Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (3445/3451) > >>

Rentenonkel:

--- Zitat von: lotsch am 29.07.2025 15:31 ---
Vielleicht meintest du dieses Urteil aus Hamburg. Ehrlich gesagt blicke ich nicht ganz durch und habe derzeit auch keine Lust mich damit zu beschäftigen. Es scheint aber ratsam jedes Jahr Widerspruch einzulegen, wenn man kein Risiko eingehen will.

https://nord.dgb.de/++co++44331dc4-67bb-11f0-9b15-d93727d4702e


--- End quote ---

Vielen Dank für den link. Das Urteil hatte ich wohl im Kopf. Im Kern ist es auch aus meiner Sicht tatsächlich ratsam, jährlich einen statthaften Widerspruch einzulegen.

Andernfalls kann man sich aus Sicht der bisherigen Rechtsprechung nur dann auf Vertrauensschutz berufen, wenn man ein an sich selbst adressiertes Schreiben seitens des Dienstherrn hat, in dem der Dienstherr für die Zukunft individuell auf die jährliche Einlegung eines Widerspruches verzichtet.

tigertom:

--- Zitat von: waynetology am 29.07.2025 07:46 ---Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

--- End quote ---

Also ich habe ja vom REZ (Regionaler ErgänzungsZuschlag) und vom AEZ (Alimentativer ErgänzungsZuschlag) gehört.. Jedoch nie von einem Allgemeinen ErgänzungsZuschlag.

Gab es da was Neues, oder ist das einfach schlecht recherchiert worden?

Hummel2805:
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Zusätzlich zu der Grundbesoldung soll nur der Familienzuschlag reformiert werden. Fest steht aber schon, dass ab dem 3. Kind der doppelte Betrag jeweils gezahlt wird. Man überlegt noch wie bei anderen Bundesländern dem 1. Kind und 2. Kind noch 50 € mehr zu geben.

Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

kimonbon:

--- Zitat von: tigertom am 30.07.2025 08:22 ---
--- Zitat von: waynetology am 29.07.2025 07:46 ---Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

--- End quote ---

Also ich habe ja vom REZ (Regionaler ErgänzungsZuschlag) und vom AEZ (Alimentativer ErgänzungsZuschlag) gehört.. Jedoch nie von einem Allgemeinen ErgänzungsZuschlag.

Gab es da was Neues, oder ist das einfach schlecht recherchiert worden?

Ja der Allgemeine Ergänzungszuschlag kam neu dazu, das hat noch Nancy sich ausgesucht als sie kurz vor der Pension stand und gesehen hat wieviel Kohle ihr zusteht da hat sie gesagt das mache ich auch für die Beamtinnen und Beamte. Irgendwas Allgemeines, dann haben alle was davon die Arbeiten müssen hahhaaaaa

--- End quote ---

Candyman:

--- Zitat von: Hummel2805 am 30.07.2025 08:33 ---Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Zusätzlich zu der Grundbesoldung soll nur der Familienzuschlag reformiert werden. Fest steht aber schon, dass ab dem 3. Kind der doppelte Betrag jeweils gezahlt wird. Man überlegt noch wie bei anderen Bundesländern dem 1. Kind und 2. Kind noch 50 € mehr zu geben.

Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!

--- End quote ---

Mit den 2% kommt man ja trotzdem nicht ansatzweise in die richtige Richtung. Es wirkt eher wie ein jährlicher inflationsangleich (hab die aktuellen zahlen nicht im kopf)

Das mit den familienzuschlägen würde ich begrüßen bei 4 Kindern. Es würde mich aber eher freuen wenn es nicht als anrechenbares Einkommen zählen würde :D

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version