Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
TheWookie:
..und hier in voller Länge
Maximus:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.07.2025 10:23 ---
--- Zitat von: BalBund am 30.07.2025 09:59 ---Das schöne daran ist, dass das, was Hummel so hört, sei es angeblich aus den direkten Verhandlerkreisen bei Tarifverhandlungen oder eben zur Besoldungsreform eben vor allem seine eigene Stimme im Kopf ist.
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Eventuell stören ja auch nur die lauten Flügel beim "Hören".. :)
--- Zitat von: Hummel2805 am 22.07.2025 11:41 ---wie ich aus dem BMI gehört habe
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--- Zitat von: Hummel2805 am 22.08.2024 13:55 ---Ich habe aus dem politischen Berlin gehört
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--- Zitat von: Hummel2805 am 21.08.2024 15:07 ---Ich habe nur aus SPDnahen Kreisen gehört
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--- Zitat von: Hummel2805 am 26.01.2024 12:28 ---Aus der CDU hört man so, dass Merz wohl wegen seines Alters doch nicht an tritt und für Söder die Bahn frei macht
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--- Zitat von: Hummel2805 am 21.11.2023 07:39 ---Ich habe gehört, dass wohl das Geld für den AEZ im Haushalt des BMI 2024 eingestellt worden ist
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--- Zitat von: Hummel2805 am 16.08.2023 09:39 ---Wie ich aus Berlin höre, ist die Berliner Polizei mittlerweile auch schon durch Clans unterwandert worden
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--- Zitat von: Hummel2805 am 15.08.2023 15:48 ---Wie ich aus dem BMI höre, soll der MR Franßen-de la cerda sowieso ein fachlicher "Vollposten" sein
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--- Zitat von: Hummel2805 am 19.01.2023 08:04 ---Politisch habe ich gehört, dass man die Tarifverhandlungen im ÖD schnell abhandeln will
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So, jetzt können sich einige bei Hummel entschuldigen. Er hatte wohl doch recht...
Unknown:
Ich glaube trotzdem weiterhin nicht an einer amtsangemessene Alimentation. Die Besoldung wird niemals, um mehr als 20 Prozent angehoben werden. Die Berechnungen sind eindeutig und dienen als Maßstab und diesem muss sich das BMI messen lassen.
Auf das Geschwätz, es soll verfassungskonform werden, gebe ich selber überhaupt nichts. Das einzige was früher oder später das BMI zum einlenken bringen wird, ist das BVerfG.
Warten wir weiter ab, wie hoch das Delta zwischen Gesetzentwurf und BVerfG sein wird.
Knecht:
--- Zitat von: Unknown am 04.08.2025 12:11 ---Ich glaube trotzdem weiterhin nicht an einer amtsangemessene Alimentation. Die Besoldung wird niemals, um mehr als 20 Prozent angehoben werden. Die Berechnungen sind eindeutig und dienen als Maßstab und diesem muss sich das BMI messen lassen.
Auf das Geschwätz, es soll verfassungskonform werden, gebe ich selber überhaupt nichts. Das einzige was früher oder später das BMI zum einlenken bringen wird, ist das BVerfG.
Warten wir weiter ab, wie hoch das Delta zwischen Gesetzentwurf und BVerfG sein wird.
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Daran glaubt vermutlich keiner... dass das ganze mit dem TV-Abschluss verwurschtelt werden soll, ist mMn auch eher ein schlechtes Zeichen für uns - da wird sich wieder auf Teufel komm raus was schöngerechnet werden.
Positiv finde ich, dass der Aez vom Tisch sein soll und eine Anhebung der Grundbesoldung erfolgen soll. Hoffen wir mal, das geht zumindest in eine richtige Richtung.
abi:
--- Zitat von: Goldene Vier am 03.08.2025 23:12 ---Das Gutachten von BVerfR a.D. Fabio kann man downloaden
https://www.nomos-elibrary.de/de/10.5771/9783748952299/verfassungsmaessigkeit-des-leitbilds-der-mehrverdienerfamilie-im-nordrhein-westfaelischen-besoldungssystem?page=1
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Zitat (Seite 50/51): Ein mindestens 25-jähriger Leistungsberechtigter aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende kann demnach im Jahr 2.272,80 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Grundsicherung verringert wird. Da die hier interessierende Bezugsgröße eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ist, kann auch der Partner in der Grundsicherung diesen Betrag anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die Erwachsenen einer Familie in der Grundsicherung können also insgesamt 4.545,60 Euro jährlich hinzu verdienen, ohne dass sich die leistungslose, steuerfinanzierte Zuwendung aus der Grundsicherung verändert.
Anders als ein Leistungsberechtigter der Grundsicherung kann der Partner einer Beamtenfamilie nun nicht mehr das Beamtenfamilieneinkommen verbessern, indem er einen Minijob annimmt. Dieser Zuverdienst ist sozusagen besoldungsstatistisch bereits verbraucht. Dem berücksichtigten Partnerjahreseinkommen von 6.456,– Euro können bis zu 4.545,60 Euro zusätzliches Jahreseinkommen der Vergleichsfamilie gegenüber stehen, was in keiner Vergleichsrechnung auftaucht und – das Ergebnis ist offensichtlich – zu einer Verletzung des Mindestabstandsgebots führt.
Demnach müsste (nach Auffassung von BVerfR a.D. Fabio) das Grundsicherungsniveau um diesen Betrag (hier für 2024? 4.545,60 Euro) erhöht werden (zu den bisherigen Berechnungen) und dann die 115% darüber als Prüfstufe zur Grenze der Unteralimentation (niedrigste Besoldungsstufe) herangezogen werden.
Alles kleine Puzzelteilchen, die nach und nach ein Bild ergeben...
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