Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Finanzer am 29.07.2025 09:36 ---
--- Zitat von: waynetology am 29.07.2025 07:46 ---Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:
"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."
--- End quote ---
Wie schon bereits von einigen geschrieben, die Anrechnung des Partnereinkommens wird die Freude vermiesen.
Hier geht es nur darum möglichste viele Ansprüche verfalle zu lasssen, da die wenigsten Beamten Klagen werden.
Andere Frage, 14 von 16 Bundesländern?? Bisher haben doch nur Bayern und NRW diesen Murks, oder hab ich was verpasst?
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Tatsächlich betrachten bislang nur der Bund, Sachsen, Hessen und das Saarland nicht mehr das Partnereinkommen. Sachsen hat sich dabei explizit gegen jene Betrachtung ausgesprochen (allerdings ebenfalls anderweitig die familienbezogenen Besoldungskomponenten erheblich erhöht). Der Bund und Hessen geben offen zu, nicht amtsangemessen zu alimentieren, während das Saarland im letzten Gesetzgebungsverfahren die Kontrolle der gewährten Alimentation auf ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren verschoben hat. Bayern ist dabei bislang das einzige Bundesland, dass de facto eine Arbeitspflicht für Ehepartner von Beamten eingeführt hat, also davon ausgeht, dass unter anderem auch arbeitsunfähige oder tote Eheparrtner mit jährlich mehr als 20.000,- € zum Familieneinkommen beitragen.
@ Harry
Der Besoldungsgesetzgeber darf zunächst einmal die Struktur der Besoldung, die Art ihrer Zusammensetzung, jederzeit für die Zukunft ändern und auch die Gehaltsbeträge kürzen, solange sich die Kürzung in den von der Alimentationspflicht gezogenen Grenzen hält. Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des Besitzstandes im Sinne unkürzbarer "erdienter" Dienstbezüge gibt es nicht (BVerfGE 49, 260, 271 f.).
Wenn der Dienstherr rückwirkend zu dem Ergebnis gelangt und es sachlich begründen kann, dass die einem Beamten in einem vergangenen Zeitraum gewährte Alimentation amtsangemessen gewesen ist, besteht für ihn keine Veranlassung, dem Beamten Nachzahlungen zu gewähren. Es dürfte also nicht ganz unwahrscheinlich sein, dass wir beobachten könnten - sobald nun für Berlin, Bremen und das Saarland die verfassungswidrige Alimentation für verschiedene Zeiträume festgestellt werden wird -, dass der einzelne Dienstherr den verfassungswidrigen Gehalt der kontrollierten Besoldungsgruppe(n) anerkennte und weiteren Klägern und Widerspruchsführern Nachzahlungen gewährte, um jedoch gleichzeitig Berechnungen durchzuführen, wonach die Alimentation in den nicht kontrollierten Besoldungsgruppen amtsangemessen gewesen sei. So, wie sich die Besoldungsgesetzgeber allesamt in den letzten fünf Jahren verhalten, würde ich auch ein solches Verhalten nicht automatisch ausschließen wollen.
Knarfe1000:
Wieso A 12 + 49 %, A 13 aber nur 17 %??
Nicht dass ich auch nur einen Moment an solche Anhebungen glauben würde - dennoch die Frage.
PolareuD:
@ PublicHeini
Die aktuellen Bruttobeträge in der Tabelle sind größtenteils falsch.
Rentenonkel:
Egal, an welche Anhebungen man glaubt, hat der Bund aus Gründen des für 2025 angespannten Haushaltes kein Interesse (und auch kein Geld), noch in diesem Jahr eine Zahlbarmachung des neuen Besoldungsgesetzes auf den Weg zu bringen.
Daher glaube ich nicht daran, dass noch in diesem Jahr mit einer Besoldungserhöhung zu rechnen ist. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass der Bund die Zahlbarmachung erst Richtung Ostern 2026 realisiert als Richtung Weihnachten 2025. So würde er auch ggf. für ein weiteres Jahr Gelder einsparen, weil nicht alle Beamten haushaltsjahrnah Widerspruch einlegen.
Johnny75:
--- Zitat von: PublicHeini am 29.07.2025 10:19 ---
Ab hier das Ergebnis der KI:
Hier ist der Vergleich der Bruttobesoldung zwischen der aktuellen Tabelle (ab 01.04.2025) und einer verfassungskonformen Besoldung, die auf einer Nettoalimentation mit 25 % Abzügen basiert:
📊 Tabellarischer Vergleich
Besoldungsgruppe Aktuell (Brutto) Verfassungskonform (Brutto) Änderung (%)
A3 2.816,99 € 3.744,75 € +32,93 %
A4 2.895,00 € 3.931,99 € +35,82 %
A5 2.975,00 € 4.128,59 € +38,78 %
A6 2.943,40 € 4.335,01 € +47,28 %
A7 3.070,00 € 4.551,76 € +48,27 %
A8 3.200,00 € 4.779,35 € +49,35 %
A9 3.464,26 € 5.018,32 € +44,86 %
A10 3.600,00 € 5.269,24 € +46,37 %
A11 3.750,00 € 5.532,69 € +47,54 %
A12 3.900,00 € 5.809,33 € +48,96 %
A13 5.197,69 € 6.099,80 € +17,36 %
--- End quote ---
Mindestens bei A11 und A12 stimmen die aktuellen (Brutto)-Beträge nicht, diese liegen bereits Stand heute vor der Übertragung des Tarifergebnisses in Stufe 1 deutlich höher: A11: 4.056,-; A12: 4334,-. Und auch bei A10 ist der genannte Betrag zu niedrig (aktuell bereits 3.575,-).
--- Zitat von: PolareuD am 29.07.2025 10:31 ---@ PublicHeini
Die aktuellen Bruttobeträge in der Tabelle sind größtenteils falsch.
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Nicht größtenteils (es liegt ja die fiktive Übertragung des Tarifergebnisses ab 01.04.25 zugrunde), aber A10 bis A12 sind wie oben gezeigt ziemlich daneben.
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