von den Entwürfe der Bundesregierungen zu lesen. Das hat die KI anscheinend schon verstanden, dass das nicht legitim ist.

Warzenharry:
@ Swen

Aber der Dienstherr hat doch schon zugestanden, dass die Besoldung seit mindestens 2021 nicht verfassungskonform ist. Siehe die Entwürfe, auch wenn jene keine wirkung entfalten konnten.

Er kann ja nicht um eine nachberechnung herumkommen. Nur kann er dann für diese Rückwirkende Berechnung die Bemessungsgrundlagen durch neue Bausteine ins negative verändern?

Salopp gesagt: Kann er einfach sagen: Ich stelle im Jahre 2025 fest, dass die Besoldung mit dem Erwerbseinkommen deiner Partnerin verfassungsgemäß war....???

Warzenharry:
@ Rentenonkel: Noch immer muss keiner Widerspruch einlegen, da das Schreiben des BMI seine Gültigkeit noch nicht verloren hat.

Ozymandias:

--- Zitat von: Rheini am 28.07.2025 22:04 ---"Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erhielt die Bundeskanzlerin im April 2021 ein Amtsgehalt von 19.121,82 Euro monatlich zuzüglich eines Ortszuschlages von 1200,71 Euro im Monat und einer Dienstaufwandsentschädigung von 12.271 Euro im Jahr.
Mit den Millionengehältern der Vorstände dt. Konzerne kann das Kanzlerdasein nicht mithalten. Müsste es das nach den Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts?"

Hat die Bundeskanzlerin Anrecht auf amtsangemessene Alimentation?

--- End quote ---

Das Bundeskanzlergehalt ist ja quasi eine Verlängerung der B-Besoldung.
Es entspricht dem 5/3-fachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe 11 der Besoldungsordnung B.

Bei Beginn dieser Konstruktion ging man wohl davon aus, dass mehr als B11 immer ein Top-Gehalt sein würde und nicht jeder Provinzsparkassenchef mehr verdient. Jetzt ist es halt andersrum.

Dieses Problem an die B-Besoldung gebunden zu sein, haben gewisse Anstalten des öffentlichen-Rechts nicht und können Gehälter von 400-1000k raushauen. (Sparkassen, Rundfunk, etc.).

Damit die Bundeskanzler nicht Hunger leiden müssen, gibt es noch die halbe Abgeordnetendiät oben drauf. (Es ist im Prinzip jeder BK auch Abgeordneter).

Amtsangemessen ist es am oberen Ende der Besoldungstabelle also auch nicht unbedingt, mancher musste noch mit 80 zum Gasverkäufer umschulen.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Warzenharry am 29.07.2025 10:53 ---@ Rentenonkel: Noch immer muss keiner Widerspruch einlegen, da das Schreiben des BMI seine Gültigkeit noch nicht verloren hat.

--- End quote ---

Da sind wir unterschiedlicher Rechtsauffassung.  ;D

Das wurde schon mehrfach hier besprochen und es gibt gute Gründe, die für Deine Sichtweise sprechen, aber auch gute Gründe, die für meine sprechen.

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