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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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HochlebederVorgang:
Natürlich. Und am besten kann man auch bereits dezent darauf hinweisen, dass die Nachzahlung angesichts der Zusammenballung höher auszufallen hat. Das würde ich gerichtlich nämlich auch gleich mit vortragen.

GeBeamter:

--- Zitat von: Julianx1 am 30.07.2025 12:15 ---
Und wie und welchen Zweck eine rückwirkend verfassungsgemäße Alimentation aussehen könnte. Ich meine, was bringt den eine rückwirkende Versorgung überhaupt? Wir haben bis dato alle überlebt. Zielt das Wort Versorgung nicht immer von jetzt auf die Zukunft ab? Fette Nachzahlungen sind Nice to Have. Aber wichtiger wäre mir eine zukunftsfähige Besoldung. Manchen Kollegen wünsche ich 10qm in der Wohnung mehr. Anderen den Reitunterricht für die Tochter.

Meine Prognose: Egal was kommt, nicht mehr dieses Jahr!

--- End quote ---

Das zeigt mir aber, dass du den Unterschied zwischen der Amtsangemessenen Alimentation und der Mindestalimentation scheinbar nicht verstanden hast. Es geht nicht darum, dass wir das Zögern des Dienstherren irgendwie alle überlebt haben, sondern dass hier unterstellt werden kann, dass viele über Jahre einen dem Amte angemessenen Lebenswandel nicht führen konnten und sich eingeschränkt haben oder Rücklagen aufgezehrt wurden. Natürlich kann dem nur abgeholfen werden, indem es für den Zeitraum eine Nachzahlung gibt.
Auf einem anderen Blatt stehen dann noch Mal die Besoldungsempfänger, die in diesem Zeitraum sogar unterhalb des vergleichbaren Existenzminimums alimentiert wurden. Von denen ist - was ja an sich unlogisch wäre, weil unter Existenzminimum - auch keiner an Hunger gestorben. Dennoch ist das doch auch hier kein Argument gegen die Nachzahlung. Das wäre ja so, als würde ein Arbeitgeber über Jahre den Mindestlohn umgehen und ein Gericht würde ihn schuldig sprechen, eine Nachzahlung an die Betroffenen aber aussetzen, weil sie ja doch irgendwie überlebt hätten.
Insgeheim hoffe ich, dass dieses Jahr nichts mehr kommt. Denn wenn eine Nachzahlung käme, befürchte ich, dass einkommensabhängige kommunale Gebühren dann nachkorrigiert werden, in der Annahme, dass ich in diesem Jahr fast sechsstellig verdient hätte. Dann lieber nächstes Jahr und ich stelle mich direkt darauf ein und versuche allen Beteiligten zu erklären, dass sie die "überzahlte" Summe gedanklich auf sechs Jahre anrechnen müssen.

tigertom:
Also wo wir gerade bei "gehört" sind: Ich habe heute erstmal das Mozart Requiem gehört und mir ein Steak dazu zubereitet. Mittlerweile war es aber nur noch 180g, kostet aber soviel wie vor Kurzem ein Vergleichbares mit 250g.

Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass es eine Nachzahlung geben wird. Andererseits können die Dienstherren ja trotz Handlungsspielraum nicht tun, was sie wollen - denn dann würden sie gar nichts zahlen.

2% ab 2025 wäre besser als nichts, aber immer noch eine Frechheit. 2% rückwirkend ab 2020 wäre ok (+2021,2022,2023,2024...), aber ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Schade, dass man von einem REZ abgebgerückt zu sein scheint. Das wäre mal ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, auch innerhalb des Bundesbeamtentums für mehr Gerechtigkeit zu sorgen (München, Hamburg, Frankfurt, Berlin....).

Julianx1:

--- Zitat von: GeBeamter am 30.07.2025 13:36 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 30.07.2025 12:15 ---
Und wie und welchen Zweck eine rückwirkend verfassungsgemäße Alimentation aussehen könnte. Ich meine, was bringt den eine rückwirkende Versorgung überhaupt? Wir haben bis dato alle überlebt. Zielt das Wort Versorgung nicht immer von jetzt auf die Zukunft ab? Fette Nachzahlungen sind Nice to Have. Aber wichtiger wäre mir eine zukunftsfähige Besoldung. Manchen Kollegen wünsche ich 10qm in der Wohnung mehr. Anderen den Reitunterricht für die Tochter.

Meine Prognose: Egal was kommt, nicht mehr dieses Jahr!

--- End quote ---



Das zeigt mir aber, dass du den Unterschied zwischen der Amtsangemessenen Alimentation und der Mindestalimentation scheinbar nicht verstanden hast. Es geht nicht darum, dass wir das Zögern des Dienstherren irgendwie alle überlebt haben, sondern dass hier unterstellt werden kann, dass viele über Jahre einen dem Amte angemessenen Lebenswandel nicht führen konnten und sich eingeschränkt haben oder Rücklagen aufgezehrt wurden. Natürlich kann dem nur abgeholfen werden, indem es für den Zeitraum eine Nachzahlung gibt.
Auf einem anderen Blatt stehen dann noch Mal die Besoldungsempfänger, die in diesem Zeitraum sogar unterhalb des vergleichbaren Existenzminimums alimentiert wurden. Von denen ist - was ja an sich unlogisch wäre, weil unter Existenzminimum - auch keiner an Hunger gestorben. Dennoch ist das doch auch hier kein Argument gegen die Nachzahlung. Das wäre ja so, als würde ein Arbeitgeber über Jahre den Mindestlohn umgehen und ein Gericht würde ihn schuldig sprechen, eine Nachzahlung an die Betroffenen aber aussetzen, weil sie ja doch irgendwie überlebt hätten.
Insgeheim hoffe ich, dass dieses Jahr nichts mehr kommt. Denn wenn eine Nachzahlung käme, befürchte ich, dass einkommensabhängige kommunale Gebühren dann nachkorrigiert werden, in der Annahme, dass ich in diesem Jahr fast sechsstellig verdient hätte. Dann lieber nächstes Jahr und ich stelle mich direkt darauf ein und versuche allen Beteiligten zu erklären, dass sie die "überzahlte" Summe gedanklich auf sechs Jahre anrechnen müssen.

--- End quote ---

@GeBeamter zunächst verzeih, du hast völlig Recht. "Amtsangemesssen" hat nichts mit "verfassungsgemäß" zu tun. Ich nutze den falschen Begriff! Aber, es hat auch nichts mit der rückwirkenden Zahlung zu tun. Ich habe seit 2014 immer meine Widersprüche eingereicht. Zunächst ohne weitere Beachtung, einfach auf Hinweis der Gewerkschaft. Wie auch die vielen anderen Widersprüche, wie z.B. Urlaubsgeld, Arbeitszeit, etc. Bis 2019 bei eine Kommune in NRW. Dort habe ich dann für meine 7 Kinder entsprechende Nachzahlungen aufgrund der erhöhten Familienzuschläge und der Mietstufe bekommen. Dann gings beim Bund weiter. Da ist mir aber erst bewusst geworden um was es geht. Es geht um die Zukunft. Die Nachzahlung im 5-stelligen Bereich war Nice. Rücklagen habe ich keine aufgebraucht. Die hatte ich auch garnicht bei 7 Kindern und Hund. Meinen Lebensstil habe ich meinem Einkommen angepasst. Und es war schonmal eng. Aber seitdem möchte ich einfach für die Zukunft angemessen alimentiert werden. Um den Lebenstil vielleicht auch ein wenig zu erhöhen. Eine Entschädigung für die Vergangenheit geht mir dabei doch 10 Meter am Pöppes vorbei. Die ehrliche Aussage: "ja, es ist zu wenig, wir lösenen das Probelm jetzt!" Hilft mir doch mehr als dieses Geschacher wie komme ich um möglichst hohe Nachzahlungen drum rum. Wie stemme ich das im Haushalt. Wie kriege ich alle Beamtinnen und Beamte unter einen Hut. Den Bundespolizisten mit A7 am Münchener Bahnhof im Schichtdienst. Den Oberamtsrat im Berliner Vorort und den Hauptsekretär in der ländlichen Außenstelle des THW. Und die Aussicht auf Nachzahlungen in Mrd-Höhe war bei der sachgerechten Aufarbeitung weiß Gott nicht hilfreich.

Einfach vernünftige Regelungen "schnell" und "nachhaltig" treffen für die Zukunft. Dann klappts auch mit dem Nachwuchs in der Beamtenwelt. Für die Zukunft könnte dies ja wirklich so aussehen dass eine kontinuierliche Steigerung der Grundbesoldung ab 25 von 2% oder was ich was bis zum Jahr X erfolgt. Aber das Forderung einer rückwirkenden Erhöhung um jährlich 2% ist ziemlich utopisch. Eine Sau... welche durchs Dorf getrieben wird, die wahrscheinlich das ganze Theater wieder verlängert. Und das Ansehen in der Bürgerschaft noch weiter absenken lässt. Danach darf man sich wirklich nicht mehr wundern, wenn uns keiner mehr die Pensionen zustehen möchte.

Das unsagliche Rundschreiben des BMI hat uns mehr geschadet als genutzt. es spaltet uns intern. Es ist rechtlich fragwürdig. Ein paar ehrliche und offene Wort eines Bundesinnenministers vor breiter Öffentlichkeit und eine richtige Lösung für heute und morgen wären mir lieber.

Warzenharry:
Ich kann deinen Gedankengang verstehen aber er lässt sich nun mal nicht mit Recht und Gesetz verienbaren.

Wenn ich als Beamter meine Meldungen nicht abgebe, kann ich auch nicht sagen, gut ich mache dass dann ab nächstes Jahr.
Wir alle sind an Recht und Gesetz gebunden, auch der Dienstheer und als dieswer hat er nun mal verschleppt ohne ende aber auch zugegeben, dass es nicht Recht ist.

So muss er nun dieses Recht nachträglich wieder herstellen.

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